4 Stück TEAK LMD508 elektrostatische Rauchabsaugung Absaugung
VB
Versand möglich- Zustand Gut
Beschreibung
Guter Zustand, voll funktionsfähig abzugeben
Standort der Maschinen: 76661 Philippsburg
Die Maschinen können sehr gerne jederzeit vor Ort besichtigt werden. Sie befindet sich in unserem Lager und funktionieren einwandfrei.
Sie können jederzeit, vor dem Bieten, einen Besichtigungstermin unter +49 (0) 72 55 / 39 73 337 vereinbaren.
Gerne hören wir von Ihnen.
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
W&T EFRA
Gewerbegebiet Nr. 3
Bruchstücker 10
76661 Philippsburg
Kontakt
Telefon: + 49 (0) 7255 39 73 337
E-Mail: info@wt-efra.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 249481981
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucher¬streit¬beilegung/Universal¬schlichtungs¬stelle
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
AGBs und (Widerrufsbelehrung)
1.) Maßgebende Bedingungen
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle, auch künftigen, Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller / Käufer und dem Unternehmen W&T EFRA (im Folgenden "W&T").
1.2 Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen der Textform.
1.3 Die Textform umfasst alle Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen (Schriftform, Fax, EMail, DFÜ, etc.). Auf das Textformerfordernis kann nur in Textform verzichtet werden.
1.4 Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder W&T in Kenntnis derselben, die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
2.) Angebote, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich. Es sei denn, wir versichern Ihnen die Verbindlichkeit, nach Rücksprache in Textform. Preislisten im Internet verstehen sich freibleibend als Einladung zur Stellung eines Angebots durch den Besteller.
3.) Lieferumfang
3.1 Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von
W&T maßgebend.
3.2 Maßabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen sind zulässig.
4.) Daten und Unterlagen
4.1 Technische Angaben von W&T sind keine Beschaffenheitsgarantien, sondern branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Unter Bezugnahme auf das Bundesdatenschutzgesetz weist W&T darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten gespeichert werden.
5.) Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Preise von W&T oder die Preisvorschläge des Käufers gelten "ab Werk" (gemäß Incoterms der Internationalen Handelskammer) zuzüglich Fracht, Versicherung und jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Die Ware bleibt Eigentum von W&T, bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die W&T jetzt und künftig gegen ihn zustehen. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware, so tritt er W&T bereits jetzt im Innenverhältnis bis zur Tilgung aller Forderungen von W&T die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten ab. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den W&T sonst eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von W&T gegen den Besteller um mehr als 20%, so ist W&T insoweit zur Freigabe verpflichtet, falls der Besteller dies verlangt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist W&T zur Rücknahme, nach Mahnung, berechtigt und der Besteller
zur Herausgabe verpflichtet, selbst dann, wenn die Ware bereits beim Besteller oder Dritte verbaut wurde.
6.) Geheimhaltung
6.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
6.2 Die vorstehenden Pflichten enden 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung. Sie gelten nicht im Falle behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen bzw. im Falle zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.
7.) Lieferverzug
Bei Lieferverzug haftet W&T, soweit gesetzlich zulässig, dem Besteller und seinen Abnehmern nicht für Schäden aus Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn.
8.) Mängelanzeige
8.1 Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, W&T unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet W&T auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
8.2 Davon unberührt bleibt die Pflicht des Bestellers, eingehende Lieferungen, zumindest stichprobenweise auf Identität, Quantität, Qualität durch branchenübliche Messwerkzeuge und auf ohne weiteres feststellbare Transportschäden zu prüfen.
8.2 Bei gebrauchten Werkzeugmaschinen (Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Bearbeitungszentren usw.) gibt es keine Garantie oder Gewährleistung. Alle Maschinen können unter Strom Probe gefahren werden und werden gekauft wie gesehen.
9 Haftung für Sachmängel
9.1 W&T haftet für Sachmängel ausschließlich nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls W&T nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern hat, trägt dieser das Risiko für die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist
der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
9.2 Für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung bzw. natürlichen Verschleiß oder fehlerhafte Behandlung entstehen, wird ebenso wenig eine Sachmängelhaftung übernommen, wie für die Folgen unsachgemäßer Änderungen durch den Besteller oder Dritte.
