Brenderup 4260S-UB Hochlader 750kg NEU!! ⚠️✔️✔️
1.459 €
Beschreibung
Innenmaße 259 x 143 x 35 cm
Zul. Ges. Gewicht 750 kg
Nutzlast 510 kg
Markenanhänger ⚠️✔️
Brenderup 4260S-UB (NEU)
Die Serie 4000 Hochlader ist ein professioneller Anhänger für den täglichen Transport von schweren Dingen.
►Die Seitenwände aus Stahl sind klappbar und abnehmbar. Was die Einsatzmöglichkeiten erhöht. Du kannst den Anhänger auch als Plattform verwenden.
►Integrierte Verzurrösen im Rahmen machen es Dir sehr einfach deine Ladung zu sichern. Schau Dir unser breites Zubehörprogramm dazu an. Bilder dienen lediglich der Veranschaulichung.
Mögliches Zubehör:
(bitte anfragen)
-►Laubgitteraufsatz, 50 cm
-►Planenhaube für Laubgitteraufsatz
-►Hochplane und Gestell
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Kontaktdaten:
☎️ 02736-44660
⏰ Erreichbar zw. 8 und 17.30 Uhr
► www.anhaenger-grossmarkt-stenger.de
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⭐⭐⭐⭐⭐ Top Service
⭐⭐⭐⭐⭐ Schnelle Lieferung
⭐⭐⭐⭐⭐ Großartiger Support!
⚠️►❗Bitte IMMER bei Angebotsanfragen über Nachrichten hier, Name und Mailadresse angeben. Somit ist eine schnelle und professionelle Antwort von uns immer gewährleistet, DANKE!✅✅✅
Keine Lieferung/Versand von Anhängern!
[Erstellt am: 23.03.2025 14:34]
Rechtliche Angaben
Anhänger Großmarkt Stenger GmbH
Carl-Benz-Straße 30
57299 Burbach
Deutschland
E-Mail: prvs=17463e6037=info@anhaenger-grossmarkt-stenger.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 179086220
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen [1 Monat]2 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.