Camping Hütte am See mieten

30 €

19399 Parchim - Landkreis - Goldberg
29.03.2025
  • Art Mieten
  • Lage Inland
  • Verfügbar ab Februar 2024
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
    • Möbliert
    • Kühlschrank
    • TV
    • Garage/Stellplatz

    Beschreibung

    Bei ansteigenden Temperaturen ist nun die beste Zeit, um mit dem Fahrrad auf den Fahrradwegen die Gegend zu erkunden oder ausgedehnte Wanderungen zu unternehmen.
    Wir vom Campingplatz am Goldberger See vermieten ab sofort unsere neue Lütt Hütt für bis zu zwei Personen, pro Person kostet die Übernachtung 30 Euro, Unsere 4,2 qm Hütte liegt direkt am See und ist besonders gut geeignet für Radreisende, oder einfach Leute die nicht im Zelt schlafen möchten. 4,2 qm klingt klein aber unsere Lütt Hütt bietet euch alles was Ihr braucht: Heizung, Wasser, Strom, Kühlschrank mit kleinen Gefrierfach, Kochstelle und auch Sat TV. Die Hütte ist mit einem Doppelstockbett ausgestattet, siehe Bilder. Es müssen Schlafsäcke mitgebracht werden. Der Preis für Strom kostet 1,00 Euro für die Kwst und wird nach Zähler abgerechnet., für die Endreinigung wird eine einmalige Gebühr von 35 Euro fällig. Stellplatz für 1 Auto direkt neben der Hütte kostet 4,50 Euro am Tag.
    . Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    AGB - Hüttenvermietung
    1. Anreise / Abreise
    Anreise jeweils ab 15.00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen.
    Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 21.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine Rückzahlung der Miete bei dem Nichterscheinen erfolgt grundsätzlich nicht. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt ebenso grundsätzlich nicht.
    2. Sonderwünsche und Nebenabreden
    sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter
    3. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Hütten, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Hütte und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter oder dessen Vertreter anzuzeigen.
    Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter oder dessen Vertreter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw.nach Verlassen der Hütten bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
    Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
    4. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
    5.Haftung
    Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
    Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung eventuell bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
    Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

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