DJ für persische Hochzeit, persischer DJ für Hochzeit, DJ Aroosi
123 €
Beschreibung
DJ Aroosi
!!!Bada Bada Mobarak Bada!!!
Dorood bar Aroos o Damad e Aziz.
Goroohe DJ Aroo30 kamelan dar ekhtiare shoma ast.
Faghat kafi ast ba ma dar tamas beshinid va Saz o Raghs o dar ekhtiare ma begozarid.
Ma hameye Equipmente high Performance o baraye jashnetan ba khodeman miawarim.
Bolango baraye 300 Nafar (RCF 915-A)
Lightshow (2x Moving Heads, 2x LED RGB Standbar)
Ambientlight (4x LED RGB Spot)
Funk Mikrofon (Shure SLXD4/SM58)
DJ Equipment (Pioneer DDJ FLX10 + MacBook)
Ma 2ta Baradar hastim va ba joon o del doost darim ke jashne shomaro ta pasfardash shad konim ke harges faramoosh nashawad.
DJ Aroo30 az zamane 2000 dar in kar movafaghe va ma khoshbakht hastim az tamase shoma.
Mobarake an das zukünftige Brautpaar,
wir - von DJ Aroo30 - stehen Ihnen sehr gerne zur Seite.
Es reicht einzig allein der Kontakt zu uns und wir kümmern uns um die ganze Organisation rund um die Musik.
Wir sind seit 20 Jahren mit Leib und Seele als DJs für persische Hochzeiten/Verlobungen unterwegs und können auf wunderschöne Feiern zurückschauen.
Nach einer längeren Auszeit sind wir wieder zurück und möchten Ihnen unsere Dienste zu einem besonders attraktiven Preis anbieten.
Was bieten wir an:
- DJ Musik all Night long
- hochwertiges, eigenes Equipment
- Transport Auf- und Abbau
Unser Equipment besteht aus:
- 2x RCF 915-A (für 300 Personen)
- Lightshow (2x Moving Heads, 2x LED RGB Standbar)
- Ambientlight (4x LED RGB Spot)
- Funk Mikrofon (Shure SLXD4/SM58)
- DJ Equipment (Pioneer DDJ FLX10 + MacBook)
Ba kamale eftekhar
DJ KamyR
DJ K-Lass
DJ Aroo30 az Köln
01743193162
www.djaroosi.de
eMAIL: info at djaroosi.de
Instagram: djaroosi_6o8
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Rechtliche Angaben
Impressum
Klaus Saeidi
TonTraube
Fritz-Schröder-Str. 18
53757 Sankt Augustin
Deutschland
Tel.: 0174-8726251
E-Mail: info@tontraube.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE354373453
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen von Veranstaltungstechnik sowie Zubehör durch TonTraube, Klaus Saeidi, an Kunden / Mieter.
1.2 Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil aller Mietverträge sowie Mietangebote von TonTraube, Klaus Saeidi ( im Folgenden Vermieter genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen Form Anwendung mit dem Vertragspartner (im Folgenden Mieter genannt).
1.3 Von den allgemeinen Bestimmungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen bedürfen ausnahmslos einer schriftlichen Bestätigungen durch den Vermieter. Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit und werden widersprochen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
1.4 Sämtliche Angebote durch den Vermieter sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zustandekommen des Vertrages erfolgt erst nach einer Auftragsbestätigung des Vermieters.
1.5 Alle Mietgegenstände bleiben zu jedem Zeitpunkt im Eigentum des Vermieters.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Vermietung von Veranstaltungstechnik erfolgt auf Basis eines schriftlichen oder elektronischen Mietvertrags zwischen dem Mieter und TonTraube, Klaus Saeidi.
2.2 Der Mietvertrag tritt in Kraft, sobald das Angebot schriftlich vom Vermieter bestätigt wurde oder durch Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
2.3 Der Mieter ist verpflichtet, alle für den Vertragsabschluss erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Identität des Mieters bei Abholung zu überprüfen.
2.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung von Veranstaltungstechnik ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren, insbesondere wenn der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Technik für rechtswidrige oder unsichere Zwecke verwendet werden soll.
2.5 Durch die Annahme der gemieteten Technik erklärt der Mieter, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Technik sicher und ordnungsgemäß zu verwenden, oder dass er sich eines sachkundigen Personals bedienen wird.
2.6 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung speichert und verarbeitet.
