Claas Volto 1050 Kreiselheuer Zetter aufgesattelt
7.900 € VB
- Art Agrarfahrzeuge
Beschreibung
Preis inkl 19% MwSt
Guter Zustand, sofort einsatzbereit.
Arbeitsbreite 10m
2 DW Steuergeräte erforderlich
8 Kreisel mit je 6 Armen
Anbau Dreipunkt KAT 2
Sofort verfügbar
Stefan Völtl 0175...3636605
Franz Zeintl 0175...2470415
Rechtliche Angaben
Völtl Landtechnik GmbH
Gewerbepark 15
94116 Hutthurm
08505/86980911
HRB 7800
St.Nr: 153/14171249
ID-Nr: DE268853605
Geschäftsführer: Stefan Völtl
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Völtl Landtechnik GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für sämtliche Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen im Rahmen der laufenden und künftigen Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie sind auch unter www.voeltl-landtechnik.de jederzeit abrufbar. Wir behalten uns vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. (2) Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zumindest in Textform zugestimmt. Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis anders lautender Geschäfts-bedingungen die Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Angebot
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder sich dies aus den Umständen ergibt. (2) Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen – sofern es sich nicht um allgemein zugängliche Prospekte und Produktinformationen handelt – nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden. (3) Ist die Bestellung eines Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. (4) Kaufverträge ab einem Warenwert bzw. Kaufpreis von 10.000€ bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. (5) Wir behalten uns das Recht zum Zwischenverkauf der Waren vor.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, elektronische Rechnungsstellung
(1) Die von uns genannten Preise verstehen sich, ausschließlich Verpackung zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. (2) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung. (3) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort fällig. (4) Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich bei einem Vertrag mit einem Unternehmer der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Für den Kunden, der Verbraucher ist, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen bzw. -senkungen zu ändern. (5) Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht ist für Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. (6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig oder entscheidungsreif gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. (7) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen auch auf elektronischem Wege abzurechnen. Der Kunde stimmt der Zusendung von Rechnungen, Gutschriften und ggf. Mahnungen per E-Mail im pdf-Format zu und verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, uns seine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen, um den Empfang dieser elektronisch versendeten Dokumente sicherzustellen. (8) Bei auf Kundenwunsch bestellten Waren und Ersatzteile wird bei Nichtabnahme eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25% des Kaufpreises zzgl. der anfallenden Kosten für Versand und Rückversand in Rechnung gestellt.
§ 4 Lieferung
(1) Die Einhaltung stets unter Vorbehalt angegebener Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind. (2) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern unter Berücksichtigung der durch die Ereignisse verursachten Verzögerung verlängert. (3) Die Lieferzeit ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Abholung der Ware erfolgte oder die Möglichkeit zur Abholung besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. (4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, wenn wir die Ware dem Kunden zur Abholung bereitstellen und ihn hiervon benachrichtigen. (2) Auf Verlangen des Kunden kann eine versicherte Zusendung der Ware auf eigene Kosten des Kunden erfolgen. (3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die Ware unser Eigentum. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies nur für unsere Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag. (2) Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und in Abstimmung mit uns erfolgen. Mit der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen dessen Abnehmer an uns ab. (3) Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem im Falle von Zahlungsverzug des Kunden zulässigen Widerruf einzuziehen. Soweit unsere Forderungen gegen den Kunden fällig sind, ist der Kunde verpflichtet, die von seinen Abnehmern eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer aufgrund von Zahlungsunfähigkeit fruchtlos verlaufenen Vollstreckungsmaßnahme durch Dritte, sind wir nach Mahnung und angemessener Zahlungsfristsetzung (3 Monate) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die aufgrund des Eigentumsvorbehaltes noch in unserem Eigentum stehende Ware heraus zu verlangen, abzuholen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu fordern bzw. die Ware zu veräußern. Über unsere offenen Forderungen zzgl. Verzugszinsen hinausgehende Verkaufserträge werden abschließend an den Kunden ausgezahlt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (5) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung von Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck den Lagerort der Ware betreten und befahren können. (6) Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Über Pfändungen oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Sach- und Rechtsmängel der Ware Gewähr nach unserer Wahl durch Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, ist der unternehmerische Kunde nach seiner Wahl berechtigt, seinen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem unternehmerischen Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu. (2) Ist