0.75 / 0.90 Cent Gewindestange M8 & M10 verzinkt Baustelle
VB
Nur AbholungBeschreibung
Verkaufe verzinkte Gewindestangen – 1m lang, M8 & M10
Biete hochwertige, verzinkte Gewindestangen in folgenden Ausführungen:
✅ Länge: 1 Meter
✅ Gewindegrößen: M8 & M10
✅ Verzinkt für Korrosionsschutz
Ideal für Bau, Handwerk und Heimwerkerprojekte. Abholung oder Versand möglich.
Preis m8 = 0,75€
Preis M10 = 0,90 €
Ca 500 Stück M8
Ca 300 Stück M10 vorhanden
Standort: [Tönisvorst]
Kontakt: [01726666417]
Bei Interesse gerne melden!
Rechtliche Angaben
Majestät Festsaal / Gastro
Lenenweg 14
47918 Tönisvorst
Hakan Gediktas
01741733033
OHG-handel@gmx.de
Die Preise sind gültig für die vereinbarte Lieferzeit und verstehen sich ausschließlich Montage, Anschluss und Inbetriebnahme. Eventuell notwendige Verlegungen von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie Anschlussarbeiten an die Geräte sind Sache des Käufers. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehende Arbeiten auszuführen. Der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen muss vom Käufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch einen konzessionierten Handwerks-fachbetrieb veranlasst werden. (2) Allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe des bei Rechnungsstellung geltenden Satzes zuzurechnen. Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Rechnungsstellung in EURO. § 4 Lieferfrist, Lieferverzug (1) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Entsprechendes gilt, solange keine Einigkeit über den endgültigen Vertragsinhalt erzielt, eine vereinbarte Anzahlung nicht erbracht wurde oder ein vereinbarter Abruf nicht zugegangen ist. (2) Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der zu liefernde Gegenstand die Firma des Verkäufers vor deren Ablauf verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. (3) Der Käufer ist bei Lieferverzug zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist erteilt hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Erklärung. (4) Bei Lieferverzögerungen durch Störungen des Geschäftsbetriebes, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt, die vom Verkäufer als auch von dessen Vorlieferanten nicht zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Lieferverspätung ist ausgeschlossen. § 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug (1) Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen bei Zugang sofort fällig. (2) Der Käufer kommt ohne Mahnung 14 Tage nach Zugang einer Rechnung und Fälligkeit in Verzug. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen nach §288 BGB zu berechnen und Ersatz für eventuelle sonstige Verzugsschäden geltend zu machen. (3) Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kredit-würdigkeit des Käufers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen des Verkäufers ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine sofort fällig. § 6 Versand und Gefahrenübergang (1) Mit der Übergabe der Ware, auch bei frachtfreier Lieferung, an den Frachtführer oder Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. (2) Auf Wunsch des Käufers kann auf dessen Kosten vom Verkäufer eine Transportversicherung abgeschlossen werden. (3) Schadensersatzansprüche bei Transportschäden sind vom Käufer direkt gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Sendungen, die Transportschäden aufweisen, dürfen nicht verweigert oder zurückgesandt werden. § 7 Annahmeverzug (1) Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, hat er alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. (2) Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers ist der Verkäufer nach Ablauf einer von ihm angesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, für die eigene Lagerung 1,5 Prozent des Bestell-preises ohne Abzüge an Lagerkosten für jeden angefangenen Monat zu verlangen, mindestens jedoch die Kosten, die durch Einlagerung bei einer Spedition anfallen würden oder anderweitig über den zu liefernden Gegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist neu zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten. § 8 Rücktritt (1) Dem Verkäufer wird ein Rücktritt zugestanden, sofern ein Fall höherer Gewalt vorliegt oder der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat. Ein Schadens-ersatzanspruch des Käufers ist dann ausgeschlossen. (2) Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer außerdem zugestanden, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eingeleitet wurden. § 9 Behandlung von Mängeln, Verjährung (1) Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat mangelhafte Teile dem Verkäufer auf Verlangen gegen Kostenersatz zuzusenden. (2) Der Verkäufer erbringt die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Der Gewährleistungs-umfang erstreckt sich auf unentgeltliches Ausbessern der schadhaften Teile oder deren Ersatz. Ausgetauschte Teile werden Eigentum des Lieferanten. (3) Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate für Geräte und 6 Monate für Ersatzteile von der Anlieferung an, danach ist der Anspruch des Käufers verjährt. Ausgeschlossen von der Regelung auf Gewährleistung sind Gebrauchtgeräte und Sonderposten sowie Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen. Außerdem entfallen Gewährleistungsansprüche, wenn die Ware vom Käufer unsach-gemäß bedient wurde, Reparaturen ohne das Einverständnis des Verkäufers durchgeführt wurden, bei Schäden durch Witterungseinflüsse an Thermostaten, Manometern, Lack, Emaille und Glas sowie an elektrischen Heizkörpern. (4) Der Käufer steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Auftragsdurchführung übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben ein. Diesbezügliche Irrtümer des Käufers können eine Mangelhaftigkeit der Leistung des Verkäufers nicht begründen. § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Majestät Festsaal/ Gastro Hakan Gediktas . Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. § 11 Schlussbestimmungen (1) Zusätze oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil. (2) Von einer etwaigen Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen und dem Vertragsverhältnis sonst zugrundeliegenden Regelungen bleibt die Wirksamkeit des Vertrages bzw. dieser Bedingungen unberührt. (3) Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen