CASHELS Tipper | Ballentransport Rundballen
795 €
Beschreibung
Diese speziell für Rundballen konzipierte Ballengabel aus dem Hause CASHELS wurde für den Einsatz von regulären Rundballen entwickelt. Dank einer besonders stabilen Konstruktion und einem einfachen Aufbau mit zwei angewinkelten Tragrohren gelingt das Handling von Einzelballen im Handumdrehen. Für das Beladen und Transportieren wird die Gabel im Rahmen arretiert, zum Aufrichten des Rundballens entriegelt man die Sperre, um durch Anheben des Hubwerkes die Gabel zu neigen. Die intuitiv bedienbare Kippvorrichtung ermöglicht einen leichten Ballentransport und überzeugt durch eine qualitativ hochwertige, langlebige Verarbeitung.
CASHELS Ballengabel für optimales Ballenhandling
Dank ihrer hochwertigen Rostschutzgrundierung und Stahlkonstruktion ist die Ballengabel von den Tragrohren bis zum Rahmen ein echtes Profiwerkzeug zum Aufstellen und Transportieren von Rundballen. Mit diesem irischen Markenprodukt erhalten Sie auf einer Gesamtlänge von 1.535 mm ein effizientes Arbeitsgerät zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis, das sich im langjährigen Einsatz vielfach bewährt hat. Sie sind auf der Suche nach einer hydraulischen Ballenzange mit flexiblem Klemmbereich? Wir führen ebenfalls CASHELS universell anbaufähige Rundballenzange für jede Art von Trägerfahrzeug
Rechtliche Angaben
Krengel Landtechnik GmbH & Co. oHG
Rothländerweg 22
59846 Sundern-Stockum
Email: info@krengel.de
Telefon: 02933 9792-0
Faxnummer: 02933 9792-22
Ust.Nr. DE 198546506
Ansprechpartner: Hubertus Krengel
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg
Registernummer: HRA 2714
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE198546506
Die Krengel Landtechnik GmbH & Co. oHG wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Krengel Landtechnik GmbH & Co. oHG, Registergericht:Amtsgericht Arnsberg, HRA 2714. Diese wiederum wird vertreten durch den Geschäftsführer: Hubertus Krengel
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.