Displayschutzfolie Schutzfolie für Huawei Ascend G510
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Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Rücknahme.
Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.
Sollte die Ware rechtlich als Neuware gelten - was nach meiner laienhaften Einschätzung angesichts der oben gewählten Formulierung nicht der Fall ist - , beschränke ich die Sachmangelhaftung auf ein Jahr ab Lieferung der Sache. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.
Der Markenname ist Eigentum des Rechtsinhabers und wird hier nur verwendet, weil er Bestandteil des Produktes ist und die Qualität kennzeichnet.
Abmahnungen
Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen ihrer rechtlichen Eigentümer sein.
Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Eigentümern.
Zur Beschreibung des angebotenen Artikels ist es u.U. zwingend erforderlich, dass eingetragene Marken-, Herstellernamen und Warenzeichen verwendet werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Marken-, Herstellernamen und Warenzeichen Eigentum der jeweiligen Inhaber sind und ausschliesslich der Beschreibung des Angebotes dienen.
Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-,wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren.
Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist.
Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen.
Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.