Doppelhaushälfte in Abtsdorf zu verkaufen
98.000 €
- Wohnfläche 87,90 m²
- Zimmer 3
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Grundstücksfläche 1.213 m²
- Verfügbar ab April 2024
- Haustyp Doppelhaushälfte
- Baujahr 1939
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Badewanne
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
LAGEBESCHREIBUNG
Das Objekt befindet sich in Lutherstadt Wittenberg, Bibergrund 18, im Ortsteil Abtsdorf, in einer guten bis sehr guten Wohnlage. Als Geschäftslage nur bedingt geeignet. Der Ortsteil Abtsdorf, welcher im nördlichen Bereich von der Lutherstadt Wittenberg zu finden ist, hat durch seinen Charme seine Wohnqualität um ein vielfaches erhöht.
Die Verkehrsanbindung ist als gut zu bezeichnen (nicht unweit von der Landstraße L126 und der Kreisstraße K2010, Zahnaer Landstraße / Erschließungsstraße, entfernt gelegen). Der Ortsteil Abtsdorf hat ca. 1200 Einwohner und gehört mit zur Stadt Lutherstadt Wittenberg.
Alle öffentlichen Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Einkaufsmöglichkeiten sind ca. fünf bis zehn Autofahrminuten vom Grundstück entfernt, Kindergarten, Schule (Grundschule) und Einrichtungen zur medizinischen Versorgung befinden sich im Ort selbst oder in der Stadt Zahna sowie in der Lutherstadt Wittenberg.
Öffentliche Verkehrsmittel, Bushaltestelle (städtischer Nahverkehr) sind ca. 800 m vom Grundstück und der Wittenberger Hauptbahnhof (Zugverbindung Magdeburg-Dessau-Roßlau-Herzberg und der ICE-Verbindung Halle / Leipzig-Berlin) ist ca. 6,0 km vom Grundstück entfernt gelegen. Bahnstation Zörnigall (Abtsdorf), der Bahnhof ist ca. 1,5 km vom Grundstück entfernt.
Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft befindet sich in der Lutherstadt Wittenberg und in ca. 6,0 km zu erreichen.
Den historischen Markt der Lutherstadt Wittenberg erreicht man nach ca. 7,0 km. Bei dem Markt handelt es sich, um ein Teil der Fußgängerzone, diese führt vom Lutherhaus, über das Melanchtonhaus, an der Universität und zahlreichen historischen Bauwerken, UNESCO Welterbestätten vorbei, zum historischen Rathaus, Stadt- und Schlosskirche (Thesentür).
Landkreis Wittenberg größter Arbeitgeber ist der Agro-Chemiepark Piesteritz sowie zahlreiche klein und mittelständische Betriebe, welche sich in unmittelbarer Nähe befinden.
Die Autobahn A9 ist ca. 15,0 km entfernt gelegen. Der nächste Flughafen ist in ca. 60 Autofahrminuten vom Grundstück zu erreichen.
Die Kreisstadt Wittenberg mit ca. 50.000 Einwohnern liegt im östlichen Bereich des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und ca. 80 km südöstlich der Landeshauptstadt Magdeburg entfernt gelegen.
# GRUNDSTÜCKSBESCHREIBUNG
Das Grundstück ist ein Zweifrontengrundstück und liegt an zwei öffentlichen Straßen (Eckgrundstück Waldstraße / Bibergrund). Bei dem Bibergrund handelt es sich um eine mit Bitumen befestigte Anliegerstraße (verkehrsberuhigt), mit Geh- und Radweg. Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung ist vorhanden, ohne Nebenanlagen Kfz-Abstellmöglichkeiten entlang der Anliegerstraße nur begrenzt möglich.
Versorgungsmedien: Elektroenergie, Erdgas, Trinkwasser, Telekommunikation; Entsorgung von Schmutzwasser und Fäkalien über den Grundstücksanschluss in das Netz der öffentlichen Kanalisation, Dachentwässerung zur Versickerung (Regenwasserkanal in der Anliegerstraße möglich, ohne Grundstücksanschluss).
Der Zugang und die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über den Bibergrund.
Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus Einfamilienwohnhäusern und ruhigen Gewerbe (Siedlungsgebiet / zum Teil Mischnutzung). Gegenüber liegt eine Wohnbebauung und ein Waldgebiet.
