B.S. Autovermietung Ford Custom lang 9 Sitze Ahk zu vermieten
82 €
Nur AbholungBeschreibung
Ford Custom, lange Ausführung ( großer Kofferraum ) 9 Sitze, Anhängekupplung zu vermieten. Der Mietpreis richtet sich nach der Dauer der Anmietung. Ich erstelle Ihnen gern ein Angebot Fahrzeugausgabe und Rücknahme nur in den Öffnungszeiten Mo-Fr. von 09:00 bis 17:00Uhr möglich! Anonyme Anfragen werden nicht beantwortet! Freie Mietzeiten: 11.06. - 14.06., 17.06. - 19.06., 04.07. - 23.08.24 und ab 11.09.2024
Rechtliche Angaben
1. Fahrzeugübergabe u. Mietzeit AGB
a) Der Mieter ist darauf hingewiesen, dass der Mietwagen in einwandfreiem bzw. vorderseitig beschriebenem Zustand ausgestattet mit Kfz-Papieren, Reserverad, Warndreieck und Verbandskasten sowie mit unverletzter Tachoplombierung übergeben wurde. Bei Verlust haftet der Mieter.
b) Die Miete beginnt und endet an den vom Vermieter festgesetzten Stationen, Orten oder Adressen.
c) Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietwagen auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die zusätzliche Inanspruchnahme des Mietwagens zu berechnen.
d) Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 2 Wochen im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann.
2. Benutzung des Fahrzeuges
a) Zum Fahren des Mietwagens sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt: Bei Firmenanmietungen festgestellte Berufsfahrer oder andere von der Firma beauftragte Personen. Bei einer Benutzung durch berechtigte Dritte ist der Mieter verpflichtet
aa) sich davon zu überzeugen, dass dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, mindestens 21 Jahre alt ist, über eine über mehr als sechsmonatige Fahrpraxis verfügt und
bb) dem Fahrer vor der Übergabe des Fahrzeuges die Mietbedingungen bekannt zugeben und ihn zu deren Einhaltung zu verpflichten.
b) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten.
c) Dem Mieter ist insbesondere nicht gestattet: aa) Die aktive Teilnahme an Motorsportveranstaltungen; bb) Fahrten ins nicht Europäische Ausland, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich zugestimmt; cc) Waren oder sonstige Wertgegenstände entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zu transportieren.
d) Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für die daraus ergebenden Schäden.
Vor Rückgabe ist der Wagen voll zu tanken.
e) Bei evtl. Reparaturen ist die nächste Spezialwerkstatt aufzusuchen. Zu Reparaturen über 100,- € muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Bei Ausfall des Fahrzeuges durch Reparatur oder Unfall besteht kein Anspruch auf Ausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug.
f) Der Tachometer ist plombiert. Bei Ausfall des Tachos ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls oder bei Verletzung der Plombe erfolgt eine Berechnung von 600 km pro Tag. Beide Vertragsparteien haben das Recht, eine niedrigere oder höhere Anzahl von gefahrenen, aber vom Tacho nicht angezeigten km nachzuweisen.
g) Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall / die Beschädigung polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen.
Beweismittel(Zeugen, Spuren)sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des Hergangs gehört. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).
3. Rückgabe des Fahrzeuges
Die Rückgabe des Fahrzeuges ist nur während der normalen Geschäftszeit möglich. Diese ist im Betrieb des Vermieters durch Aushang bekannt zu geben.
4. Versicherungsschutz
Die Fahrzeuge haben einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz, Vollkaskoversicherung mit 1000,-€ SB, sowie eine Teilkaskoversicherung mit von 500,- € SB gegen Feuer-, Diebstahl-, Wild- und Glasbruchschäden. Für Schäden an LKW-Aufbauten und Wohnmobilen (Koffer, Plane, Spiegel, Hochdach usw.) und Kombis, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und -breite) beruhen, haftet der Mieter ebenfalls voll, auch für Schäden, die durch unsachgemäße Beladung entstehen.
5. Haftung des Mieters bei Schäden
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Mietfahrzeug Vollkasko und Teilkasko besteht. Bei Schäden, die er oder der Fahrer zu vertreten hat, haftet er wie folgt:
a) Haftung ohne Ausschluss der Selbstbeteiligung bzw. Haftungsbeschränkung auf 1000,- € bei Vollkasko und 500€ bei Teilkasko
Der Mieter haftet für den Fahrzeugschaden bis zur Höhe der umseitigen Selbstbeteiligung. Hinsichtlich der übrigen Schäden haftet er voll. In voller Höhe haftet er auch bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung und auch fahrlässigen Verstößen gegen Ziffer 2 a, c oder g dieser Bedingungen.
b) Haftung bei vereinbartem Ausschluss der Selbstbeteiligung bzw. Haftungsbeschränkung auf 1000,- €. Es entfällt bei PKW. Verursacht der Mieter einen Schaden jedoch vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Beladung oder verstößt er - auch fahrlässig - gegen Ziffer 2a, c oder g dieser Bedingungen, haftet er in voller Höhe für den gesamten Schaden. Ebenfalls haftet er für reine Reifenschäden sowie Bergungs- und Rückführungs-kosten.
c) Volle Haftung bei Sondertarifen (Touristik, etc.)
Der Mieter hat den gesamten dem Vermieter entstandenen Schaden zu ersetzen, also Fahrzeugschäden, Reifenschäden, Mietausfall, Abschlepp- und Gutachterkosten usw. Als Mietausfall ist täglich mindestens eine Tagesgrundgebühr nach jeweils gültiger Preisliste zu erstatten, der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben dem Mieter vorbehalten. Schadensersatzansprüche gegen den Mieter werden, sofern zur Feststellung einer Haftung des Mieters eine Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist, bis zur Akteneinsicht gestundet. Von dem Zeitpunkt der Akteneinsicht ist der Mieter ggf. zu unterrichten.
