⚡Schuttrutsche zum Mieten / Verleih⚡
15 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
⚡Ich vermiete:⚡
Schuttrutsche bis zu 12 Elemente mit Einfülltrichter 12m Länge
Vermietung nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweis
⚠️Abholung erfolgt bei uns am Lager Hof Scharnhölzstraße 334 in 46240 Bottrop. ⚠️
⚠️ Bei Bedarf liefern wir auch an. Preise auf Anfrage ⚠️
Die Tagesmiete beträgt 15 € bei 6m und 30 € bis 12m, und eine Kaution von 100 €
Weitere Preiseangebote auf Anfrage.
Mindestabnahme sind 3 Tage
Tagesmiete bezieht sich auf die Öffnungszeiten.
EC Zahlung möglich.
❌❌❌ 100 € Kaution ❌❌❌
Unsere Öffnungszeiten sind:
❗Mo.- Fr.:❗
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
❗Sa.:❗
09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Hinweis: Bitte Anfragen telefonisch.
Da die Anzeige immer wieder aktualisiert wird,
bitte anstatt Anzeige merken, lieber " Nutzer folgen" anklicken.
Wir bieten auch zur Miete an:
diverse Kleingeräte wie:
- Stichsägen
- Bohrmaschinen
- Schleifgeräte
- Winkelschleifer
- Bohr/Meißelhammer
- Fuchschwanz
- usw:
sowohl als auch Großgeräte:
- Heckenscheren
- Wildkrautbürsten
- Kettensägen
- Kehrbesen / Schneebesen
- Rohrreiniger
- Einfriergeräte
- Heizgebläse
- Bautrockner
- Rüttelplatten
- Stampfer
- Pressmaschinen
- Kernbohrgerät
- Schlitzfräse
- Staubsauger
- usw:
Anhänger Verleih
Rechtliche Angaben
BMV-Sobetzko Baumaschinenverleih
Sven Sobetzko
Büro, Scharnhölzfeld 59
46238 Bottrop
Tel.: 015201925940
Steuer Nummer: 308/5109/4867
Mietbedingungen
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich , das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreien, betriebsfähigen, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten des Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, das das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend gem. Verwendung einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die Haftung.
7. Bei Reservierungen schriftlich oder telefonisch werden bei Nichtabholungen eine Gebühr in hohe von 50% des Mietpreises erhoben.
Absagen müssen Telefonisch oder Schriftlich erfolgen mindestens 24h vor der Reservierung