Bereits reduziert! Bauerngehöft für Handwerker - in traumhafter Umgebung - mitten im Grünen - 2 Häuser zum Preis von einem
125.000 €
- Wohnfläche 156,53 m²
- Zimmer 7
- Schlafzimmer 4
- Badezimmer 1
- Grundstücksfläche 796 m²
- Haustyp Bauernhaus
- Etagen 2
- Baujahr 1900
- Provision Mit Provision
- Fußbodenheizung
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Bauerngehöft mit 2 Häusern im Grünen für Handwerkerfamilie
Haus 1 wurde ca. 1884 gebaut. Haus 2 wurde ca. 1900 angebaut. Dazwischen befindet sich ein Durchgang, der Haupteingang.
Das Anwesen liegt auf einem schönen 796 m² großen Grundstück und eignet sich
hervorragend für eine Familie mit Kindern.
Weiterhin gibt es Abstellflächen und eine große Scheune.
Das Anwesen verfügt über eine Biokläranlage, die noch nicht in Betrieb genommen wurde, da nicht bewohnt. Die Anmeldung muss noch über die Gemeinde erfolgen.
# Ausstattung
Haus 1: Es gibt im Erdgeschoss eine Küche und ein Duschbad. Beide Zimmer haben Fußbodenheizung. Im Obergeschoss befinden sich mehrere Schlafzimmer und ein Wohnzimmer. 2 Räume sind Durchgangszimmer unter 2 m lichte Höhe (unter der Durchfahrt)
Es gibt einen Gewölbekeller.
Die Einbauküche im Erdgeschoss ist im Kaufpreis enthalten.
Haus 2: Das Erdgeschoss kann noch ausgebaut werden, es gibt bereits ein WC.
Rechts befand sich der alte Stall, auch hier könnte noch ausgebaut werden. mögliche Ausbaufläche rund 68 m².
Das Haus hat vor ca. 15 Jahren ein neues Kunstschieferdach erhalten.
Im Obergeschoss befindet sich ein großer Partyraum, der auch als Hobbyraum genutzt werden könnte.
Auch hier ist ein Gewölbekeller vorhanden.
Der Einbau einer zentralen Heizungsanlage ist hier sinnvoll.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 2
Verfügbar ab: sofort
Objektzustand: renovierungsbedürftig
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Die Käuferprovision ist identisch mit der Verkäuferprovision
Grundstücksfläche: ca. 796 m²
Nutzfläche: ca. 86,11 m²
# Lagebeschreibung
Töpen ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Hof. Die Gemeinde ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch. Die Gemeinde liegt im nördlichen Landkreis an der Grenze zu Thüringen, im Bayerischen Vogtland.
Unser Anwesen liegt in einem Ortsteil von Töpen. Die Autobahn A72 ist in ca. 8 km erreichbar.
# Sonstiges
Das Anwesen ist nicht mehr bewohnt, aber großteils geräumt.
Besichtigungen finden mit der Immobilien eG statt.
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 201 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: F
Gültig bis: 2033-07-07
Heizungsart: Fußbodenheizung, Ofenheizung
Wesentliche Energieträger: Elektrisch
Anbieter-Objekt-ID: 23-00083
Rechtliche Angaben
Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof-Plauen
Bismarckstraße 33
95028 Hof
Telefon: 09281/1798
Telefax: 09281/ 86142
Mail: info@immobilien-eg.de
Domain: http://www.immobilien-eg.de
Vorstand:
Bernd Schnabel (Vors.)
Jürgen Wiesel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dieter Müller
Handelsregister-Eintrag:
Gen.-Reg.: Nr.: 98 Amtsgericht Hof
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 132954873
Steuernummer: 223 / 106 / 30008
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Stadt Hof
Bildquellennachweis:
house of your dream © Olga Lyubkin - Fotolia.com
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (OS-Platform)
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Steitbeilegung von Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungeverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@immobilien-eg.de
Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof – Plauen, Bismarckstraße 33, 95028 Hof
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluß gekommen ist, wenn die Übertragung der Verfügungsrechte an einem Grundstück in andere Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsüblichen Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstückgeschäft abgeschlossen werden sollte.
5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossen Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
6. Von einem Vertragsabschluß muß auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
7. Direkte oder durch Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision.
8. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluß des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die ' bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden.
9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werde, die Einhaltung ' der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
Prüfungsverband:
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband Bayern e.V. mit Sitz in München, erreichbar unter www.gv-bayen.de.