Grundstücksgröße: 1213 m² bebautes Grundstück
Straßenfront: ca. 23,0 m
Mittlere Tiefe: ca. 40,0 m
Grundstückszuschnitt: trapezförmiger Zuschnitt, ebenerdig
Einfriedung: eingefriedet bzw. Grenzbebauung
Erschließung: das Grundstück ist ortsüblich Erschlossen. Es liegt auf bzw. am Grundstück an: Wasser, Abwasser, Gas, Strom (380 V) Telefon DSL, Satellitenanlage.
Die Erschließungsstraße ist eine Anliegerstraße mit Schwarzdecke befestigt, beidseitig mit Gehweg, mit Straßenbeleuchtung sowie Straßenentwässerung.
Kfz-Abstellmöglichkeiten entlang der Anliegerstraße in begrenztem Umfang am Straßenrand möglich (keine Parktaschen vorgegeben).
Bebauung: Grundstück ist bebaut mit einer Doppelhaushälfe in anderthalb-geschossiger Bauweise und zahlreichem Nebengelass. Weiterhin befindet sich eine Doppelgarage auf dem Grundstück.
Das Grundstück macht zur Zeit keinen gepflegten Eindruck.
Anliegerbeiträge: laut Aussage des Eigentümers sind alle Anliegerbeträge beglichen. Weitere Zahlungen sind nicht zu erwarten.
Baugrund: gewachsener, normal tragfähiger Baugrund
Grundbuch: das Grundbuch wird lastenfrei übergeben.
Bodenrichtwert: 40,00 € pro m²
713 m² Wohnbaufläche
500 m² Gartenland
# Objektbeschreibung
Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Der in sich geschlossene Gebäudekomplex in anderthalbgeschossiger Bauweise mit Teilkeller. Das Dachgeschoss ist ausgebaut. Weiterhin befindet sich auf dem Grundstück eine Terrasse, Hauswirtschaftsräume und ein PKW-Stellplatz sowie eine Doppelgarage.
Das Wohnhaus ist ein Einfamilienwohnhaus. Grundstück ist ein unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Es liegt eine Eintragung ins Baulastenverzeichnis vor. Baulastenblatt-Nr.: 565, Anbauverpflichtung – belastetes Flurstück 369; begünstigtes Flurstück 368.
Im Falle der Bebauung des vorstehend bezeichneten Grundstücks ist an die im Lageplan der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verpflichtungserklärung bildet, durch grüne Eintragung gekennzeichneten Teilstrecke der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück Gemarkung Euper, Flur 5, Flurstück 368 in Ergänzung der für dieses Grundstück übernommenen Verpflichtungserklärung - gemäß § 6 Abs. 1 BauO an dem vorhandenen Gebäude anzubauen.
Baujahr: um 1939
Bauzustand: der allgemeine Bauzustand ist als befriedigend bis gut zu bezeichnen.
Es besteht ein Sanierungsrückstau.
Baubeschreibung: Fundamente: Gründung auf Streifenfundamente
Außenwände: Ziegelmauerwerk, Dämmung nicht vorhanden, 36iger Außenmauerwerk, Innenwände 24-iger und 12-er Ziegelmauerwerk
Fassade: Putzfassade, farblich
Innenputz mineralischer Klattputz
Dach: Satteldach / Pfettendach, Hartziegeleindeckung, Betondachstein ohne Dämmung
Decken: Kellergeschoss zum Wohnbereich gewölbte Decke Holzbalkendecken zum Dachgeschoss und Spitzboden
Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Roll- läden (2-fachverglast), Fensterbänke innen Werzalit, außen aus Steinabdeckung
Türen: Holzfurniertüren, zum Teil mit Glasausschnitt, Hauseingangstür aus Kunststoff mit Lichtausschnitt, Hintereingang, Kunststofftür mit Lichtausschnitt
Treppenanlagen: Kellergeschoss zum Erdgeschoss Treppe aus Lichtgitterroste, Wangen gemauert
Erdgeschoss zum Dachgeschoss Holzwangentreppe mit Geländer, Spitzboden Anstellleiter
Heizung: Ölzentralheizung mit Plattenheizkörper u. Thermostatventilen,
Warmwasser: Durchlauferhitzer und Boiler
Elektro: einfacher Standard, Drehstrom 380 Volt
Schall- und Wärmeschutz: unzureichend, keine bzw. geringe Dämmung
Fußböden: Dielung, zum Teil Teppichboden, zum Teil Laminat und zum Teil Linoleum, Nassräume gefliest
Decken: verputzt, zum Teil vertäfelt, zum Teil tapeziert
Heizungsanlage: Zentralheizung über Öl (keine Brennwerttechnik lt. Hersteller Bj. 1995), Kunststofftanks
Warmwasseraufbereitung: über Durchlauferhitzer bzw. im Bad mit Elektroboiler 60 l
Dämmstandard: Einhaltung des Grenzwertes für Luftdurchlässigkeit gemäß EnEV 2009; gemäß verbrauchsorientiertem, Primärenergiebedarf 256,9 kWh/(m²a) und Endenergiebedarf 221,6 kWh/(m²a); für einen Altbau diesen Baujahrs, schlechter Kennwert bzw. Wärmedämmstandard; DHH energetisch nicht wesentlich modernisiert.
