Anhänger geschlossen Koffer 1300kg Rampe 100kmh Vermietung Mieten
30 €
- Art Anhänger
Beschreibung
Unser einachsiger geschlossener Kofferanhänger hat eine maximalen Zuladung von 783 kg bei einer zulässigen Gesamtmasse von 1300 kg.
Befördern Sie Ihre empfindliche Ladung wettergeschützt und sicher in unserem verschlossenen Kofferanhänger. Der Anhänger kann bequem über eine Rampe am Heck be- und entladen werden, welche durch zwei Schlösser gesichert wird.
Der Anhänger ist zusätzlich mit Markenstoßdämpfern der Firma ALKO ausgestattet, um ein sicheres und ruhigeres Fahrgefühl zu schaffen. Weiter verfügt der Anhänger über zwei zusätzliche Stützen am Heck und eine Beleuchtung für den Innenraum.
Unsere Mietpreise:
- 1 Tag (24h): 30€
- 1 Wochenende (Fr-Mo): 70€
- 1 Woche (7 Tage): 130€
Im Mietpreis enthalten sind: Ein Kastenschloss und ein 7/13 poliger Adapter.
Ladungssicherung in Form eines Netzes oder ein Paar Spanngurten (2000kg) bieten wir für je 3€ für den gesamten Mietzeitraum an.
Technische Daten:
- Modell: Brenderup Kofferhänger mit Rampe und einer Achse
- Erstzulassung: 2021
- Gesamtgewicht: 1300 kg
- Nutzlast: 783 kg
- Leergewicht: 517 kg
- Tragkraft Rampe: 500 kg
- Maße Ladefläche: 2,60 m x 1,55 m x 1,85 m
- Außenmaße: 4,06 m x 2,04 m x 2,49 m
- Verzurrpunkte: 10 innere Zurrösen (4 davon sind variable verstellbar) a 400 kg
- 100 km/h Zulassung vorhanden
- Fahrwerk mit ALKO Stoßdämpfern
- Rampe am Heck
- Zwei Stützfüße am Heck
- Beleuchtung für den Innenraum
Flexible Anmiet- und Rückgabezeiten an allen 7 Tagen in der Woche an.
Sie finden uns zentral gelegen direkt an der B208 und nahe der Autobahnabfahrt A1 Bad Oldesloe.
Unsere PKW-Anhängervermietung in Siebenbäumen hat für (fast) alle Ihre Anforderungen die passende Lösung parat.
Alle unsere Anhänger haben eine 100 km/h Zulassung und sind mit sehr vielen Extras ausgestattet. Damit ermöglichen wir Ihnen eine einfache Handhabung und eine angenehme Mietzeit.
Sie sind auf der Suche nach einer Langzeitmiete? Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen günstigen individuellen Mietpreis - sprechen Sie uns einfach an.
Reservierung und Fragen nehmen wir gern über unsere Hotline unter 0170-44 11 848 oder per E-Mail entgegen.
Sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie!
Rechtliche Angaben
trailer4rent
Inh. Berit Behnke
Raiffeisenplatz 1
23847 Siebenbäumen
Telefon: 0170 – 44 11 848
E-mail: info@trailer4rent.de
Alle Preise sind Bruttopreise. In der Rechnung wird keine Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer ausgewiesen, weil die Firma trailer4rent Inh. Berit Behnke gem. § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit ist.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für die Vermietung von Anhängern von trailer4rent an private und gewerbliche Mieter
1. Grundlagen
Die Firma trailer4rent, Inh. Berit Behnke, Raiffeisenplatz 1, 23847 Siebenbäumen, vermietet am Standort in Siebenbäumen am Raiffeisenplatz 1 Anhänger verschiedener Art zum Einsatz im privaten und gewerblichen Bereich. Jeder Vermietung liegt ein schriftlich geschlossener Mietvertrag zugrunde. Ergänzend zu den darin enthaltenen Vereinbarungen gelten die hier folgenden Bedingungen, die vom Mieter als Bestandteil des Mietvertrages akzeptiert werden.
2. Mietvertrag und Bezahlung
2.1 Es wird ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen. Mündliche Abreden werden daneben nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen zum Mietvertrag werden nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
2.2 Die im Mietvertrag vereinbarte Kaution ist vom Mieter vor Abholung des Anhängers beim Vermieter zu hinterlegen. Der Mieter erhält sie nach Rückgabe des Anhängers inkl. des überlassenen Zubehörs, Schlüssel und Fahrzeugpapiere zurück, sofern der Anhänger keine Schäden aufweist. Sind Schäden vorhanden, erhält der Mieter die Kaution insoweit zurück, wie die Kaution die Kosten der Schadensbeseitigung überschreitet.