6. Haftungsfreiheiten des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder der Übergabe des Mietwagens entstehen, es sei denn, der Vermieter oder sein Erfüllungsgehilfe haben den Schaden grob fahrlässig verursacht. Bei Ausfall des Fahrzeugs vor Mietbeginn, durch Umstände welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, können keine Ausfallentschädigungen oder ein Ersatzfahrzeug beansprucht werden!
7. Zahlungsbedingungen
a) Der Mietpreis schließt Kfz-Steuern, Haftpflicht-, Teilkasko-Versicherung ein.
b) Wenn mehrere Personen als Mieter auftreten, so haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
c) Der Berechnung der km werden allein die km-Zahlen des Tachometers zugrunde gelegt (siehe auch 2f).
d) Die Mietwagenkosten sind sofort fällig. Bei Verzug des Mieters beträgt die Mahngebühr je Mahnung 5,- € die Verzugszinsen 11,9 % pro Monat, es sei denn, der Mieter weist einen geringeren Verzugsschaden nach.
8. Nebenabreden oder Ergänzungen
Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
9. Persönliche Daten – Siehe Datenschutzerklärung!
9a. Sollte das Fahrzeug beschlagnahmt werden, haftet der Mieter in vollen Umfang zum Wiederbeschaffungswert, zuzüglich 10% des Wiederbeschaffungswertes!
10. Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Die eventuelle Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Text in deutscher Sprache maßgebend. Es gilt deutsches Recht.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
12. Gerichtsstandsvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt für beide Teile und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrage der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Vollkaufmann ist.
Wohnmobil - Zusatzregelung
Kaution: Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 600,- € hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückgezahlt.
Ab 17 Tage Mietzeit, max. 5000 km frei.
Übergabe u. Rücknahme: Die Fahrzeuge können am ersten Miettag zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr, dann zählen Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag.
Schutzbrief: Der Mieter muss für die gesamte Mietdauer einen Inlands- und Auslandsschutzbrief ausstellen lassen. Dieser kann vom Vermieter vermittelt werden und kostet bis 31 Tage 40- €
Zahlungsbedingungen: Bei Abschluss des Mietvertrages sind 200,- € Reservierungskosten (werden auf den Mietpreis angerechnet und sind im Rücktrittsfall nicht Erstattunsfähig!) fällig. Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder in bar bei Abholung.
Reservierung und Rücktritt: Siehe unter Zusatzregelung für Wohnmobile!
Bankverbindung: Bernhard Schäl
Hypo Vereinsbank
IBAN: DE02 8002 0086 0022 9728 63 BIC: HYVEDEMM440
Haftungsbeschränkung: Der Mieter haftet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug nur bis 1000,- € je Schadensfall.
Reservierung u. Rücktritt: Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung (Postweg) ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 200,- € zuleisten. Die Anzahlungs- /Reservierungsbetrag ist nicht erstattungsfähig! Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn
sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen.
Rücktritt bis zu 50 Tagen vor 1.Miettag 30 % , bis zu 30 Tagen vor 1.Miettag 70 %, weniger als 15 Tage vor 1.Miettag 90 %. Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung versichern.
Mindestalter: Mindestalter des Mieters und Fahrers 21 Jahre sowie Führerscheinbesitz der Klasse III seit einem Jahr.
Besonderes: Kommt es zu einer nicht durch den Vermieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe und der nachfolgende Mieter kann das gemietete Fahrzeug nicht oder erst zu einen späteren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart übernehmen, haftet der Vermieter nicht!
Auslandsfahrten: Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z. B. Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil von Russland usw., muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Reinigungsgebühren: Die Fahrzeuge werden sauber übergeben und sauber zurückgenommen. Falls die Reinigung bei Rückgabe eines Fahrzeuges vom Vermieter durchgeführt werden muss, werden Reinigungsgebühren erhoben: Außenreinigung 35,00 € Innenreinigung 80,- € und WC-Reinigung 80,- €
Last-Minute Wochenend-Trips: Fragen Sie nach den aktuellen Buchungs- Möglichkeiten für Ihren Last-Minute-Trip, ab dem jeweils dem Wochenende vorangehenden Mittwoch. Übernahme: Freitags ab 16:00 Uhr, Rückgabe: Montags bis 11:00 Uhr.
Ausfall des Fahrzeugs: Siehe Punkt e) der Allgemeinen Bedingungen.
Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Datenschutzerklärung:
Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Firma KfZ-Sachverständiger, Bernhard Schäl, Günther-Mayr-Straße 1 in 06667 Weißenfes, umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Ebenso können Sie die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch mach und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an KfZ-Sachverständiger, Bernhard Schäl in 06667 Weißenfels, Tel.-Nr. 03443-800893, E-Mail-Anschrift: BernhardSchael@googlemail.com oder Fax-Nr. : 03443-800 895 übermitteln.
Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr verarbeiten bzw. löschen.
Ich bin damit einverstanden, dass die Firma KfZ-Sachverständiger Bernhard Schäl, B.S. Autovermietung, 06667 Weißenfels, meine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Fax-Nummer, E-Mail-Anschrift) speichert und zur Kontaktaufnahme zum Zwecke der Kundenbetreuung (z. B. der Übermittlung von Produktwerbung und Informationen zu unserem Leistungsspektrum, von Einladungen und Angeboten nutzt.