3-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit EBK in Roßlau
370 €
- Wohnfläche 53 m²
- Zimmer 3
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Etage 2
- Wohnungstyp Dachgeschosswohnung
- Verfügbar ab Februar 2025
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Tauschangebot Kein Tausch
- Nebenkosten 110 €
- Heizkosten 100 €
- Warmmiete 580 €
- Kaution / Genoss.-Anteile 1.000 €
- Einbauküche
- Badewanne
- Altbau
- Keller
Standort
Beschreibung
Helle und gemütliche 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Das Bad verfügt über ein Fenster und eine Wanne. In den Wohnräumen ist Laminatboden verlegt. Durch die sichtbaren Dachbalken strahlt die Wohnung Gemütlichkeit aus. Die Wohnung ist mit einer Einbauküche ausgestattet. Zur Wohnung gehört ein Keller.
Der Energieausweis befindet sich in Erstellung.
Rechtliche Angaben
Firma: Görg Wittenberg GmbH
Vertretungsberechtigter: Geschäftsführerin: Diana Kucharski
Geschäftsführer: Frank Fromm
Strasse: Berliner Str. 2
PLZ/Ort: D-06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 0172/3614461
E-Mail: kucharski@goerg-wbg.de
Homepage: www.goerg-wbg.de
Handelsregister: Amtsgericht Stendal
Handelsregisternummer: HRB 10549
Berufsaufsichtsbehörde: Lutherstadt Wittenberg
Berufskammer: IHK Halle-Dessau
Hinweise Datenschutz: www.goerg-wbg.de
Link zu Impressum: https://goerg-wbg.de/Privatsphaere-und-Datenschutz:_:2.html
Verbraucherinformationen
Geschäftsbedingungen
Diese gelten durch Aufnahme von Verhandlungen und Rückfragen oder durch Besichtigung als anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend und ohne Gewähr. Sie sind nur für den direkten Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Weitergabe ist nicht gestattet und verpflichtet widrigenfalls zu Schadensersatz. Eine Vermittlungsprovision wird von uns nur im Erfolgsfalle, also bei Vertragsabschluss, für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben.
§ 1 Behandlung von Angeboten
1.
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Provision.
2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei einem ohne Mitwirkung des Maklers zustande gekommenen Rechtsgeschäft über das Objekt, welches Gegenstand des Maklerauftrages war, dem Makler unaufgefordert den Namen des Vertragspartners mitzuteilen, auch wenn bei Abschluss des Rechtsgeschäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.
§ 2
Der Makler ist bemüht, alle in Verbindung mit dem getätigten Rechtsgeschäft anfallenden Fragen zu klären. Für die Richtigkeit der Angaben kann seitens des Maklers keine Gewähr übernommen werden.
§ 3
Der Makler darf auch für den anderen Teil tätig werden.
§ 4 Provisionen
1.
Die Vermittlungsprovision entsteht und wird fällig bei Abschluss des Vertrages. Der Gebührenanspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Er bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag infolge Anfechtung oder auf andere Weise hinfällig wird. Indirekter Nachweis oder Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Maklers genügen, um einen vollen Gebührenanspruch entstehen zu lassen.
2.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Verschuldens des Auftraggebers durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grunde als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
3.
Sämtliche Provisionen sind fällig bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages.
4.
Die vom Makler in Rechnung zu stellende Provision richtet sich nach den ortsüblichen Gebührensätzen, wie sie von allen im Bund Deutscher Immobilienmakler und/oder im Ring Deutscher Makler organisierten Fachmaklern anerkannt wurden.
§ 5 Ersatzgeschäft
1.
Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäftes ein faktisch auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführendes Ersatzgeschäft zustande, so ist auch dafür die ortsübliche Provision zu zahlen.
2.
Wird nach Abschluss des vorgesehenen Rechtsgeschäftes ein anderes Rechtsgeschäft vereinbart, das indirekt oder direkt noch auf die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers zurückzuführen ist, so gelten dafür ebenfalls die Geschäftsbedingungen mit Gebührensätzen. Soweit keine Gebühren fest vereinbart sind, gelten die ortsüblichen Gebühren.
§ 6
Die Aufnahme von Verhandlungen mit der GÖRG Wittenberg GmbH, Beratungen, Informationsgesprächen, Rückfragen oder die Besichtigung des nachgewiesenen Objektes gelten als Anerkennung vorstehender Bedingungen. - Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, wird die Lutherstadt Wittenberg als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
GÖRG Wittenberg GmbH – Berliner Str. 2 / 06886 Lutherstadt Wittenberg