❌Bodenhacke Ackerfräse zum mieten
25 €
- Art Weitere Dienstleistungen Haus & Garten
Beschreibung
Beschreibung
❌Abholadresse Lager : Peterstraße 2,zwischen Hausnummer 2-6 Hof
46236 Bottrop❌
Biete eine leistungsstarke Bodenhacke Ackerfräse zum mieten an. Preis pro Tag 25 € und 100 € Kaution in Bar Es gibt auch eine ordentliche Rechnung dabei. Natürlich bekommen Sie auch eine Unterweisung für das Gerät. Das Gerät kann auch bei Bedarf geliefert und wieder abgeholt werden Preis au Anfrage.
Ec. Kartenzahlung für den Mietpreis möglich Kaution muss in Bar bezahlt werden
Bei Fragen einfach anrufen 0176/83402404
Bitte gültigen Personalausweis mitbringen
Bitte nicht anschreiben sondern anrufen da aus zeitlichen gründen Anfragen nicht immer beantwortet werden können
Es werden immer wieder neue Artikel von uns eingesetzt bitte auf andere Angebote von uns gehen, und uns auf folgen setzten da wir die Angebote nicht immer aktualisieren.
Abholung und Rückgabe :
Montag - Freitag : 8 - 17 Uhr
Samstag : 9 - 14 Uhr
Alle andere Zeiten ausschließlich nach telefonischer Absprache
Tel Nr. : 0049/17683402404
❌Abholadresse Lager : Peterstraße 2,zwischen Hausnummer 2-6 Hof
46236 Bottrop❌
Rechtliche Angaben
Kontakt : Volker Bröscher
Ehrenplatz 20
46236 Bottrop
St.nr. : 308 / 5112 / 2978
AGB
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem
Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor
Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes
im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für
Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigen , der
Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten
Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und
ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und
einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen
werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend
hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend ,gem.
Verwendung , einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät ,
die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät , der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die
Haftung