BMW X3 xDr20d M Sport PANO*Leder*SHZ*PDC*Scheckheft
13.495 €
- Marke BMW
- Modell X Reihe
- Kilometerstand 144.000 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung Juli 2011
- Kraftstoffart Diesel
- Leistung 184 PS
- Getriebe Manuell
- Fahrzeugtyp SUV/Geländewagen
- Anzahl Türen 4/5
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro5
- Außenfarbe Schwarz
- Material Innenausstattung Vollleder
- Einparkhilfe
- Leichtmetallfelgen
- Klimaanlage
- Radio/Tuner
- Bluetooth
- Freisprecheinrichtung
- Schiebedach/Panoramadach
- Sitzheizung
- Tempomat
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
- Sehr gepflegtes Fahrzeug aus II.Hand
- Lückenlos Scheckheft gepflegt
- VIN: WBAWY31060L607146
- EINZIGARTIGE AUSSTATTUNG - Absolut traumhafte Ausstattung, welche nahezu keine Wünsche offen lässt!
- SELTENE KOMBINATION - Exterieur-Sonderlackierung Schwarz II in Kombination mit den beigen Nappaleder Sportsitzen und dem M Sportpaket
- VORBILDLICHER PFLEGEZUSTAND - Sowohl innen wie außen!
INSPEKTIONSBERICHT:
- 1.Wartung: Am 27.07.2011 bei 10 km (Übergabe-Inspektion)
- 2.Wartung: Am 21.06.2013 bei 25.183 km
- 3.Wartung: Am 01.04.2015 bei 51.010 km
- 4.Wartung: Am 07.06.2017 bei 72.953 km
- 5.Wartung: Am 03.09.2019 bei 103.288 km
- 6.Wartung: Am 23.03.2021 bei 116.887 km
- 7.Wartung: Am 11.07.2023 bei 128.404 km
- 8.Wartung: Am 03.05.2024 bei 136.158 km
Alle Wartungen wurden lückenlos inkl. aller Zusatzarbeiten in BMW Niederlassungen oder in BMW spezialisierten Werkstätten durchgeführt und sind nachweislich im Serviceheft eintragen.
HISTORIE:
- Es handelt sich beim Vorbesitzer um einen Familienvater, der diesen X3 als sein Privatfahrzeug genutzt hat.
- Das Fahrzeug wurde bis dato gepflegt, penibelst warm und kalt gefahren, es handelt sich hierbei um KEINEN durchgetretenen X3!
- Es wurden alle bis heute anstehenden Wartungsarbeiten in authorisierten Werkstätten durchgeführt.
- Das Fahrzeug ist bis zu 24 Monate garantiefähig. Eine Garantie kann jederzeit optional abgeschlossen werden.
Individual Exklusiv-Paket:
- Individual Dachhimmel Beige
- Individual Hochglanz Shadow Line
- Belederte Türarmauflage
- Belederte Türobertafel
- Belederte Türpappel
- Belederte Türverkleidung
- Belederte Armauflage
- Beledertes Lederlenkrad
- Exklusiv Velours-Fussmatten
- Exklusiv Innenraum Zierelemente Edelholz Fineline, erweiterter Umfang
- Exklusiv Nappaleder-Sportsitze in Nevada Beige gesteppt im Muster
Alle Lederveredelungen sind in Nappaleder Beige oder Schwarz und wurden abgesetzt mit weißen Ziernahten.
