Attitcus möchte dich kennen lernen
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
Atticus wartet in Westoverledingen auf einer Pflegestelle auf ihr neues Für-Immer-Zuhause! Diese arme Seele wurde aus einem Messi-Haushalt gerettet, wo er mit vielen anderen Hunden in einem schrecklich kleinen Zwinger eingesperrt war.
Jetzt ist er zwar in Sicherheit, jedoch möchte er unbedingt bei seinen Menschen ankommen. Er sehnt sich nach einem liebevollen und gemütlichen Zuhause, um endlich Wärme und Geborgenheit zu erfahren.
Atticus ist aktuell 1 Jahr alt und wiegt 10 Kilo, damit hat Atticus vermutlich auch ihre Endgröße erreicht. Er ist super lieb, aufgeschlossen und menschenbezogen. Der Kleine versteht sich hervorragend mit anderen Hunden und sogar Katzen. Kinder und Erwachsene findet er gleichermaßen toll. Er liebt es ausgiebige Streicheleinheiten zu bekommen und auch zum Spielen sagt er niemals nein. Im ersten Kontakt ist er manchmal aber auch noch etwas unsicher, also bitte nicht zu viel von ihm erwarten. Angekommen in der Pflegestelle zeigt er sich wie oben beschrieben, aber in neuen Situationen ist er noch unsicher.
Aufgrund seiner Größe und seines tollen Charakters ist Atticus das perfekte neue Familienmitglied für so gut wie jeden Haushalt. Egal ob bei ausgiebigen Wanderungen, gemütlichen Abenden auf dem Sofa oder bei tollen Schnüffelspielen, mit Atticus hat man mit Sicherheit immer Spaß. Lediglich genug Auslastung sollte der Bub erfahren, da er ein sehr cleverer Bursche ist.
Seiner neuen Familie sollte aber bewusst sein, dass Atticus das Leben in einer liebevollen Familie noch nicht kennt. Er muss noch das ganze Junghund-ABC lernen und auch die Pubertät ist in vollem Gange. Hier braucht er Menschen, die mit viel Liebe und Geduld vorgehen, ggf. auch eine positiv arbeitende Hundeschule mit ihm besuchen und ihm das ein oder andere Missgeschick verzeihen.
Nach einer positiven Vorkontrolle kann Atticus kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause reisen.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.