9.3 W&T sind die von ihr zu ersetzenden Teile auf Verlangen auf ihre Kosten vom Besteller unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
10 Allgemeine Haftungsbegrenzungen
10.1 Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt oder zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist, sind sonstige oder weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen W&T ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. W&T haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet sie nicht für Schäden aus Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn des Bestellers oder seiner Abnehmer.
10.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet W&T
- außer in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
- nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
10.3 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach den anwendbaren Produkthaftungsgesetzen bei Fehlern der Liefergegenstände für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Soweit die Haftung von W&T ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.4 Wird der Besteller aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung nach Dritten gegenüber nicht abdingbarem Recht auf den Ersatz von Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gütern in Anspruch genommen, tritt W&T gegenüber dem Besteller insoweit ein, wie auch sie unmittelbar haften würde. Für den Schadensausgleich zwischen Besteller und W&T finden die gesetzlichen Bestimmungen über den Rückgriff Anwendung. Dies gilt auch für den Fall einer direkten Inanspruchnahme von W&T.
10.5 Die Ersatzpflicht von W&T ist ausgeschlossen, soweit der Besteller seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Besteller bemüht sein, Haftungsbeschränkungen in rechtlich zulässigem Umfang auch zugunsten von W&T zu vereinbaren.
11.) Verjährung von Schadenersatz- und Sachmängelansprüchen
Schadenersatz- und Sachmängelansprüche des Bestellers verjähren 2 Jahre nach Anlieferung des Liefergegenstandes beim Besteller. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
12.) Schutzrechte
12.1 W&T haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Sitzstaat von W&T, vom Europäischen Patentamt oder in einem Staat der EU oder der USA veröffentlicht ist.
12.2 W&T stellt den Besteller und seine Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Verletzung solcher Schutzrechte frei.
12.3 Dies gilt nicht, soweit W&T die Liefergegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Bestellers hergestellt hat und nicht weiß, oder im Zusammenhang mit den von ihr hergestellten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. Soweit W&T nach vorstehendem Absatz nicht haftet, stellt der Besteller sie von allen Ansprüchen Dritter frei.
12.4 Die Vertragspartner verpflichten sich, sich unverzüglich von bekannt werdenden Verletzungsrisiken oder angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten und sich Gelegenheit zu geben, entsprechenden Ansprüchen einvernehmlich entgegen zu wirken.
12.5 Die Haftung und die Freistellungsverpflichtung gilt nicht für entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung.
13.) Allgemeine Bestimmungen
13.1 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
14.) Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht nach BGB und HGB.
14.2 Erfüllungsort ist Karlsruhe, Deutschland.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe. W&T ist jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. Brief oder Fax, jedoch keine E-Mail wegen fehlender Unterschrift, widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: W&T EFRA, Gewerbegebiet Nr. 3, Bruchstücker 10 in 76661 Philippsburg.
Widerrufsrecht gilt nicht unter Kaufleuten / Gewerbetreibende / Unternehmen.
Sollten Angebote ausdrücklich nur an Gewerbetreibende gerichtet sein und ein Nichtgewerbetreibender klickt auf „Sofort kaufen“ oder gibt ein Gebot für einen Artikel ab, dann wird dieser so behandelt als wäre er ein Gewerbetreibender.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei und werden bei Rückzahlung des Kaufpreises erstattet. Bei unfreier Rücksendung gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Strafporto) zu Lasten des Käufers und werden mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Fernmeldeabsatzgesetz / Kein Rücktritt bei Onlineauktionen
Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
Dies ist nicht bereits dann gegeben, wenn der Kunde unter mehreren Varianten für die Ausstattung der Ware auswählen kann. Vielmehr muss es sich um eine Ware handeln, die kein standardisiertes Massenprodukt darstellt und für die der Unternehmer nicht ohne weiteres einen anderen Abnehmer finden kann.
Waren, die in Form von Versteigerungen gemäß § 156 BGB gekauft wurden.
Gerade dieser Punkt gemäß § 312d IV Nr. 5 BGB ist wichtig, da er Onlineauktionen betrifft.