der Kunde Verbraucher, leisten wir Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich § 7 (3) und § 8 dieser AGB. (3) Soweit der Kunde im Rahmen der Mängelbeseitigung ergänzend oder ausschließlich Schadensersatz beansprucht, gelten stets die Begrenzungen gemäß dem nachstehenden § 8 dieser AGB. 4) Für Schäden, die durch höhere Gewalt, durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiß oder durch nicht aus einem Fabrikationsfehler resultierender Korrosion entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr. (5) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. In den in § 8 beschriebenen Fällen sowie bei grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (6) Gebrauchtgeräte verkaufen wir wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die Bestimmungen gemäß § 7 (2) und (3), § 8 dieser AGB sinngemäß und die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. (7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, wir erteilen im Einzelfall eine ausdrückliche und schriftliche Garantie. Herstellergarantien unserer Lieferanten bleiben hiervon unberührt. (8) Für weitergehende Ansprüche des Kunden gelten die Regelungen unter § 8 Haftung auf Schadensersatz.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz
(1) Schadenersatz- und Haftungsansprüche sind uns schriftlich mitzuteilen und in ihrer Herleitung bzw. dem Zustandekommen zu belegen. Wir behalten uns eine Prüfung der gestellten Ansprüche auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie auf Beurteilung der Gültigkeit und Verhältnismäßigkeit vor. (2) Wir übernehmen keinerlei Haftung für Produkte unserer Zulieferer und Handelspartner, sowie für Schäden, die aufgrund von natürlichen Verschleiß, Witterung, höherer Gewalt oder Vandalismus entstanden sind. (3) Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Zwischenverkauf o.ä. übernehmen wir im Verhältnis zu Verbrauchern und Unternehmern keinerlei Haftung. (4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Reparatur- und Wartungsleistungen
(1) Diese AGB finden für Reparatur- und Wartungsleistungen sinngemäß Anwendung. Im Übrigen, vor allem im Bereich der Mangelbeseitigung, Gefahrtragung (Abnahme) und des Werk- unternehmerpfandrechts gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass gegenüber Unternehmern unsere Gewährleistungsfrist für Mängel auf ein Jahr ab der Abnahme beschränkt ist. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist in jedem Fall nach vorstehendem § 8 beschränkt. (2) Für den Fall, dass eine Reparaturleistung vom Kunden beauftragt wird, dieser aber die reparierte Ware trotz wiederholter Aufforderung durch uns nach spätestens drei Monaten nicht abholt, sind wir berechtigt, nach entsprechender vorheriger Verkaufsandrohung (und Nennung des noch offenen Rechnungsbetrages) die Ware zu verwerten und den daraus erzielten Erlös mit noch offenen Forderungen zu verrechnen. Der über den offenen Rechnungsbetrag hinausgehende Erlös wird an den Kunden ausgezahlt, sobald er uns eine Bankverbindung hierfür mitteilt.
§ 10 Entsorgung
(1) Ist der Kunde Unternehmer und unterliegt die Ware dem Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz, bieten wir dem Kunden auf dessen beim Kaufvertragsabschluss schriftlich zu äußernden Wunsch an, die Entsorgung gegen Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen. Andernfalls übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns und unsere Lieferanten in diesem Fall von den Verpflichtungen nach § 16 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. (2) Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei nichtgewerblichen Dritten, an die der Kunde die Ware weitergibt, bleibt es bei der Regelung nach § 16 Absatz 2 Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz. (3) Unsere vorstehenden Ansprüche auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden, der Unternehmer ist, verjähren nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und/oder dessen Abnehmer bei uns über die Nutzungsbeendigung.
§ 11 Datenschutz
(1) Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der Geschäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verarbeitet. Diese Kundendaten werden intern an unsere Verkaufs- und Service-Mitarbeiter sowie ggf. zweckgebunden an externe Geschäftspartner übermittelt. (2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten daneben auch für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Der Kunde kann hierfür jederzeit sein Einverständnis widerrufen. (3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass unsere Leistungen bis auf Widerruf auf elektronischem Wege abgerechnet werden. Dies umfasst explizit den Versand elektronisch verfasster Rechnungen, Gutschriften und ggf. auch Mahnungen, bei gleichzeitigem Verzicht auf Papierversand. (4) Die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutz-bestimmungen wie der EU-DS-GVO wird gewährleistet. Dies gilt bei der zweckgebundenen Übermittlung an Dritte bspw. durch den Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung unter Einbezug geeigneter Garantien bei sorgfältiger Auswahl unserer Partner und Dienstleister. (5) Unsere übrigen Bestimmungen zum Datenschutz bleiben hiervon unberührt. Wir empfehlen eine regelmäßige Konsultation unserer Datenschutzhinweise unter: www.voeltl-landtechnik.de
§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Bei allen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr mit Unternehmern nach unserer Wahl Hutthurm oder der Geschäftssitz unseres Vertragspartners als Gerichtsstand als vereinbart, sofern nicht bereits Klage erhoben worden ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Hutthurm Erfüllungsort. (3) Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Völtl Landtechnik GmbH, Gewerbepark 15, 94116 Hutthurm / Stand: Januar 2020