Baugrundstück gesucht Umkreis 25 km kaufen / Pachten
VB
- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Mieten
- Grundstücksfläche 400 m²
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
Standort
Beschreibung
**Suchen für einen Potenziellen Kunden ein Baugrundstück**
**Zum Kauf oder Pacht ab 400 qm**
**Umkreis 25 km**
**Bitte kontaktieren sie uns wenn sie ein Grundstück zu verpachten - verkaufen haben.**
Rechtliche Angaben
AGB
Pasinger Hausbau GmbH
Adresse: Amselweg 10
91601 Dombühl
USt-IdNr. 9143/169/51776
DE363794281
Amtsgericht München
HRB 286386
E-Mail: info@pasingerhausbau.eu
Website: www.pasingerhausbau.eu
Geschäftsführer: Herr Dipl.Ing. Etem Meta Architekt
Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bauleistungen gegen-
über Verbrauchern und Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Besteller“). Sie gelten auch für alle zukünfti-
gen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als Pasinger Hausbau GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Pasinger Hausbau GmbH
in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers dessen Lieferungen vorbehaltlos
annimmt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Ne-
benabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schrift-
liche Bestätigung von Pasinger Hausbau GmbH maßgebend.
4. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist unter www.pasingerhausbau.de abrufbar.
II. Vertragsschluss
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben
und Bauausführung, freibleibend und zunächst unverbindlich. An speziell ausgearbeitete An-
gebote sind wir 4 Wochen gebunden.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Pasinger Hausbau GmbH
Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zu-
stimmung von Pasinger Hausbau GmbH zugänglich gemacht, bekannt gegeben, selbst oder durch Dritte genutzt
und/oder vervielfältigt werden.
3. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Pasinger Hausbau GmbH kann die Bestellung innerhalb von 4 Wochen
annehmen.
III. Vertragsbestandteile
1. Als Vertragsbestandteile gelten gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen die VOB/B in ihrer jeweili-
gen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung und die Allgemeinen techni-
schen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Die VOB/B werden in ihrer Gesamt-
heit vereinbart. Bei unbeabsichtigten Abweichungen gelten ausschließlich die jeweiligen
Bestimmungen der VOB/B.
2. Im Übrigen sind Vertragsbestandteile, soweit vorhanden, Bauzeichnungen, Baubeschreibun-
gen, Leistungsverzeichnisse und sonstige technische Unterlagen wie Produkt- und Material-
beschreibungen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.
IV. Pflichten und Haftung des Bestellers
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Zurverfügungstellung eines
für die vorgesehene Bebauung geeigneten, erschlossenen oder erschließungsreifen Grund-
stück Sache des Bestellers.
2. Ebenso ist die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens
gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die
Durchführung der Baumaßnahme erforderlicher behördlicher Genehmigungen Sache des
Bauherrn. Der Bauherr ist verpflichtet, Pasinger Hausbau GmbH diese Unterlagen vor Baubeginn unaufgefordert
vollständig auszuhändigen. Solange Pasinger Hausbau GmbH diese Unterlagen nicht vollständig vorliegen, be-
steht kein Anspruch auf Ausführung der geschuldeten Leistungen.
3. Der Besteller haftet für
- seine Angaben über Baugrundbeschaffenheit, Grund- und Wasseranfall
- die rechtzeitige, fachgerechte Erfüllung seiner bauseitigen Leistungen
- fahrlässigen, sorglosen Umgang mit unseren Baustelleneinrichtungen und angelieferten
Materialien und dadurch eintretende Schäden
- Schäden an unseren Gewerken oder Teilgewerken, die durch unsachgemäße Behand-
lung (z.B. mangelnde Wasserfreihaltung, vorzeitige Betonbeanspruchung, Nichteinhal-
tung der Gebrauchsanleitung usw.), Anwendung von Gewalt und dergleichen verursacht
werden; der Besteller haftet für eigenes Verschulden sowie auch für das Verschulden
seiner Erfüllungsgehilfen
- ordnungsgemäße Sicherung unserer Gewerke und Teilgewerke gegen Diebstahl und
Fremdbeschädigungen
- die von ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zu erbringenden Eigenleistungen in
Form von Arbeitsleistungen und für die Art, Güte und Qualität der von ihm verwendeten
Baustoffe
- Schäden, die dadurch entstehen, dass gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu
erbringenden Eigenleistungen des Bestellers nicht rechtzeitig nach unseren Bauleis-
tungen erfolgen und hierdurch (z. B. bei widrigen Witterungsverhältnissen und nicht
geschlossenen Bauteilen) Schäden an Wänden, Dächern und sonstigen Bauteilen ein-
treten.
4. Der Besteller ist weiterhin verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung mit Einschluss von
Unternehmerleistungen abzuschließen.
