Wohnmobil für 2 Personen,Van, Kastenwagen mieten
85 €
- Art Kastenwagen
- Marke Fiat
- Erstzulassung April 2024
Beschreibung
Forster VAN 636 EBL für 2 Personen mit Einzelbetten
Haustiere gestattet (Haustierpauschale)
___________________________________________________
Fiat Ducato, 140 PS Motor
EURO 6 D Temp
75l Dieseltank + 19l Ad Blue
16" Alu-Felgen
etwas höher gelgtes Fahrgestell
__________________________________________________
✅ Heizung Truma Combi 4 Gas
✅ Kühlschrank (70L) 12V/230 V super effizient und sparsam! Zugänglich von außen und von Innen
✅ Gaskocher 2-flammig
✅ Toilette und Dusche
✅ Frischwasser (100L)- und Grauwassertank (90L)
✅ Fliegenschutztür in der Schiebetür, sonst Fliegenschutz und Verdunkelung vor jedem Fenster
✅ Thermo-Alu- Verdunkelung für den Fahrraum
✅ Markise 3,70 m Thule
✅ Fahrradträger für 2 Räder Thule
✅ Radio
Voll ausgestattet mit Geschirr, Besteck, Kochutensilien und Fahrzeugzubehör wie Kabel, Adapter, Wasserschlauch, Auffahrkeile
✅ ABMESSUNGEN & GEWICHTE
Länge (mm) 5.990
Breite (mm) 2.050
Höhe (mm) 2.610
Stehhöhe (mm) 1.890
Heckbett 1.950 x 800 + 1.860 x 800 mm
✅ So werden unsere Fahrzeuge an Sie übergeben:
Bei jeder Anmietung wird eine Übergabepauschale von 150, - € berechnet, die folgendes beinhaltet:
(1) Umfangreiche Fahrzeugübergabe mit Einweisung in allen Bereichen ca. 1 h
(2) 1 volle oder 2 angebrochene 20 kg Gasflaschen
(3) Toilettenchemie, entleerter Abwassertank, 2x Toilettenpapier
(4) Auffahrkeile, CEE Adapter Stecker, Kabeltrommel, Wasserschlauch, Warndreieck, 2 Warnwesten und Verbandskasten
(5) Fahrzeug innen und außen gereinigt
✅ Die Mietkaution beträgt pauschal 1.200, - € wird vor Mietbeginn beim Vermieter hinterlegt. (in Bar oder per Überweisung) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Kaution bis zu 7 Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges einbehalten können.
✅Saisonpreise:
Tagespreis je nach Saison:*
März / April ab 85 €/Nacht
Mai / Juni ab 95 €/Nacht
Juli / August ab 115 € / Nacht
September / Oktober ab 90 € /Nacht
Feiertage und Ferienzeiten werden zur Höchstmiete berechnet.
Haustiere sind nach Absprache herzlich Willkommen, werden jedoch pauschal extra berechnet.
Rechtliche Angaben
Werftstraße 8
15713 Königs Wusterhausen
OT Niederlehme
Tel.: 03375/502976 o. 03375/502977
Fax: 03375/502976
Mail: info@yz-caravan.de
Web.: www.yz-caravan.de
Inhaber: Tobias Knabe
Amtsgericht Cottbus
Registernr.: HRB 13847
Urheberschutz und Nutzung
Der Urheber räumt Ihnen ganz konkret das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen. Nicht berechtigt sind Sie dagegen, die Materialien zu verändern und /oder weiter zu geben oder gar selbst zu veröffentlichen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte bei: YZ Caravan UG
Keine Haftung: Die Inhalte dieses Webprojektes wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen.
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wohnwagen/Wohnmobil-Vermietung
§1 Reservierung/Buchung
Eine Fahrzeugreservierung ist nur verbindlich wenn (1) Der Mietvertrag vollständig ausgefüllt wurde (2) Der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben wurde (3) Eine Anzahlung auf den Mietpreis geleistet wurde.
§2 Mietpreise
Die Mietpreise sind Tagesmietpreise.
Im Mietpreis enthalten sind:
(1) Vollkasko- sowie Teilkaskoschutz mit jeweils 1500.-€ Selbstbeteiligung je Schadensfall
(2) Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell und Auswahl (Vorzelt, Fahrradhalter usw.)
(3) Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
(4) Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs mit unbegrenzter Deckung
(5)19% gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
Die Mietpreise gelten stets ab Vermietstation bis zur Rücknahme durch den Vermieter. Die Übergabe sowie die Rücknahme der Fahrzeuge erfolgen gemäß Reservierung oder besonderer Vereinbarung.