Das Gebäude ist von der Erstellung eines Energieausweises befreit.
Sanierungszustand: teilweise modernisiert (u.a. Dachdeckung 1987, Elektrik 1988, Fenster und Eingangstüren 1995, Bad und Sanitär 1995
Bauschäden und Baumängel: der Bauliche Zustand ist gut bis befriedigend. Es besteht ein erhöhter Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.
* erhebliche Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk der Wand im Bad (Anbau), vermutlich durch schadhaftes Dach
* Feuchtigkeitsschäden im Kellermauerwerk
* stark korrodierte Deckenträger der Kellerdecken
* teilweise veraltete Installation
* tlw. mangelhafte Wärmedämmung
* erheblicher Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf
* nicht mehr zeitgemäße Ausstattung (Bäder, Fußbodenbeläge, Wand- und Deckenbekleidung unter anderem)
* überalterte Heizungsanlage (zukünftig fallen Kosten für den Austausch der Heizungsanlage an – Austausch gem. § 72 GEG)
Grundrisse: der Grundriss zeigt eine zweckmäßige und zeittypische Gestaltung auf.
Anzahl Zimmer: Kellergeschoss ein Hauswirtschaftsraum.
Erdgeschoss: Eingangsbereich (Veranda / Windfang, Treppenflur, Anbau Bad, Haupthaus Flur, Wohnzimmer und Küche.
Dachgeschoss: Flur und zwei Zimmer
Wohnfläche
Wfl. Erdgeschoss: ca. 64,57 m²
Windfang: 1,50 m \* 1,95 m = 2,92 m²
Flur: 1,61 m \* 2,96 m = 4,77 m²
Flur / Treppenhaus: 4,88 m \* 1,51 m + 1,27 m \* 0,83 m = 8,42 m²
Bad: 4,96 m \* 2,99 m = 14,83 m²
Wohnzimmer: 5,55 m \* 3,99 m = 22,14 m²
Küche: 3,42 m \* 3,36 m = 11,49 m²
Wfl. Dachgeschoss: ca. 23,35 m²
Flur: 0,87 m \* 0,80 m = 0,70 m²
Schlafzimmer 1: 5,58 m \* 2,24 m = 12,50 m²
Schlafzimmer 2: 4,55 m \* 2,23 m = 10,15 m²
Wohnfläche gesamt: ca. 87,92 m²
Nutzfläche Brutto Grundfläche Wohngebäude:
Kellergeschoss: 24,48 m²
Erdgeschoss: 64,57 m²
Dachgeschoss: 50,18 m²
Gesamtnutzfläche: 139,23 m²
Nutzfläche Brutto Grundfläche Nebengebäude:
Erdgeschoss 1: 14,21 m²
Erdgeschoss 2: 47,74 m²
Garage: 26,77 m²
Gesamtnutzfläche: 88,72 m²
Leerstand: das Haus ist zur Zeit unbewohnt.
Nutzung: Erdgeschoss und Dachgeschoss als Wohnraum, Wohnraum wurde eigengenutzt, der Dachboden / Spitzboden kann als Abstellraum genutzt werden, für Wohnzwecke nicht geeignet.
