Carport Metall Einzelcarport, Doppelcarport Carportanlagen
6.092 €
Beschreibung
CARPORT Metall, Einzelcarport, Doppelcarport ,Carportanlagen Made in Germany
Das GARATEC Carport besteht aus einer massiven Stahlkonstruktion aus feuerverzinkten Stahlteilen (auf Wunsch auch Pulverbeschichtet ) Die Stahlstützen sind mit höhenverstellbaren Fußplatten ausgerüstet somit sind Höhenunterschiede der Fundamente problemlos auszugleichen. Das Dach besteht aus geräusch- dämmenden geschäumten Sandwichplatten (es entsteht auch kein Kondensat an der Unterseite).Die Regenrinne ist unsichtbar integriert .Die Standartfarben sind Ral 9006 Ral 7016 Ral 3009 .
Alle Carports werden auf Ihr benötigtes Maß gefertigt als Zubehör sind auch Sichtschutzwände isolierte Geräteräume / Fahrradräume / Müllräume angebaute Garagen und vieles mehr angeboten. Die Carports werden mit einer Mindestdachlast von 125 Kg/m² gefertigt auf Wunsch sind auch höhere Lasten möglich.
Der angegebene Preis bezieht sich auf ein Carport mit den Abmessungen :
Breite 3710 mm
Länge 6000 mm
Höhe bis 2900 mm Gesamthöhe
Die umlaufende Verblendung wird in Dachfarbe ausgeführt
Die Pfosten wahlweise feuerverzinkt oder pulverbeschichtet
Der Preis versteht sich ab Werk Renchen
Montage oder Lieferkosten bitte anfragen Tel. 07843-99300
Wir liefern und montieren deutschlandweit / Frankreich /Luxemburg/Schweiz/ Österreich/Belgien / Niederlande.
Rufen Sie uns an Tel. 07843-99300 oder mailen Sie uns Ihre Wünsche dann erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche kalkuliertes kostenloses Angebot.
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Alle unsere Produkte sind wartungsfrei.
uvm.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu Preisdifferenzen kommen.
FA: GARATEC
Vogesenstr.7
D-77871 Renchen
Tel. 0784399300
www.garatec.eu
Rechtliche Angaben
In diesem Impressum finden Sie Informationen zum Herausgeber, den gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensdaten, dem Haftungsausschluss(Disclaimer), sowie den Web-Betreuer.
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Geschäftsführer: Gerhard Sauer
Steuer-Nr.: 14390/14000
Konzeption, Realisierung, Support
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Bedingungen gelten im vorgenannten Umfang auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn Sie nicht nochmals schriftlich vereinbart worden sind.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend. Preisnachlässe durch verzögerungen werden nicht akzeptiert.
Bei vereinbarter Lieferung frachtfrei benannter Bestimmungsort geht die Gefahr bei Verlust oder der Beschädigung auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Das gilt auch dann, wenn die Ware an den Frachtführer an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgte. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns anzuzeigen. Für die Entladung ist der Käufer verantwortlich und hat dafür entsprechende Gerätschaften und Personal bereitzustellen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Basiszinzsatzes zuzüglich 8 %, mindestens jedoch 9 % zu verlangen.
Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen. Alle Auskünfte über die Eignung unserer Waren sind unverbindlich und stellen keine Garantien dar. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen.
Beanstandungen wegen Mängeln sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns geltend zu machen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Mangelhaften oder fehlenden Teile nachliefern oder die Ware umtauschen. Ist uns ein Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.
Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Kaufsache.
Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten wegen anderer als unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu erstellten Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs-, oder mangels eines solchen, zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer, die Verwahrung erfolgt unentgeltlich.
Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis an uns ab. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits jetzt in der Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die eine pünktliche Zahlung gefährden. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer uns bereits jetzt den ungehinderten Zugang zur Ware zwecks Herausnahme.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Renchen.