Blechschilder rund 31 cm Mercedes Cola BMW Mustang
29 €
Versand möglich- Art Werbeartikel
- Zustand Neu
Beschreibung
Jede Tafel 29€
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
Unser Internet-Auftritt unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich!
Rechtswahl: Österreichisches Recht laut Rom-I Art.3
Gerichtstand: 4600 Wels / Austria
Blechemma KG Harald Stephan hält sich an das Österreichische Recht wie zb. Konsumentenschutzgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz 2003.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
§ 2 Verbraucherschutz
§ 3 Lieferbedingungen / Liefertermin und Durchführungszeitpunkt
§ 4 Angebotsbedingungen- Auftragsbestätigung
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Gewährleistung
§ 7 Haftung
§ 8 Vertragsabschluss
§ 9 Zahlung / Honorar
§ 10 Elektronische Rechnungslegung
§ 11 Rücktrittsrecht für Konsumenten
§ 12 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Firma „Blechemma KG Harald Stephan“, in folgenden kurz Blechemma KG genannt, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, die entweder über die Geschäftstelle angefordert oder über die Website www.deko.com jederzeit abrufbar sind. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für Blechemma KG in jedem Falle unverbindlich. Mündliche, telegraphische, telefonische oder sonstige elektronischen Vereinbarungen sind erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
§ 2 Verbraucherschutz
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 3 Lieferbedingungen / Liefertermin und Durchführungszeitpunkt
a.) Erfüllungsort für Lieferungen der Firma Blechemma KG ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel oder sind besonders vereinbart. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Lieferung geht die Gefahr mit der schriftlichen Empfangsbestätigung des Kunden auf Ihn über. Bei offensichtlichen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transporteur entweder die Annahme zu verweigern oder die Beschädigung sofort bei Übernahme der Ware schriftlich zu protokollieren.
b.) Wir sind bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Diese Termine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vereinbarten Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die genehmigte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt. Bei Standardseminaren kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung.
c.) Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die nicht durch uns verschuldet wurden und/oder durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen entstanden sind, sind nicht von uns zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten und uns erwachsende Schäden trägt der Auftraggeber.
d.) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z. B. Schulungstermine, Programme etc.) umfassen, sind wir berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
§ 4 Angebotsbedingungen- Auftragsbestätigung
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung oder Anwendungsmöglichkeiten erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns. Für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Blechemma KG oder, wenn eine solche nicht erfolgt ist, der Auftrag des Bestellers maßgebend. Der Auftrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Blechemma KG oder die Realisierung der Bestellung zustande.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Firma Blechemma KG Eigentümer des Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger in Anspruchnahme durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Firma Blechemma KG hinzuweisen und diese unverzüglich von der in Anspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in das Eigentum der Firma Blechemma KG ab.
§ 6 Gewährleistung
a.) Firma Blechemma KG ist berechtigt, mangelhafte Ware gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
b.) Nur Korrekturen und Ergänzungen, die sich aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von uns zu vertreten und bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung entstanden sind, werden von uns kostenlos durchgeführt, um die vertraglich geschuldete Leistung sicherzustellen.
c.) Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Er berechtigt jedenfalls zur Behebung. Etwa auftretende Mängel sind vom Auftraggeber ausreichend zu dokumentieren und schriftlich bekannt zugeben. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber uns alle, zur Untersuchung der Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, Datenträger, Hardware, Software, abnorme Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichung von den Installations- und Lagerbedingungen), Virenbestand, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
d.) Kosten für Hilfestellung und Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von uns gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt für die Behebung von Mängeln, wenn Programm Änderungen, Ergänzungen und sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
e.) Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch uns.
f.) Berechtigte Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung erfüllt. Unabhängig von der Mängelrügepflicht im Sinne des § 377 UGB, die jedenfalls einzuhalten ist, verjähren Gewährleistungsansprüche längstens binnen sechs Monate ab Lieferung. Der Regressanspruch gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens.
§ 7 Haftung
a.) Die Haftung der Firma Blechemma KG ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Firma Blechemma KG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer bei gezogene Dritte zurückgehen.
b.) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
c.) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
d.) Sofern der Auftragnehmer (Blechemma Kg) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Blechemma KG ) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
§ 8 Vertragsabschluss
Angebote der Firma Blechemma KG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten Aufträge zu Stande. Der Besteller anerkennt die AGB der Firma Blechemma KG durch seine Bestellung, die Auftragserteilung oder mit Annahme der Lieferung.
§ 9 Zahlung / Honorar
a.) Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Blechemma KG) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Blechemma KG). Der Auftragnehmer (Blechemma KG) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
b.) Der Auftragnehmer (Blechemma KG) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
c.) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Blechemma KG ) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
d.) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer ( Blechemma KG ), so behält der Auftragnehmer (Blechemma KG) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
e.) Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Deko no.7) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
f.) Die von uns gelegten Rechnungen, inklusive Umsatzsteuer, sind spätestens ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
g.) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
h.) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch uns. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 11% per anno verrechnet. Bei Nichtzahlung von Teilrechnungen oder aconti sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10 € sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 5 € zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
i.) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder Schadenersatzforderungen zurückzuhalten.
j.) Alle Preise verstehen sich in Euro, inkl. Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz.
k.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum - siehe §5 EIGENTUMSVORBEHALT.
§ 10 Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer (Blechemma KG) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftraggeber (Deko no.7) ausdrücklich einverstanden.
§ 11 Rücktrittsrecht für Konsumenten
a.) Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können Sie binnen einer Frist 14 Kalendertagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem geschlossenem Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem, als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet, in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtig sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung behoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör fehlt.
b.) Das Rücktrittsrecht bezieht sich auf den Versandhandel von Lagerartikel, Ware die als Bestellartikel gekennzeichnet ist, ist von dieser Regelung auszuschließen. Für bei uns abgeholte Produkte sieht der Gesetzgeber ausdrücklich kein Rücktrittsrecht vor. Ein solches wird daher auch nicht von uns eingeräumt.
c.) Für den Handel im B2B Bereich ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Blechemma KG). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmens Ort des Auftragnehmers (Blechemma KG) zuständig.
Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Sie können Ihre Beschwerde direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse einbringen: blechemma@gmx.at