2.3 Der Mieter wird zum Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Abholung, seinen Führerschein und seine Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, ID-Karte oder Vergleichbares) vorlegen.
Er stimmt zu, dass der Vermieter davon eine Kopie für seine Geschäftsunterlagen fertigt. Aus dem Führerschein muss ersichtlich sein, dass der Mieter den gemieteten Anhänger fahren darf. Dem Vermieter obliegt jedoch nicht die Pflicht, dies zu prüfen. Er hat aber das Recht, die Herausgabe des Anhängers zu verweigern, wenn die Fahrerlaubnis das Führen des gemieteten Anhängers nicht abdeckt.
2.4 Soll ein anderer oder weiterer Fahrer den Anhänger ziehen, so muss der Mieter dies im Mietvertrag angeben. Anderen Personen als den im Mietvertrag bezeichneten wird der Vermieter den Anhänger nicht aushändigen.
2.5 Der Anhänger darf nur von den im Mietvertrag bezeichneten Personen benutzt werden.
Eine Überlassung an Dritte oder eine Untervermietung ist nicht gestattet.
2.6 Der Mietvertrag kann nur im beiderseitigen Einvernehmen geändert und/oder verlängert werden. Jegliche Veränderung oder Verlängerung des Mietzeitraumes wird erst dann wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich auf dem Vertrag oder in sonstiger Form (z. B. per Email) bestätigt ist.
2.7 Die Mietdauer ist die im Mietvertrag bestimmte Zeit. Der Mietpreis berechnet sich ab der darin vereinbarten Abholzeit, auch wenn der Anhänger tatsächlich erst später abgeholt wird.
2.8 Der Mietpreis ist spätestens bei Abholung des Anhängers fällig. Er kann durch vorherige Überweisung (Zahlungseingang bis zur Abholung), bar oder per Girocard entrichtet werden. In der Rechnung wird keine Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer ausgewiesen, weil die Firma trailer4rent Inh. Berit Behnke gem. § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit ist.
2.9 Fahrten ins Ausland sind nicht zulässig, es sei denn sie sind im Mietvertag vereinbart.
3. Abholung und Rückgabe
3.1 Abholort und Rückgabeort des Mietobjekts ist der Sitz der Firma trailer4rent in Siebenbäumen.
3.2 Der Vermieter wird den Anhänger bis max. 1 Stunde nach der vereinbarten Abholzeit bereithalten. Danach ist er berechtigt, den Anhänger anderweitig zu vermieten.
Bei Nichtabholung des Anhängers steht dem Vermieter der vereinbarte Mietzins zu. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.3 Der Mieter wird bei Abholung des Anhängers seinen Führerschein, aus dem die Gestattung zum Ziehen des gemieteten Anhängers ersichtlich ist, vorlegen.
3.4 Der Vermieter haftet nicht, wenn der gemietete Anhänger aus Gründen, die er außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht (z. B. nicht rechtzeitige Rückgabe des Vormieters, Diebstahl oder Unterschlagung des Anhängers, Unfall oder sonstige Beschädigung des Anhängers). Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
3.5 Abholung und Rückgabe erfolgen grundsätzlich während der Geschäftszeiten von Fa. Behnke, nämlich an den Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr, es sei denn, im Mietvertrag sind andere Zeiten vereinbart. Auf Wunsch des Mieters kann die Rückgabe auch außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden, indem der Mieter den Anhänger auf dem vom Vermieter bezeichneten Abstellplatz abstellt und alle Papiere und Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters einwirft. Das Protokoll zur Rückgabe wird sodann vom Vermieter am Folgetag bis 10:00 Uhr erstellt. Das vom Vermieter erstellte Protokoll ist für den Mieter bindend.
3.6 Eine Rückgabe bzw. das Abstellen des Anhänger später als 17:00 Uhr gilt, sofern nicht im Mietvertrag anderes vereinbart ist, als am nächsten Tag 08:00 Uhr erfolgt. Der vereinbarte Mietpreis berechnet sich dann bis zu diesem Zeitpunkt.
3.7 Gibt der Mieter den Anhänger vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, mindert dies nicht die vereinbarte Miete. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Anhänger für die restliche vereinbarte Mietzeit bereitzustellen. Er ist befugt, über den Anhänger anderweitig zu verfügen.
