CW V2 Kotflügel Radlauf passend für Mercedes X Klasse X470
449 €
Versand möglich- Art Reifen & Felgen
Beschreibung
Es handelt sich hierbei nicht um originale Mercedes-Benz Produkte. Der Name wird nur zur Findung des Fahrzeugmodells genannt.
Alle Markennamen sind Eigentum der Rechtsinhaber.
Artikelmerkmale:
aus ABS
schwarz matt
Sehr gute Passgenauigkeit!
Sehr gute Qualität!
inklusive Materialgutachten
Technische Details/ passend für:
Mercedes X-Klasse X470
Versand:
zzgl 19,90€ innerhalb von Deutschland
Link zum Bestellen:
https://carbonwerk-germany.de/de/kfz-teile/76-1092-kotfluegel-fender-ansatz-radlauf-v2-abs-schwarz-matt-passend-fuer-mercedes-benz-x-klasse-x470.html
Rechtliche Angaben
Verkaufs- und Lieferbedingungen von Carbonwerk
I. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Carbonwerk (nachfolgend: CW) und dem Auftraggeber (nachfolgend: AG) ausschließlich und zwar in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn CW diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedarf es daher der ausdrücklichen Erklärung von CW.
II. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" / "zahlungspflichtig bestellen" auf der Seite !!!!!!!!!!! wird der Bestellvorgang abgeschlossen und der AG gibt eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern soll nur eine Übersicht über die Bestelldaten geben. CW kann die Bestellung des AG durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen. Damit ist der Vertrag geschlossen.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
2. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist – vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 4. – mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. CW übermittelt eine Rechnung frühestens mit der Auftragsbestätigung. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Einziehung trägt der AG.
3. Der AG kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht am 30. Tag nach Erhalt der Rechnung bei CW eingegangen ist. Darauf wird der AG mit jeder Rechnung auch noch einmal hingewiesen. Wegen der Höhe der Verzugszinsen gilt § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Der AG kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von CW anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Der AG ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen steht dem AG auch über § 320 Abs. 2 BGB hinaus nicht zu, soweit es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt.
5. Wird nach Vertragsschluss über das Vermögen des AG das Insolvenzverfahren eröffnet oder gibt er die eidesstattliche Versicherung ab oder gerät er wegen einer anderen Bestellung bei CW in Zahlungsverzug, so ist CW berechtigt, nach Wahl des AG vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichtzahlung/unterbliebener Sicherheitsleistung binnen 14 Tagen nach dem Verlangen vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.
IV. Lieferung
1. Die genauen Lieferzeiten sind auf den Produktdetailseiten angegeben.
2. Kann CW trotz eines Deckungsgeschäfts nicht oder nicht rechtzeitig liefern, kann auch CW vom Vertrag zurücktreten, sofern der Lieferverzug nicht von CW zu vertreten ist. Dem AG wird ein bereits gezahlter Kaufpreis erstattet. CW kann zugleich die Lieferung eines vergleichbaren Produktes anbieten. Die darüber hinausgehenden gesetzlichen Rechte des AG bleiben davon unberührt.
3. Teillieferungen sind in einem für den AG zumutbaren Umfang zulässig.
4. Geliefert wird weltweit. Wird eine Lieferung ins Ausland vereinbart, wird CW von der Lieferpflicht gegen Rückgewähr des Kaufpreises frei, wenn eine Lieferung ins Empfängerland auf Grund behördlicher Anweisungen verboten, wegen Naturkatastrophen oder militärischer Konflikte oder bei Reisewarnungen durch das auswärtige Amt nicht unbedingt möglich ist/wird.
V. Eigentumsvorbehalt
1. CW behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem AG vor. Kommt der AG in Zahlungsverzug, ist CW berechtigt, die Liefergegenstände zurückzufordern. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt durch CW. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, CW hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
2. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist CW zu dessen Verwertung befugt. In diesem Fall liegt in der Verwertungshandlung die Erklärung des Rücktritts. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des AG, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist CW unverzüglich durch den AG schriftlich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann.