§3 Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 150,- € auf den Mietpreis zu leisten. Der restliche Mietpreis, die Übergabepauschale (145,- €) sowie die Kaution sind spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen (per Überweisung). Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage bis zur Fahrzeugübernahme) und Onlinebuchungen werden der Mietpreis sowie die Übergabepauschale sofort fällig.
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung bezahlt werden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese 1.500,- €. Die Bezahlung kann mit Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.
Zu Beginn der Mietzeit wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann es dazu kommen, dass die volle Kaution einbehalten wird. Alle anfallenden Mehrkosten und Schäden, werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, oder dem Mieter in Rechnung gestellt.
§4 Übergabe und Rückgabe der Fahrzeuge
Bei jeder Anmietung wird eine Übergabepauschale von 145,- € berechnet, die folgendes beinhaltet:
(1) Fahrzeugübergabe und Einweisung
(2) 1 volle oder 2 angebrochene 11 kg Gasflaschen
(3) Toilettenchemie, entleerter Abwassertank, Toilettenpapier
(4) Auffahrkeile, CEE Adapter Stecker, Kabeltrommel, Wasserschlauch, Warndreieck,
Warnwesten und Verbandskasten
(5) Außenreinigung
Die Fahrzeuge werden sauber übergeben und zurückgenommen.
Der Abwassertank sowie der WC-Behälter sind vor Rückgabe zu entleeren und mit klarem Wasser nachzuspülen.
Bei nicht erfolgter Entleerung und Reinigung des Abwassertanks und der WC-Kassette wird die zusätzliche Reinigung dem Mieter anschließend in Rechnung gestellt (Toilettenkassette, sowie Toilette leeren/reinigen zu 200,-€)
Der Fahrzeuginnenraum, ist sauber zu übergeben. (gesaugt und Arbeitsflächen gereinigt)
Sollte es zu groben Verschmutzungen kommen, kann ein Aufschlag auf den Mietpreis mit einer Endreinigungspauschale von bis zu 100,- € erhoben werden.
Die Trinkwasseranlage wird vor jedem Mietbeginn vom Vermieter desinfiziert und betriebsbereit gemacht. Jede weitere Benutzung bzw. Befüllung liegt in der Verantwortung des Mieters.
Freikilometer:
Ab 7 Miettagen 350 km/Tag, bis 6 Miettage 300 km pro Tag frei oder die am Mietvertrag eingetragenen Kilometer. Je gefahrenen Mehrkilometer werden 0,30 € berechnet.
Haftung bei der Rückgabe:
Nach Beendigung der Mietperiode wird der Mieter das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit beim Vermieter zurückgeben, im selben Zustand, in dem es übernommen wurde. Der Mieter haftet auch ohne Verschulden für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand, unbeschädigt und betriebsbereit. Eine Haftung besteht nicht im Falle höherer Gewalt.
Verkehrsunfälle, Streiks oder Staus sind keine höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmung. Der Mieter haftet bei schuldhafter Verursachung auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Verdienstausfälle des Vermieters während der Reparatur oder Ersatzbeschaffungszeit sowie für eine etwaige Wertminderung des Fahrzeuges. Der Mieter haftet auch, soweit Dritte ersatzpflichtig sind. Die Ersatzansprüche an diese Dritte sind ihm bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Schadensersatzverpflichtung abzutreten. Soweit der Schaden durch die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung abgedeckt sind, haftet der Mieter nicht, sofern nicht ein Fall vorliegt, in dem der Versicherer den Mieter in Regress nehmen kann.
Der Vermieter haftet nicht bei Nichterfüllung und Verzug.
Besondere Bedingungen bei Rückgabe:
Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, haftet der Mieter für anfallende Folgekosten (Mietausfall, Buchungskosten etc). Bei verspäteter Abgabe wird vom Vermieter für jede angefangene Stunde eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro berechnet. Die anfallenden Kosten werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet.
§5 Mindestalter:
Das Mindestalter des Mieters und des berechtigten Fahrers ist 23 Jahre. Er sollte im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein. Alle Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben und mind. 3 Jahre im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
§6 Haftungsbeschränkung und Voll- und Teilkaskoschutz:
Für Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter bei vertragsgerechter Nutzung innerhalb der Bestimmungen in der Voll- und Teilkaskoversicherung nur für Reparaturen bis zu 1500.-€ je Schadensfall. Ein Ausschluss der vereinbarten Selbstbeteiligung ist nicht möglich. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung.