3.8 Ist für die Rückgabe im Mietvertrag Datum und Uhrzeit fest vereinbart, hat die Rückgabe bis spätestens zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen. Ab einer Verspätung um mehr als 1 Stunde ist der Vermieter berechtigt, eine weitere Miete in Höhe des 4-Stundentarifs zu berechnen. Ab einer Verspätung um mehr als 4 Stunden ist der Vermieter berechtigt, einen weitere Tagesmiete für diese Verspätung sowie für jeden weiteren Tag der Verspätung zu berechnen. Darüber hinaus hat der Vermieter das Recht, Schadensersatz zu verlangen, weil der Anhänger nicht zur Vermietung an den nächsten Kunden zur Verfügung stand.
3.9 Der Vermieter wird den Anhänger sauber (gereinigt) und leer zurückgeben. Leichter Straßenschmutz ist akzeptabel, nicht jedoch schlammige Verschmutzungen, Beladungsrückstände (Laub, Äste, Sand usw.) oder Ladegut jeglicher Art. Für diese Fälle wird eine Reinigungsgebühr von 30 € erhoben.
3.10 Der Mieter wird den Vermieter unaufgefordert über in seiner Mietzeit entstandene Beschädigungen informieren.
3.11 Der Mieter wird den Anhänger mitsamt des erhaltenen Zubehörs (z. B. Schloss, Adapter, Plane, Spriegel, Ladungssicherungswerkzeuge usw.) zurückgeben. Er haftet für Beschädigung und Verlust des Zubehörs gem. Preisaushang.
4. Pflichten des Vermieters
4.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug gem. Protokoll im Mietvertrag zum vertragsgemäßen Gebrauch.
4.2 Die Wartung des Fahrzeuges wird vom Vermieter auf seine Kosten durchgeführt.
4.3 Der Vermieter haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d. h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) abgedeckt ist.
5. Pflichten des Mieters
5.1 Der Mieter ist verpflichtet, beim Betrieb des Anhängers jegliche gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Er haftet, auch dem Vermieter gegenüber, für Verkehrsverstöße oder sonstige Gesetzesverstöße sowie unerlaubte Handlungen. Soweit der Vermieter gegenüber Personen, Institutionen, Behörden oder Sonstigen als Halter haften sollte, stellt der Mieter den Vermieter im Innenverhältnis frei.
5.2 Der Mieter ist alleinverantwortlich und stellt sicher, dass nur solche Fahrer den Anhänger führen, die fahrtüchtig sind und über ausreichend Erfahrung und die notwendige Fahrerlaubnis verfügen. Er stellt außerdem sicher, dass nur solche Fahrzeuge als Zugfahrzeuge verwendet werden, die den gemieteten Anhänger ziehen dürfen.
5.3 Er wird nur die für den Anhänger zugelassenen öffentlichen Straßen und Wege befahren. Er wird nichtöffentliche (private) Flächen mit dem Anhänger nur insoweit befahren, wie dies für den Anhänger ohne Gefahr möglich ist und keinen außerordentlichen Verschleiß am Anhänger bewirkt.
5.4 Der Mieter wird den Anhänger nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch einsetzen. Er wird den Anhänger nicht mit Gütern beladen, für die der Anhänger nicht konzipiert ist. Das Beladen des Anhängers mit lebenden und/oder toten Tieren, Schlachtabfällen, Schotter, Fertigbeton, Diebesgut, Gefahrenstoffen (z. B. giftige, leicht entzündliche, explosionsgefährliche, radioaktive, gesundheitsschädliche und ätzende, reizende und umweltgefährliche Gegenstände) ist nicht gestattet, weder im Stand noch in Fahrt.
5.5 Der Mieter wird den Anhänger weder nach Gewicht noch nach Maßen überladen.
5.6 Der Mieter ist für die Ladungssicherung verantwortlich.
5.7 Der Mieter muss selbst dafür Sorge tragen, dass der Anhänger schnee- und eisfrei ist. Er hat sich zu vergewissern, dass sich auf dem Anhänger (z. B. auch auf der Plane) kein Eis der Schnee befindet, welches während der Fahrt herabstürzen und einen Schaden anrichten könnte.
5.8 Der Mieter und seine Fahrer müssen die Bedienungshinweise lesen und befolgen.
5.9 Der Mieter haftet im Verhältnis zum Vermieter für seine Fahrer bei Vorkommnissen und in Bezug auf die Regelungen gemäß Pkt. 1 bis 8 dieses Abschnitts.
