Anschlagmittel Ketten/ Rundschlingen Prüfung
VB
Beschreibung
Wir prüfen in unserem Haus laut Vorschrift:
Anschlagketten gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8
Mindestens 1 x jährlich wiederkehrende Sichtprüfung und mindestens alle 3 Jahre wiederkehrende Rißprüfung durch einen Sachkundigen ist Pflicht!
Alle Prüflinge erhalten von uns ein Prüfzeugnis mit dem Ergebnis der Prüfung.
Bei bestandener Prüfung erhält Ihr Prüfling die vorgeschriebene Kennzeichnung.
(die aufgeführten Preise enthalten ausschließlich die Prüfkosten, inklusive der Kennzeichnung.)
Bei nicht bestandener Prüfung erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot mit den benötigten Ersatzteilen für eine Reparatur durch uns.
Sollte eine Reparatur wirtschaftlich unrentabel sein, bieten wir Ihnen alternativ Ersatzware an.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
K&B Baumaschinenservice GmbH
Hohener Dorfstraße 8
27308 Kirchlinteln
Vertreten durch:
Timo Berlitz & Timo Kremic
HRB 210983
Kontakt
Telefon: 04238 890
E-Mail: info@kundb.gmbh**