M-Sportpaket
- M-Sportpaket Exterieur/Interieur
- M Sport Exklusiv-Paket
- M Sport AERODYNAMIK-PAKET
- M Sportsitze
- M Sport Individual Shadow Line
- M Einstiegsleisten
- M Sport Aluminium Gaspedale
- M Sport 18" 5-Triplespeichen Alufelgen
- M Sport Lederlenkrad
- Elektronische Bremskraftverteilung
- Aluminium-Pedale
Assistenzsysteme:
- Active Protection
- Aktive Motorhaube
- Aufmerksamkeits-Assist
- Berganfahr-Assist
- Bergabfahr-Assist
- Collision-Prevent-Assist
- Geschwindigkeits-Limit Assist
- Notbrems-Assistent
Optional bestellte Ausstattungspakete:
- M-Sportpaket
- M-Aerodynamikpaket
- Ablage-Paket
- Business-Paket
- Entertainment-Paket
- Fondsicherheits-Paket
- Innenraumlicht-Paket
- Licht- und Sicht-Paket
- Raucher-Paket
- Elektrische Fensterheber
- Elektrisch verstellbare und beheizbare Spiegel
- Teilelektrische Sitze
- Klimaautomatik 2-Zonen
- Einparkhilfe vorne&hinten mit Parkführung
- Exklusiv Nappaleder M Sportsitze in Nevada Beige perforiert mit weißer Feinnaht, inkl. elektr. einstellbarer Lordose
- Sitzheizung
- HiFi Surround Soundsystem
- CD-Laufwerk
- Standlüftung inkl. Timer
- M Sportfahrwerk
- Alarmanlage inkl. Abschleppschutz
- Keyless GO
- Sonnenschutzverglasung Akustik (hinten abgedunkelt)
- Sonnenschutzrollos für Türen hinten
- Vergrößerter Kraftstofftank
- Handschuhfach mit Kühlfunktion
- Tempomat
- Licht- und Regensensor
- Bluetooth-Freisprecheinrichtung
- Euro 5
- Vergrößerter Kraftstofftank
- ASR
- Wegfahrsperre
- höhenverstellbare Lenksäule
- Sommerreifen auf 18" M Sport 5-Triplespeichen Alufelgen (Reifenprofil: 7 mm)
...offizielle BMW Ausstattungsliste inkl. aller Codes liegt vor und kann auf Wunsch zugesendet werden.
Verkauf erfolgt im Kundenauftrag.
FINANZIERUNG AUCH OHNE ANZAHLUNG MÖGLICH INZAHLUNGNAHME UND TAUSCH MÖGLICH !!!
Änderungen / Eingabefehler / Irrtümer / Tippfehler / Zwischenverkauf vorbehalten. Besichtigung nach telefonischer Absprache jederzeit möglich (auch an Sonn- und Feiertagen).
ANSCHAUEN LOHNT SICH ∗∗∗
Diese Verkaufsanzeige stellt kein Angebot im Sinne des §145 BGB dar. Vielmehr handelt es sich um Informationen zur Vertragsanbahnung. Die hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr und stellen somit keine zugesicherten Eigenschaften dar.
SUV/Geländewagen/Pickup
Gebrauchtfahrzeug
Hubraum: 1995 cm³
Anzahl der Türen: 4/5 Türen
Anzahl Sitzplätze: 5
Schadstoffklasse: Euro5
Umweltplakette: 4 (Grün)
Anzahl der Fahrzeughalter: 2
HU: Neu
Farbe: Schwarz
Farbe (Hersteller): Schwarz II
Innenausstattung: Vollleder
Farbe der Innenausstattung: Beige
Airbags: Front-, Seiten- und weitere Airbags
Anhängerkupplung: --
Radio: Tuner/Radio
Pannenhilfe: Pannenkit
Ausstattung
ABS, Allradantrieb, Armlehne, Beheizbare Frontscheibe, Berganfahrassistent, Bidirektionales Laden, Bluetooth, Bordcomputer, CD-Spieler, Dachreling, ESP, Elektr. Fensterheber, Elektr. Seitenspiegel, Elektr. Wegfahrsperre, Freisprecheinrichtung, Garantie, Gepäckraumabtrennung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Innenspiegel autom. abblendend, Inspektion neu, Isofix, Isofix Beifahrersitz, Lederlenkrad, Leichtmetallfelgen, Lichtsensor, Lordosenstütze, Multifunktionslenkrad, Musikstreaming integriert, Müdigkeitswarner, Nebelscheinwerfer, Nichtraucher-Fahrzeug, Notbremsassistent, Notrufsystem, Panorama-Dach, Partikelfilter, Regensensor, Reifendruckkontrolle, Scheckheftgepflegt, Schiebedach, Schlüssellose Zentralverriegelung, Servolenkung, Sitzheizung, Sommerreifen, Sportfahrwerk, Sportpaket, Sportsitze, Start/Stopp-Automatik, Traktionskontrolle, USB, Zentralverriegelung
Inserat bereitgestellt von
Rechtliche Angaben
A66 Automobile
Ihsan Arslan
Krautgartenstr.31
65205 Wiesbaden
Deutschland
E-Mail: info@a66automobile.de
Tel.: +49151-15294853
