Außergewöhnliches Grundstück "Birnentraum"

69.000 €

  • Grundstücksart Baugrundstück
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 700 m²
  • Provision Mit Provision

Standort

66482 Rheinland-Pfalz - Zweibrücken

Beschreibung

# Objektbeschreibung
Dieses wunderschöne Grundstück ist in Drei Ebenen unterteilt und eignet sich perfekt für einen Neubau der besonderen Art!

Die Nadelhölzer, Obst- und Ziersträucher verleihen dem Grundstück einen besonderen Charme.

Wie sieht Ihr Traumhaus auf diesem Grundstück aus?

Bebauung möglich nach Bebauungsplan BH6 "Am Ölkorbberg" bzw. dessen Teiländerung I vom 01.02.2003 - bei Interesse senden wir Ihnen die Daten gerne zu.

# Ausstattung
- außergewöhnliches Grundstück für Ihren Neubau

Käuferprovision: Käuferprovision beträgt 3,57% (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.

# Lagebeschreibung
Bubenhausen ist ein Ortsteil der Stadt Zweibrücken und grenzt an den Stadtkern.
Im Ort selbst gibt es mehrere Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Ärzte, Kindergärten, Grundschule, weiterführende Schule, Apotheke, Fitnessstudio sowie ein kleines Industriegebiet.
Die Anbindung an die Autobahn A6, A8 sowie an öffentliche Verkehrsmittel ist perfekt.
Die Stadtmitte von Zweibrücken erreichen Sie fußläufig in weniger als 10 Minuten.

Zweibrücken ist eine der schönsten Städte in unserer Region.
Die schöne Allee hat weitaus mehr als nur ein schattiges Plätzchen in der Sommerzeit zu bieten. Durch die Allee fließt der Schwarzbach - umgeben von Bergahornbäumen - das lockt viele Läufer und Spaziergänger an.
Die Stadt der Rosen und Rösser hat viel zu bieten - nicht nur verschiedenste Veranstaltungen wie das "Picknick im Park" oder die "Nacht der 1.000 Lichter". Es gibt viele sehr schöne Restaurants, Bars und Cafés, die zum Verweilen einladen.

Sind Sie schonmal am Landgestüt stehen geblieben und haben sich vom Anblick der Pferde verzaubern lassen?Entfernungen:
Kindergaerten 0,6 km
Grundschule 1,2 km

# Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist SaarPfalz Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Wir beraten Sie nicht nur bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie - wir sind auch Ihr kompetenter Partner bei Fragen zu Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten.
Sprechen Sie uns an!

Anbieter-Objekt-ID: 24-147

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