3. Mietgegenstand
3.1 Der Mietgegenstand umfasst die im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführte Veranstaltungstechnik. Dies schließt alle Zubehörteile, Kabel, Bedienungsanleitungen und sonstiges mit ein, das für die ordnungsgemäße Nutzung der Technik erforderlich ist.
3.2 Der Mietgegenstand wird durch den Vermieter vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel und Funktionstüchtigkeit geprüft und durch den Vermieter dokumentiert.
3.3 Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Technik ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden und sie sorgfältig zu behandeln. Jegliche Veränderungen an der Technik ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters sind untersagt.
3.4 Der Mieter hat die Ware unverzüglich nach Erhalt und vor dem ersten Gebrauch auf erkennbare Mängel zu untersuchen und dem Vermieter innerhalb 24 Stunden zu melden. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.
3.5 Der Mieter ist verantwortlich für die sachgemäße Lagerung und den sicheren Transport der gemieteten Technik während der Mietdauer. Die Technik ist vor Feuchtigkeit, Staub, Hitze, Kälte und anderen Umwelteinflüssen zu schützen.
4. Mietdauer
4.1 Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt.
4.2 Die Mietdauer kann auf Wunsch des Mieters verlängert werden, sofern dies vom Vermieter genehmigt wird und keine anderen Buchungen vorliegen.
5. Zahlungsbedingungen und Kaution
5.1 Die Mietgebühren sowie eventuelle Zusatzkosten sind gemäß den im Mietvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu entrichten.
5.2 Die Zahlungen der Mietgebühren sowie Kaution sind entweder Bar Bei Abholung oder per Vorkasse/Überweisung ohne Abzüge zu zahlen.
5.2 Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren wie folgt an:
Mahnung 5 Euro
Mahnung 7,50 Euro
5.3
Der Vermieter behält sich vor eine Kaution für den Mietgegenstand inklusive dessen Zubehör zu erheben. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert des Mietgegenstands. Die Kaution wird während der gesamten, vereinbarten Mietdauer einbehalten und nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands zurückerstattet.
5.4 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Zahlungen sofort fällig zu stellen und die weitere Vermietung von Veranstaltungstechnik an den Mieter einzustellen, bis alle offenen Beträge beglichen sind.
6. Haftung und Versicherung
6.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der gemieteten Veranstaltungstechnik entstehen. Es obliegt dem Mieter, die gemietete Technik sachgemäß zu verwenden und alle Sicherheitsvorschriften und -hinweise des Vermieters zu beachten.
6.2 Der Kunde trägt während der Mietdauer die volle Verantwortung für die gemietete Veranstaltungstechnik.
6.3 Der Mieter ist verpflichtet, für angemessene Versicherungsdeckung für die gemietete Technik zu sorgen und dem Unternehmen auf Anfrage den Nachweis darüber vorzulegen.
6.4 Der Mieter haftet für jegliche Schäden oder Verluste an dem Mietgegenstand, die während der vereinbarten Mietdauer entstehen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Haftung bis zu der erfolgten Rückgabe.
6.5 Im Falle von Schäden oder Verlusten ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich darüber zu informieren und für die Reparatur oder den Ersatz aufzukommen.
6.6 Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen.
6.7 Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks, Unfälle oder andere Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden.
7. Rückgabe
7.1 Die Rückgabe des Mietgegenstands hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem sie dem Mieter übergeben wurde.
7.2 Der Mieter ist verpflichtet, sämtliches Zubehör, Bedienungsanleitungen und sonstiges mitgeliefertes Material vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Fehlendes Zubehör oder beschädigtes Material kann vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.
7.3 Die Rückgabe der gemieteten Technik hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
7.4 Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht zum zuvor vereinbarten Zeitpunkt, fällt für jeden weiteren Tag, der vereinbarte Tagesmietpreis an.
8. Stornierung
8.1 Stornierungen seitens des Kunden müssen schriftlich erfolgen.
8.2 Bei Stornierungen werden folgende Gebühren erhoben:
– 25 % der Mietgebühr, sofern die Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt.
– 60 % der Mietgebühr, sofern die Stornierung bis 13 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt.
– 80% der Mietgebühr, sofern die Stornierung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt.
8.3 Die Stornierungsgebühren dienen als angemessene Entschädigung für den Vermieter, um etwaige Verluste oder Kosten abzudecken, die durch die Stornierung entstehen, einschließlich entgangener Umsätze und bereits angefallener Aufwendungen.
8.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung von Veranstaltungstechnik bei wiederholten Stornierungen seitens des Kunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.
9. Sonstiges
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
9.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
9.3 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
9. 4 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.