4. Der AG ist lediglich berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt CW jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. CW nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der AG auch nach der Abtretung allein ermächtigt. Befindet sich der AG in Verzug, wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder hat er seine Zahlungen eingestellt, entfällt die Berechtigung zur Weiterveräußerung. Für bereits weiterveräußerte Liefergegenstände entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung und CW kann verlangen, dass der AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. CW verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des AG insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt CW.
VI. Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Carbonwerk, Inhaber Mert Kamaz, Habbesweg 13, 59425 Unna, E-Mail: info@carbonwerk-germany.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An Carbonwerk, Inhaber Mert Kamaz, Habbesweg 13, 59425 Unna, E-Mail: info@carbonwerk-germany.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Datum
(*) Unzutreffendes
Ende der Widerrufsbelehrung
1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des AG angefertigt werden (sog. Auftragsfertigungen, z.B. Carbon-Laminierungen) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, und bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.
2. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen der CW bei persönlicher Anwesenheit des AG bzw. seines Erfüllungsgehilfen geschlossen werden.
3. Das Widerrufsrecht gilt auch nicht bei Verträgen mit solchen AG, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
VII. Beanstandungen und Mängel
1. Der AG hat – soweit es sich um einen Handelskauf handelt – seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Schäden an der Verpackung sind sofort zu rügen. Mängel am Liefergegenstand sind innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder, wenn diese bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren, innerhalb von 8 Arbeitstagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
2. Soweit die Leistung von CW einen Mangel aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der AG nach Wahl durch CW Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Ersetzte Waren werden Eigentum von CW und sind an CW zurückzugeben.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den AG unzumutbar, so ist der AG nach seiner Wahl berechtigt – unbeschadet etwaiger Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche – die Vergütung zu mindern oder – sofern die Pflichtverletzung durch CW erheblich ist – vom Vertrag zurückzutreten.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den AG ohne Interesse ist.
5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des AG nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist CW berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom AG ersetzt zu verlangen.
VIII. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche; Haftungsbeschränkung
1. Etwaige Schadensersatzansprüche des AG – gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens CW oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist gegenüber Unternehmern jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht auch wegen eines anderen Verstoßes nach Absatz 2 gehaftet wird.
4. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
IX. Käuferinformationen
Die wesentlichen Merkmale der von CW angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote kann der AG den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Internetangebotes entnehmen.
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Den Vertragstext speichert CW nach Vertragsschluss für 90 Tage. Der AG kann die AGB von CW jederzeit auf den Internetseiten von CW einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden dem AG per E-Mail (Bestellbestätigung) zugesendet. Die konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht per Internet abrufbar. Wenn der AG den Vertragstext einsehen möchte, kann er sich innerhalb dieser Frist an folgende Adresse wenden:
Carbonwerk
Dieselstraße 13
59174 Kamen
Inhaber Mert Kamaz
Mail: info@carbonwerk-germany.de
CW sendet dem AG den Vertragstext dann zu.
Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche kann der AG unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.
Bevor der AG im letzten Schritt des Bestellvorganges durch Anklicken des „Jetzt kaufen“ Buttons sein Angebot abgibt, kann er noch einmal die von ihm eingegebenen Daten überprüfen und den Vorgang durch die entsprechende Schaltfläche ggf. abbrechen und die Angaben korrigieren.
Der Einbau der von CW vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. CW weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der ABE bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen können, es sei denn, bei dem angebotenen Artikel wird ausdrücklich auf ein mitlieferbares TÜV Gutachten verwiesen. Es ist ausschließlich Sache des AG, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden.
X. Gerichtsstand, Sonstiges, Wirksamkeit
1. Handelt es sich bei dem AG um einen Kaufmann i.S.d. § 1 HGB ist Gerichtsstand der Sitz von CW, also Unna.
2. Der Vertrag und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
3. Soweit für die Leistungserbringung eine Speicherung von Daten des AG notwendig ist, verpflichtet sich CW, dies unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen zu besorgen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
XI. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Mert Kamaz
Dieselstraße 13
59174 Kamen
Vertreten durch:
Mert Kamaz
Kontakt:
Telefon: +4915146130592
E-Mail: info@carbonwerk-germany.de
Umsatzsteuer-ID: DE316783794
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a : DE316783794
Haftungsausschluss:
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