5. Der Besteller ist verpflichtet, auf eigene Kosten angelieferte Ware oder erbrachte Bauleistun-
gen gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
6. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Besteller auf dessen Kosten
rechtzeitig durchzuführen.
V. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Einheitspreisen vereinbart ist, ist die Ver-
gütung fest vereinbart.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen des Um-
satzsteuersatzes berechtigen beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung. Dies gilt nicht
für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten erbracht werden sollen.
VI. Ausführung und Abnahme
1.Pasinger Hausbau GmbH sichert zu, bei der Bauausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik beachten.
Konstruktion-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik, auf
Forderungen des Gesetzgebers oder behördlichen Auflagen beruhen, bleiben vorbehalten,
soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für die Bestellung unzumutbar sind.
2. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig die für
die Bauausführung benötigten Materialien bestellt haben, verschiebt sich ein etwa verein-
barter Fertigstellungstermin entsprechend. Pasinger Hausbau GmbH wird den Besteller über eintretende Bauver-
zögerungen umgehend unterrichten.
VII. Fristen
1. Im Falle des Leistungsverzugs ist der Besteller berechtigt, den daraus entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, soweit sich diese im Rahmen des vertragstypischen oder bei Vertragsabschluss von uns Vorhersehbaren hält.
2. Der Besteller kann Pasinger Hausbau GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen.
Dies gilt auch für geschuldete Teilleistungen, soweit für diese besondere Fertigstellungs-
fristen vereinbart sind. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
3. Im Übrigen ist Pasinger Hausbau GmbH zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferungen
bzw. Teilleistungen für den Besteller im Rahmen des Vertragszwecks verwendbar sind, die
Teillieferungen und/oder Teilleistungen der restlichen Lieferungen und Leistungen sicherge-
stellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, Pasinger Hausbau GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
VIII. Gewährleistung, Haftung
Die Sachmängelhaftung richtet sich im Falle von Verträgen mit Unternehmern sowie juristi-
schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen nach
VOB/B; gegenüber Verbrauchern nach BGB.
IX. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Eine Aufrechnung gegen unsere Vergütungsforderungen ist nur mit aus diesem Vertrags-
verhältnis beruhenden Ansprüchen zulässig, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellten
Ansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Vergütungsforderungen kann ebenfalls nur
wegen aus diesem Vertragsverhältnis beruhenden Ansprüche ausgeübt werden; wird ein
Zurückbehaltungsrecht ausgeübt, sind wir berechtigt, wegen der behaupteten Gegenansprü-
che Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt sich nach den ange-
messenen Kosten des Mangels bzw. Schadens, dessentwegen das Zurückbehaltungsrecht
ausgeübt wird. Die Sicherheitsleistung kann nach unserer Wahl durch Hinterlegung oder
Stellung einer unwiderruflichen und unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgen.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an angelieferten Baumaterialien behalten wir uns vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen gegen den Besteller aus dem Bauvertrag und, soweit einschlägig, der Ge-
schäftsverbindung erfüllt sind.
2. Der Besteller darf, soweit und solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, Baumaterialien
ohne unsere Zustimmung weder zu Sicherheit übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von
Finanzierungsverträgen, die die Übereignung oder Verpfändung unserer Vorbehaltsrechte
einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Ver-
trag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, die uns zustehende Vergütung unmittelbar an uns
zu zahlen.
3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in die von unserem Eigentumsvorbehalt um-
fassten Baumaterialien hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. So-
weit der Dritte nicht in der Lage ist, Pasinger Hausbau GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Baumaterialien bzw. Kaufsache
durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag von Pasinger Hausbau GmbH, In diesem Fall setzt sich
das Anwartschaftsrecht des Bestellers an den gelieferten Baumaterialien/Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Baumaterialien bzw. Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet werden, erwirbt Pasinger Hausbau GmbH das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Baumaterialien/Kaufsache zu den anderen
bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Ver-
mischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller Pasinger Hausbau GmbH anteilmäßig Miteigen-
tum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Pasinger Hausbau GmbH verwahrt.
Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche For-
derungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen; Wolf nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
5. Pasinger Hausbau GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizu-
geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
XI. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur An-
wendung unter Aufschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist D-81243 München, wenn der Besteller Unterneh-
mer (§ 14 BGB), Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
4. Gerichtsstand ist, falls der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist
D-81243 München Pasinger Hausbau GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Besteller auch an einem anderen
zuständigen Gericht zu verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauleistungen und Warenlieferungen der Firma Pasinger Hausbau GmbH
Pasinger Hausbau GmbH
USt-IdNr. 9143/169/51776
DE363794281
Amtsgericht München
HRB 286386
E-Mail: pasingerhausbau@web.de
Stadtsparkasse München, DE78 7015 0000 1007 7678 49, BIC SKOVHR22
Website www.pasingerhausbau.eu
Stand 01.08.2023