2,7 Tonnen Elektrokipper, Dreiseitenkipper, Mietanhänger
40 €
- Art Anhänger
Beschreibung
Dynamisch kraftvoller Dreiseitenkipper, einfach auf Knopfdruck abkippen kein mühevolles hochpumpen der Kippbrücke. Geeignet für alle Schüttgüter, zb. Sand Kies, Grünabfälle Mutterboden, Bauschutt etc.
Abmessungen : Zulässiges Gesamtgewicht 2,7 Tonnen, Leergewicht 800 Kg
Nutzlast 1900 Kg.
Innenmaße 330x180x80cm
Tagespreis 40,- Euro
Wochenpreis Montag - Freitag 160,- Euro
Standort: 41564 Kaarst
Kontakt: 01633343653
Rechtliche Angaben
Alexandra Volkmann, Mietanhänger
Steubenstr.15 / Postanschrift
41464 Neuss
Tel: 01633343653
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE219656787
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Gebrauchstauglichkeit des Anhängers. Der Vermieter
überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren und
technisch einwandfreien Anhänger. Behauptet der
Mieter, dass bei der Übernahme des Anhängers Mängel
Vor lagen so ist er in der Beweispflicht. Der Anhänger ist
Mit mindestens einer Millionen Haftpflicht versichert.
Teilkasko von 150,- Euro SB die im Schadenfall
Vom Mieter zu tragen ist. Es besteht keine
Vollkaskoversicherung.
Pflichten des Mieters
Führungsberechtigte
Anhänger werden nur an Personen bzw. Firmen vermietet,
die einen Personalausweis und einen für den gemieteten
Anhänger gültigen Führerschein vorlegen, bzw. einen mit
einem gültigen Führerschein versehenen Fahrer stellen.
Der Anhänger darf nur vom Mieter, dessen Berufsfahrern
und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt
werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers
wie eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden
Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten
des jeweiligen berechtigten Fahrers.
Obhutspflicht
Der Mieter hat den Anhänger sorgsam zu behandeln und
alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und
technischen Vorschriften zu beachten. Das Fahrzeug
wird für normalen Transport genutzt. Abgestellte
Anhänger sind gegen davon rollen und Diebstahl zu
schützen.
Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich,
spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle
Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze
zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondre
Namen und Anschrift der beteiligten Personen und
etwaiger Zeugen sowie der amtlichen Kennzeichen der
beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach
einem Unfall die Polizei zu verständigen und den Unfall
aufnehmen zu lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen
nicht anerkannt werden.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet abgesehen von der Verletzung
wesentlicher vertraglichen Pflichten nur für grobes
Verschulden. (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
Darüber hinaus haftet er nur soweit der Schaden
Durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeugversicherung (AKB) abdeckbar ist.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den Allgemeinen Haftungs-
Regeln, wenn er den Anhänger beschädigt oder eine
sonstig Vertragsverletzung begeht. Insbesondere
hat der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand
zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadens-
nebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschlepp-
kosten, Wertminderung, Mietausfallkosten.
Der Mieter haftet für alle durch das Ladegut entstehenden
Schäden. Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter
Bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem der
Anhänger des Vermieters nicht zur Vermietung zur
Vergütung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis
offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich
geringer Schaden entstanden ist. Der Mieter haftet
für alle Folgekosten.
Mietdauer
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgesetzt.
Die Berechnung der Miete beginnt und endet
mit der Übergabe an unserem Mietstützpunkt.
Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur
in Absprache mit dem Vermieter zulässig.
Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis
mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den
Anhänger in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter
den Vertrag verletzt oder wenn sich die
Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt.
Der Mieter ist keinesfalls berechtigt, Reparaturen
oder Veränderungen an unseren Anhängern
durchzuführen.
Ladungssicherung
Die Ladung ist grundsätzlich zu sichern Hilfs-
mittel können gegen einen geringen Aufpreis
angemietet werden. Für Schäden, die durch fehlende
oder unzureichende Ladungssicherung oder
Beladung des Anhängers entstehen haftet alleine
der Mieter.
Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Mieter kann weder mit einer Gegenforderung
aufrechnen noch ein Zurückhaltungsrecht
geltend machen. Erfüllungsstand und Gerichts-
stand ist der Sitz des Vermieters.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vorschriften
dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
Mietbagger/ Lader
Ein Arbeitstag immer gleich 8 Std. Bagger/ Lader
ist Diebstahlversichert, bei Verlust sind 15%
des Wiederbeschaffungswertes als SB vom
Mieter zu zahlen. Beschädigungen sind versichert
mit einem SB Anteil 500,- Euro netto der im Schadenfall
vom Mieter zu tragen ist. Für Beschädigungen die
durch Arbeiten mit dem Mietbagger entstehen,
schließen wir jegliche Haftung aus. Der Bagger
wird sauber übergeben, bei verschmutzter Rück -
gabe ist eine Reinigungsgebühr nach Aufwand
vom Kunden zu zahlen, mindestens 25,00 incl.
19% Mehrwertsteuer. Der Bagger wird vollgetankt
übergeben und ist vollgetankt zurück zu geben.
Fehlender Diesel wird mit 2,50 Euro je Liter netto
in Rechnung gestellt. Alle 8 Betriebsstunden ist
der Ölstand zu kontrollieren und ggfs. Ist das Öl
zu ergänzen. Alle 8 Betriebsstunden ist der Bagger
abzuschmieren. Der Mieter haftet für etwaige
Schäden die durch versäumte Wartung entstehen.