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) nach unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb einer jeweils abgemacht und genannten Fristen schriftlich oder mündlich/bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Prinzipiell hat jeder Käufer das Recht vor Kauf des Gegenstandes den jeweiligen Gegenstand zu besichtigen und akzeptieren. Möchte der Käufer eine solche Besichtigung nicht wahrnehmen und das Fahrzeug auf direktem Wege online kaufen, besteht die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang um das Fahrzeug in Form eines Videos zu fordern. Sofern diese Möglichkeiten vom Verkäufer an den Käufer angeboten wurden und der Käufer den Vertrag / die Rechnung mündlich oder schriftlich akzeptiert, gilt ein Vertrag beider Parteien als abgeschlossen. Ein Widerruf oder Rücktritt vom Kauf ist nach Besichtigung und Akzeptierung der Gegebenheiten des Fahrzeuges (Ausstattung und Zustand) nach Zahlung nicht mehr möglich. Im Zuge eines Online-Geschäftes (durch mündliche oder schriftliche Akzeptanz des Kaufs) besteht die Möglichkeit eines 14-tägigen Widerrufs für Privatverbraucher, sofern das Fahrzeug noch nicht angemeldet/umgemeldet wurde. Sollte das Fahrzeug angemeldet sein und der Privatverbraucher widerruft seinen Kauf, sind aufgrund des Wertminderungsfaktors 5% des Kaufpreises als Gebühr bei differenzbesteuerten Waren, sowie 10% bei Umsatzsteuer ausweisbaren Fahrzeugen vom Privatverbraucher an den Verkäufer zu entrichten.
Bei einem Online-Verkauf von Unternehmer an Unternehmer besteht kein Recht des Widerrufs. Bei einem mündlich oder schriftlich geschlossenen Vor-Ort-Vertrag, ist nur nach Akzeptierung des Verkäufers und einer Zahlung von 10% des Kaufgegenstandes als Gebühr ein Widerruf gegeben. Getätigte Anzahlungen sind hierbei nicht vom Verkäufer an dem Käufer (Unternehmer) zu erstatten. Bei Abschluss kostenpflichtiger Vereinbarung (zusätzliche Garantie, HU/AU, Aufbereitung, Wartungs- oder Lackierarbeiten) sind diese ebenfalls an den Verkäufer zu entrichten, da es sich um geschlossene Verträge mit Zahlungspflicht handelt. Anfechtungsrechte des Käufers als Unternehmer werden ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Anfechtungsrecht wegen einer arglistigen Täuschung oder widerrechtlichen Drohung (§ 123 BGB).
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Ein genereller Rücktritt nach Zustimmung des Kaufvertrages/der Rechnung seitens des Käufers ist ohne Begründung eines schwerwiegend arglistigen Grundes nicht möglich. Bei gegenseitiger Akzeptierung zur Aufhebung der vertraglichen Vereinbarung beider Seiten hat der Verkäufer das Recht, für die entstandenen Schäden einen Schadensersatz gem. Punkt IV der Abnahme, Absatz 3 zu verlangen.
3. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises.
4. Sollte ein erworbenes Fahrzeug und/oder erworbenes Zubehör, nach 14 Tagen nach Kaufvertragsschluss schuldhaft noch nicht vom Käufer oder einem von diesem beauftragten Dritten abgeholt worden sein, so wird dem Käufer mit Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland von uns nach Ablauf dieser Frist ab dem 15. Tag für die weitere Standzeit eines Fahrzeuges und/oder Zubehörs auf unserem Gelände (inkl. Kundenparkplatz) je Kalendertag eine Standgebühr von 15.-€ Netto zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum
Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriegsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
VIII. Schiedsstelle
(Schiedsverfahren) (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der KfzInnung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
X. Verkaufsanzeigen
Verkaufsanzeigen stellen kein Angebot im Sinne des §145 BGB dar. Vielmehr handelt es sich um Informationen zur Vertragsanbahnung. Die gemachten Angaben sind ohne Gewähr und stellen somit keine zugesicherten Eigenschaften dar. Tippfehler sowie Eingabefehler vorbehalten.