5.10 Der Mieter hat während der Mietdauer die Obhutspflicht für den Anhänger. Er hat ihn sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Mieter muss den Anhänger ordnungsgemäß verschließen und vor Diebstahl sichern. Das Abstellen des Anhängers über Nacht auf offener Fläche und/oder in einem Gewerbegebiet ist nicht zulässig.
6. Schäden/Versicherung
6.1 Der Anhänger ist als Selbstfahrvermietfahrzeug zugelassen und nach den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert. Bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden beträgt die Selbstbeteiligung für den Mieter EUR 3000,- €, sofern nicht im Mietvertrag eine andere Selbstbeteiligung vereinbart ist. Bei Diebstahl muss nachgewiesen werden, dass der Anhänger ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert war und nicht in unbewohntem Gebiet oder in einem Gewerbegebiet abgestellt wurde.
6.2 Die Versicherung für den Anhänger tritt nachrangig zur Versicherung des Zugfahrzeuges ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anhänger angekoppelt ist.
6.3 Alle während des Mietzeitraums entstehenden Schäden, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind und die nicht von einer Versicherung oder von einem Dritten übernommen werden, trägt der Mieter in unbegrenzter Höhe. Der entsprechende Betrag ist bei Rückgabe fällig.
6.4 Die Ladung ist durch den Vermieter nicht versichert.
6.5 Es wird nicht zugesichert, dass die Anhänger wasserdicht sind.
6.6 Bei sämtlichen eintretenden Schäden ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Unfällen muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden.
6.7 Bei Auftreten von Schäden dürfen diese nur nach Rücksprache und Weisung des Vermieters beseitigt werden. Andernfalls trägt der Mieter hierfür die anfallenden Kosten selbst und haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die Reparatur entstehen.
6.8 Folgeschäden am Fahrzeug oder am Ladegut des Mieters sowie sonstige Folgeschäden werden vom Vermieter nicht übernommen.
6.9 Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn der Vermieter hat sie zu vertreten.
6.10 Bei Unfällen oder sonstigen Schadensereignissen ist der Mieter, soweit es ihm möglich ist, verpflichtet, die Daten der anderen Beteiligten aufzunehmen und dem Vermieter mitzuteilen. In keinem Falle darf der Mieter ein Schuldanerkenntnis abgeben.
7. Datenschutz
7.1 Der Vermieter richtet sich bezüglich des Datenschutzes nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die vom Mieter angegebenen persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) werden nur zur Erfüllung und Abwicklung dieses und, soweit zulässig und möglich, zukünftiger Mietverhältnisse genutzt.
7.2 Die Daten von Mieter und Fahrern würden im Ereignisfall nur und insoweit an Behörden und Versicherungen weitergegeben werden, wie diese angefordert werden. Im Übrigen werden die Daten des Mieters und ggf. seiner Fahrer an weitere Dritte nicht zu Werbezwecken oder sonstiger Nutzung zur Verfügung gestellt.
7.3 Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter an Polizei, Behörden und Institutionen zur Sicherung des Fahrzeugvermietwesens (z. B. zentraler Warnring der Fahrzeugvermieter) weitergegeben werden dürfen, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind und/oder der gemietete Anhänger nicht innerhalb von 6 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird.
7.4 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter ihn in seine Adressdatei aufnimmt und ihm zukünftig Informationen und Angebote schickt.
7.5 Der Mieter hat das Recht, seine Daten nach Abwicklung des Vertrages und evtl. Folgeleistungen (z. B. durch Schäden) jederzeit beim Vermieter abzufragen, ändern oder löschen lassen.
8. Außergerichtliche Streitbeilegung
Im Falle einer Streitigkeit ist der Vermieter bereit und interessiert, an einer außergerichtlichen Streitbeilegung mitzuwirken. Die Parteien verpflichten sich, im Streitfalle vor Anrufung eines Gerichts eine Streitbeilegung im Wege der Schlichtung oder eine Einigung im Wege der Mediation anzustreben.
Die Vereinbarung zur Durchführung einer Mediation muss von beiden Parteien schriftlich (Brief, Email, PDF) bekundet werden. Ist dies der Fall, verlängern sich die Verjährungsfristen um den Zeitraum, der zwischen der Bekundung und dem Ende der Mediation liegt.
Im Übrigen wird die Beschreitung des Rechtsweges nicht beschränkt.
9. Erfüllungsort/Gerichtstand
Erfüllungsort für diesen Mietvertag sowie sämtliche daraus erwachsenden und damit zusammenhängende Ansprüche ist Siebenbäumen. Es wird, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.
Stand 01.05.2021
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
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