Ausstattung: Bodenbeläge: Teppichboden und Laminat Wohnräume, Nassräume gefliest, Küche Linoleum.
Fenster: Schallschutz und Wärmegedämmt (Zweifachverglasung und Rollläden),
Heizung: Ölzentralheizung
Warmwasseraufbereitung 60 l Boiler
E.- Anlage: einfacher Standard
Sanitäranlage: ein Bad mit WMA, Dusche, Wanne, WT und WC
Denkmalschutz: nicht bekannt, kein Denkmalschutz
Nebenanlagen: auf dem Grundstück befinden sich zwei Nebengebäude, diese werden als Hauswirtschaftsräume und Garagen genutzt. Der allgemeine Bauzustand der Anlagen ist ebenfalls als befriedigend bis gut zu bezeichnen.
Baubeschreibung
Nebenanlagen: - anderthalbgeschossiger Massivbau, Baujahr ca. 1939
* Wände, Mauerwerk
* Decke massiv
* Satteldach mit Betondachsteinen
* Fassade verputzt und gestrichen
* Betonfußboden mit Fliesen
* Kunststofftür mit Lichtausschnitt und Kunststofffenster mit Zweifach- verglasung und Rollläden
* E-Anlage vorhanden
Doppelgarage: - Doppelgarage als Fertigteilgarage, eingeschossig
* Außenwände: Blech tlw. beschichtet
* Fußboden Beton
* Dach, Pultdach mit Profilblech und Eingangstüren: Blechhubtore und Holztür
diverse Schuppen: eingeschossige Massivbauten, Mauerwerk verputz und gestrichen, Holzdach mit Dachpappe, Holztüren und -Fenster
# Provision
7,14 % inkl. der gesetzl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis
Die Provision in Höhe von 7,14 %, ist je zur Hälfte (3,57 %) vom Käufer und Verkäufer zu tragen.
Besichtigung Nach terminlicher Absprache mit unserem Büro.
Rechtliche Angaben
V + S Immobilien GmbH
Dessauer Str. 6
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel: +49 3491 409247
Handy: 0172-3491339
Fax: +49 3491 419944
E-Mail :holgerstrauch@gmx.de
Vertretungsberechtigter: Holger Strauch
Berufsaufsichtsbehörde: Berufsgenossenschaft Hamburg
Handelsregister: Amtsgericht Stendal
Handelsregisternummer: HRA 15808
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 115/117/02307
Berufskammer: IHK Halle
Verbraucherinformation:
Online-Streitbelegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO Die europäische Komission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) bereit, die Sie hier finden.
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Widerrufsbelehrung :
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( V + S Immobilien U G (haftungsbeschränkt), Dessauer Str. 6, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Fax-Nr.: 03491 419944, Tel-Nr.: 03491 409247, holgerstrauch@gmx.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
V + S Immobilien U G (haftungsbeschränkt)
Dessauer Str. 6
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax-Nr.: 03491 419944
holgerstrauch@gmx.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von unserem Immobilienbüro nicht übernommen. Das Angebot ist für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte vergeben werden. Falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt, werden Sie zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.
Bei Vertragsabschluss durch unseren Nachweis oder Vermittlung, wird eine Maklercourtage von 6,96% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis fällig. Die Maklercourtage ist vom Käufer zu zahlen.
Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter, ist grundsätzlich über unser Immobilienbüro einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und unser Immobilienbüro über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Insofern keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einvernehmen mit unserem Büro vorgenommen werden.
Sollte das Angebot bereits bekannt sein, so ist unter genauer Angabe der Bezugsquelle unverzüglich davon Mitteilung zu machen.
Ist diese Benachrichtigung nicht binnen einer Frist von drei Tagen erfolgt, gilt auch für den Fall, dass das Objekt nochmals von anderer Seite angeboten wird.
Der Empfänger hat gleichwohl eine Provision zu zahlen, sollte im Zusammenhang mit dem angebotenen Objekt, ihm ein anderes Objekt bekannt werden, und es zu einem Kaufvertrag oder einem ähnlichen Vertrag kommen. Die Höhe der Provision bestimmt sich nach dem Wert des anderen Objektes.