Brennholz,Kaminholz, Feuerholz zu verkaufen
68 €
Versand möglich- Zustand Neu
Beschreibung
Holz aus Brandenburg
verkauf lose gekippt zu je 6 SRM
Scheitlänge 25, 30,33, 40,50 möglich
Restfeuchte beträgt ca. 25-35% ideal zum einlagern für kommenden Winter
Eiche,Buche,Birke, Erle,Kiefer je nach Verfügung
Nadel/Laubholz Mix 85,00€ /Srm ( 25cm 89,00€ je Srm)
Nadelholz 69,00€
Laubholz im Mix 88,00 €
Anzündholz 25,00€ im Sack
Lieferung mit Kippanhänger 1,30 € /Km
Lieferzeit 5-14 Tage
Tel. 0151-17414606
Rechtliche Angaben
Impressum / AGB
Forst-Holz&Landschaftsbau Madlen Gebhardt
Weinbergsring 20
16837 Flecken Zechlin
033923-71441
www.fhl-gebhardt.de
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma Forst-Holz &Landschaftsbau .
Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu Ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen , es sei denn , in der jeweiligen Klausel wir eine Differenzierung vorgenommen.
§2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§3 Ausführung
Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich -rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerung durch Dritte (Materiallieferanten ) übernehmen wir keine Haftung.
§4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichen Material-und Arbeitsaufwand. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor der Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.