Biete 1-4x Tickets Jeremias Frankfurt 04.10.25 Parkett Stehplatz

85 € VB

Versand möglich
65929 West - Höchst
02.07.2025

Beschreibung

Folgende Tickets sind im Angebot:

Wir bieten an: 1-4x Tickets für das Konzert von Jeremias in Frankfurt am Main am 04.10.2025 (Samstag) in der Kategorie Parkett Stehplatz.

Der Preis von 85,00 € gilt je Ticket inkl. Mehrwertsteuer und Versand. Eine Abholung ist auch nach Absprache in Frankfurt am Main möglich. Der angebotene Preis weicht vom Aufdruckpreis des Tickets ab. Bitte geben Sie nur ein Gebot für die Tickets ab, wenn Sie damit einverstanden sind.

Wir verkaufen ausschließlich Papier-Tickets. Solange die Anzeige geschalten ist, sind die Tickets auch noch verfügbar.
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Versand-Optionen:
- kostenloser Versand inklusive Tracking via Deutsche Post Brief
- Versand via Deutsche Post Übergabe-Einschreiben 4,90 EUR
- Expresslieferung via UPS Express 15,90 EUR

Der Versand erfolgt innerhalb von 48 Stunden (werktags). Den Versand bestätigen wir mit der Sendungsnummer an Sie.
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Zahlungsoptionen:
- kostenlose Banküberweisung
- Zahlung via PayPal Käuferschutz 3,00€ je Ticket.
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Wir sind ein gewerblicher Anbieter von Tickets und bieten Ihnen Eintrittskarten zu vielen ausverkauften und begehrten Veranstaltungen, Konzerten und Events. Unsere zuverlässige Kaufabwicklung und pünktlicher Versand sorgen dafür, dass Sie Ihre Original-Tickets pünktlich zur Veranstaltung erhalten und Sie ein gelungenes Live-Erlebnis erfahren.
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Widerrufs- & Rückgabebelehrung:

Gemäß BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9 besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Demnach ist ein Widerrufsrecht oder Rückgabe ausgeschlossen, die den Verkauf von Veranstaltungstickets für termingebundene Veranstaltungen zum Gegenstand haben.
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Veranstaltungsbesucher sind verpflichtet, sich selbstständig vor Antritt einer Veranstaltung über die aktuell anwendbaren Gesetze, Verordnungen und behördlichen Verfügungen für die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere über Veröffentlichungen des Veranstalters, der Veranstaltungsstätte oder der zuständigen staatlichen Stellen zu informieren. Zur Erfüllung behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen (z. B. 3G-/ 2G-Regeln, Kontaktdatenerhebung) ist der Veranstalter im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/ oder Erklärungen vom Besucher unmittelbar vor Zutritt zur Veranstaltung vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen. Es gelten die am Veranstaltungstag gültigen Verordnungen sowie die entsprechenden Einlassbestimmungen des Veranstalters.
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