Der Vermieter ist berechtigt, Schäden am Fahrzeug auch nach Rücknahme des Fahrzeuges noch beim Mieter geltend zu machen. Dies gilt insbesondere bei verborgenen und vom Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs verschwiegenen Mängeln und Schäden. Für persönliche Gegenstände im Fahrzeug besteht kein Versicherungsschutz.
Vertuschte Mängel können innerhalb von 7 Tagen nach Fahrzeug-Rückgabe gegen den Mieter geltend gemacht werden!!!
§7 Haustiere
Das Mitführen von Haustieren ist nach Absprache gestattet, wird jedoch mit einem Aufpreis von 50,- € pro Mietzeitraum und Tier gesondert berechnet.
§8 Nutzung
Das Fahrzeug darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden. Eine Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht gestattet. Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten ist die Nutzung untersagt.
Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug schonend und
pfleglich zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetze zu verstoßen.
Das Fahrzeug ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und zu verschließen. Das Fahrzeug darf nicht überladen werden.
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu verwenden:
(1) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen
(2) Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
(3) Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
(4) Zur Weitervermietung
(5) Für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, z.B. Transport sperriger Güter, Umzugsgut sowie jegliche gewerbliche Nutzung
Auslandsfahrten sind in alle europäischen Länder möglich, es sei denn, in dem jeweiligen Land herrscht Kriegs- oder Ausnahmezustand. Bei außereuropäischen Auslandsfahrten besteht kein Versicherungsschutz.
§9 Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Ereignet sich der Unfall mit einem ausländischen Mitbürger muss zusätzlich die Versicherung des Unfallgegeners notiert werden. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Eigenhaftung oder ist das
Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort telefonisch oder per E-Mail zu unterrichten.
§10 Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden sollten, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 50,- € ohne weiteres, größere Reparaturen jedoch nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Erstattung der Reparaturkosten erfolgt jedoch nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet bei Unfallschäden am Fahrzeug nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch
(1) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
(2) drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
(3) Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe bzw. Durchfahrtsbreite
(4) Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson
(5) Überladung
(6) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Mietvertrages
(7) nicht termingerechter Rückgabe des Fahrzeuges.
Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt, das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, die keine Sachmängel sind, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird, z. B. durch Missachtung der Bedienungsvorschriften. Der Mieter haftet außerdem für Glasschäden und Reifenschäden sowie für Schäden an der Inneneinrichtung in voller Höhe. Sollte eine Versicherung wegen o.a. Punkte nicht leisten, verpflichtet sich der Mieter, ein Darlehen in Schadenshöhe aufzunehmen. Die Darlehenssumme wird zur Schadensdeckung verwendet. Mit Übergabe des Fahrzeugs geht das Halterrisiko sowie das Betriebsrisiko auf den Mieter über.
Haftung des Vermieters:
Regressansprüche gegen den Vermieter wegen Nichterfüllung des Mietvertrages, z.B. bei Ausfall des Fahrzeuges oder seiner Teile durch Unfall, höherer Gewalt, Veruntreuung oder sonstiger Vorkommnisse sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind weiterhin Regressansprüche gegen den Vermieter wegen Ausfall von Fahrzeugteilen oder sonstigem Fahrzeugzubehör.
§11 Rücktritt vom Vertrag:
Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen:
Rücktritt/unberechtigte Kündigung mehr als
90 Tage vor Mietbeginn: 20 %
31 – 90 Tage vor Mietbeginn: 30%
14 – 30 Tage vor Mietbeginn: 50%
13 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 90%.
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter der Mietpreis in voller Höhe zu. Der Schadensersatz (Mietpreis/-anteil) ist bei Nichtabholung, Rücktritt/unberechtigter Kündigung des Mieters höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter einen niedrigeren oder das Fehlen von Schaden über-haupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund zurückweisen kann. Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. die Schadensersatzpflicht. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, sofern der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig ver-mieten kann. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittversicherung kann sich der Mieter nach den all-gemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen.
Gerichtsstand:
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Mietvertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen werden mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag anerkannt.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG NACH DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG („DSGVO“)
I. NAME UND ANSCHRIFT DES VERANTWORTLICHEN
Der Verantwortliche im Sinne der „DSGVO“ und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Yachtzentrum Dahme-Spree Kuhlke Knabe GmbH
Werftstraße 8
15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
E-Mail: info@yachtzentrum-ds.de
Website: www.yachtzentrum-ds.de
II. DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten auf folgenden Wegen:
Anna- Luise Kuhlke
Werftstraße 8
15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Kontaktformular
E-Mail: info@yz-caravan.de
Beim klicken auf den Link "Kontaktformular", gelangen Sie über eine gesicherte Seite (https), direkt zu unserem Datenschutzbeauftragten.
