⭕(24h/28€) Vermiete Motorhacke incl.Tankfüllung⭕
28 €
- Art Garten- & Landschaftsbau
Beschreibung
Vermiete meine Benzin Motorhacke.
Ein optimales Gerät zur Bodenlockerung, Vorbereitung von Saat, Unkrautjäten als auch zur Untermischung von Häckselgut, Dünger und Torf.
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24h/28€. incl. Tankfüllung/Reinigung
❗Keine Kaution ❗
Es wird ein gültiger Personalausweis benötigt.
!!!Aufgrund meiner Schichtarbeit ist es mir nicht immer möglich die Maschinen kurzfristig rauszugeben. Gerne können sie die Maschinen auch ohne Aufpreis früher nehmen um zu ihren gewollten Zeiten arbeiten zu können.
Es findet sich immer eine Lösung.!!!
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Zur Maschine:
Motorleistung 4,4kW (6PS) bei Nenndrehzahl 3.600 U/min
Arbeitsbreite: 360mm, Arbeitstiefe 175-300mm
Maße 1360x400x900mm, Gewicht 28kg, Ackerfräse Gartenfräse Bodenfräse Kultivator
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Bei Fragen oder Interesse:
Dawid Sowa
Tel/WhatsApp: 01637651049
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Von jeder vermietung, wird 1€ an eine Hilfsorganisation im Emsland gespendet.
(Die spende erfolgt im Folgejahr als komplett Summe. )
Rechtliche Angaben
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Dawid Sowa
Fliederweg 11
48499 Salzbergen
mv-dawidsowa@web.de
01637651049
steuernummer: 61/139/01088
AGB
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem
Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor
Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes
im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für
Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigen, der
Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten
Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und
ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und
einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen
werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend
Hingewiesen (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Schnitschutzhandschuhe/Handschuhe).
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem.
Verwendung , einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät ,
die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät , der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die
Haftung
7. Es ist dem Mieter untersagt, an den Mietgegenständen technische Veränderungen gleich welcher Art vorzunehmen.
8. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand
selbst entstanden sind, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden (Personenschäden oder Sachschäden)