III. GRUNDSÄTZLICHES ZUR VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
1. Was ist denn „Verarbeitung personenbezogener Daten“?
Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind sämtliche Informationen, die sich auf die Lebensumstände einer natürlichen Person beziehen, also z. B. Daten wie Ihr Name, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum usw.
Darüber hinaus gelten auch „Kenn-Nummern“ als personenbezogene Daten, sofern diese Kenn-Nummern eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden können wie z. B. Ihre Telefonnummer, Ihre Kundennummer, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kontonummer und Kreditkartennummer, oder die IP-Adresse Ihres Computers.
Sofern derartige Informationen unkenntlich gemacht bzw. “anonymisiert” werden und nicht mehr Ihrer Person zugeordnet werden können, sind es keine personenbezogenen Daten mehr.
Unter einer „Verarbeitung personenbezogener Daten“ versteht man alles, was mit diesen personenbezogenen Daten passieren kann, also das Erfassen, Speichern, Anpassen oder Verändern, Abfragen, Übertragen, Abgleichen, Verknüpfen oder Löschen.
2. Wir verarbeiten Ihre Daten stets auf einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht, also z.B. wenn Sie uns Ihre Einwilligung gegeben haben, wenn Sie eine Buchung bei uns tätigen wollen, oder wenn wir unser berechtigtes Interesse für die Verarbeitung geltend machen.
Zur Durchführung von Dienstleistungen und Kaufverträgen (Anbahnung, Abschluss, Abwicklung, Gewährleistungen und Rückabwicklung), für unsere Servicedienste, die technische Administration, eigene Marketingzwecke und der Sicherstellung der zwischen Ihnen und uns bestehenden Korrespondenz erheben wir für die Auftragsabwicklung wie auch zur Eröffnung eines Kundenkontos personenbezogene Daten, die im Einzelnen umfassen: Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, eMail, Telefonnummer. Eine Weitergabe ihrer Daten kann grundsätzlich an mehrere Unternehmen erfolgen, soweit dies zur Abwicklung unserer Vertragsbeziehung erforderlich ist, insbesondere in folgenden Fällen:
a) Eine Weitergabe erfolgt stets zum Zwecke der Materiallieferung an das von uns hierfür beauftragte Partnerunternehmen. Die Weitergabe umfasst nur solche Daten, die für eine Zusendung der erforderlichen Ware erforderlich sind.
b) Werden für den Zahlungsvorgang Zahlungsdienste in Anspruch genommen (bspw. Paypal, Visa, Mastercard etc.), werden Ihre Daten an die genutzten Zahlungsintermediäre weitergegeben. Selbiges gilt mit Blick auf die mit der Zahlung beauftragten Kreditinstitute.
c) Bei Zahlungsstörungen kann eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden. Außerdem können Informationen an Auskunfteien übersandt werden. Die Weitergabe der hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten richtet sich nach den Ausführungen zur BONITÄTSPRÜFUNG. (vgl. hierzu MUSTER)
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, sofern wir dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind oder Sie uns zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt haben.
Sofern Sie damit einverstanden sind und uns Ihre Einwilligung geben, erfassen und verarbeiten wir darüber hinaus weitere Informationen zu Ihrer Person – z.B. die Häufigkeit der Auftragserteilung und deren verbundene Geschäftsaktivitäten. Mit diesen zusätzlichen Informationen können wir die Qualität unserer unserer Dienstleistungen für Sie verbessern (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO).
3. Wir speichern Ihre Daten nur so lange wie nötig
Personenbezogene Daten zu Ihrer Person werden gelöscht, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden und keine der oben genannten Rechtsgrundlagen mehr besteht. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, welche unser Unternehmen beachten muss, kann zu einer längeren Aufbewahrung führen.
Wir können Ihre Daten länger aufbewahren – z.B. für eine verbesserte Dienstleistung Ihnen gegenüber -, sofern Sie uns auch hierzu Ihre Einwilligung geben oder wir berechtigtes Interesse haben.
Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten aus technischen Gründen nicht löschen können, werden Ihre Daten auf alle Fälle von einer weiteren Verarbeitung ausgeschlossen („gesperrt“).
Sie erhalten jederzeit ohne Angaben von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können jederzeit Ihre bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen. Sie können jederzeit die uns erteilten Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Wenden Sie dazu an [info@yz-caravan.de].
Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.