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Beschreibung
BERATUNG ÜBER:
Grone Bildungszentren NRW GmbH –gemeinnützig-
Markus Reiß
Tel: 0178 / 9295182
UNSERE SPRECHZEITEN:
• MO-DO 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
• FR 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Umschulung=Ausbildung! Dein Schritt in deine neue Zukunft!
DAUER: Vollzeit, 24 Monate – Teilzeit 36 Monate
START: 31.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 (Nachbesetzung)
VORAUSSETZUNGEN:
KEINE – unsere Angebote stehen alle Interessenten offen, die mindestens 24 Jahre alt sind!
UNSERE UMSCHULUNGEN:
• Kauffrau/-mann für Groß- und Außenhandelsmanagement
• Kauffrau/ -mann im Gesundheitswesen in Vollzeit und Teilzeit
• Immobilienkauffrau/ -mann
• Fachkraft für Lagerlogistik
• Kauffrau/ -mann für Büromanagement in Vollzeit oder Teilzeit
• Kauffrau/ -mann für E-Commerce
• Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung
• Kauffrau/-mann für Spedition und Logistikdienstleistungen
• Verwaltungsfachangestellte (Start 03.11.25)
DEINE VORTEILE:
• Anerkannte Ausbildungsberufe (IHK)
• Duales Umschulungssystem: Kombination aus Praxis und
Theorie (2 Tage Theorie und 3 Tage Praxis)
• Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder
Rentenversicherung
• Hard- /Software wird gestellt
• IHK-Abschluss mit IHK-Prüfungszeugnis
• Beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt!
• Wir helfen bei der Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes.
Wir starten in 16 Niederlassungen in NRW, auch in deiner Nähe!
Niederlassung:
Grone-Bildungszentrum Unna im "Harger Zentrum"
Hammer Straße 4-16,
59425 Unna
Rechtliche Angaben
Die Inhalte dieses Accounts werden betreut von:
Grone Bildungszentren NRW GmbH -gemeinnützig-
Königswall 28 | 44137 Dortmund
Ansprechpartner: Markus Reiß
Telefon: 0231 997800-14 Fax 0231 997800-69
Mobil: 0178 9295182
Internet: www.grone.de
E-Mail: nrw@grone.de
Standorte der Grone Bildungszentren NRW GmbH -gemeinnützig-
Geschäftssitz: Königswall 28, 44137 Dortmund
Grone-Bildungszentrum Bad Salzuflen
Frau Ditsch
Gröchteweg 26,
32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 / 9179420
badsalzuflen @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Bergkamen
Herr Kulikow
Kleiweg 10
59192 Bergkamen
Tel.: 02307 / 92527-43
E-Mail: bergkamen @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Bielefeld
Herr Goerder
Stieghorster Str. 86-90
33605 Bielefeld
Tel.: 0521 / 5560274-0
E-Mail: bielefeld @ grone.de
Frau Krevet-Alpmann
Heeper Straße 230
33607 Bielefeld
Tel.: 0521 / 588096-0
E-Mail: bielefeld @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Bielefeld-Sennstadt
Frau Krevet-Alpmann
Lindemann Platz 3,
33689 Bielefeld-Sennestadt,
Tel.: 05205 / 879 0740
E-Mail: sennestadt @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Bochum
Herr Wrobel
Westring 25,
44787 Bochum
Tel.: 0234 416063-72
E-Mail: Bochum @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Bottrop
Frau Elmas
Am Vietshof 1-3
46236 Bottrop
Tel.: 02041 / 7230 9911
E-Mail: bottrop @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Detmold
Frau Stüber
Sprottauer Straße 1-3,
32756 Detmold,
Tel.: 05231 / 50082-0
E-Mail: detmold @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Detmold Grone Akademie für Pflege und Gesundheit
Frau Hoffmann
Sprottauer Straße 1 – 3,
32756 Detmold
Tel.: 05231 50082-0
E-Mail: detmold @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Dortmund
Herr Kretzschmar
Viktoriastr 32
44135 Dortmund
Tel.: 0231 / 720083-31
E-Mail: dortmund @ grone.de
Herr Mees
Kampstraße 41,
44137 Dortmund,
Tel.: 0231 / 914 55 010
E-Mail: dortmund @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Duisburg
Frau Nerka
Steinische Gasse 40-46
47051 Duisburg
Tel.: 0203 / 41828 428
E-Mail: duisburg @ grone.de
Krefelderstr.43
47226 Duisburg
Tel.: 0203 / 418284-81
Bismackstr. 142c
47057 Duisburg
Tel.: 0203 / 418284-71
Hüslermannhof 6
47179 Duisburg
Tel.: 0203 /94150 652
Pappenstraße 38,
47057 Duisburg
Tel.: 0203 /4182 8493
Grone-Bildungszentrum Essen
Herr Seiler-Weidel
Kruppstr. 41,
45128 Essen
Tel.: 0201 / 47585-432
Essen @ grone.de
Gärtnerstr. 44
45128 Essen
E-Mail: Tel.: 0201 / 4758 5433
Grone-Bildungszentrum Essen PerMenti / VielRespektZentrum
Rottstraße 24-26,
44127 Essen
Tel.: 0201 / 47585-432
E-Mail: Essen @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Gelsenkirchen
Frau Elmas
Auf der Reihe 2,
5884 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 957066-11
E-Mail: gelsenkirchen @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Höxter
Herr Modl
Albaxerstraße 61
37671 Höxter
Tel.: 05271 / 4979 433
E-Mail: hoexter @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Lemgo
Frau Stüber
Residenzstraße 1,
32657 Lemgo
Tel.: 05261 / 6600305
E-Mail: lemgo @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Lage
Frau Bassowski
Feldstraße 15,
32791 Lage
Tel.: 05232 / 7999451
E-Mail: lage @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Lünen
Frau Bronheim
Kurt-Schumacher-Straße 4
44534 Lünen
Tel.: 02306 / 3744 523
E-Mail: luenen @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Paderborn
Frau Krevet-Alpmann
Pagendarmweg 3
33100 Paderborn
Tel.: 05251 /877 6321
E-Mail: paderborn @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Unna im "Harger Zentrum"
Frau Koschmieder
Hammer Straße 4-16,
59425 Unna
Tel.: 0203 / 983 19 57
E-Mail: unna@grone.de
Ostring 9-11,
59423 Unna,
Tel.: 02303 9409909-10
E-Mail: unna @ grone.de
Grone-Bildungszentrum Werne
Herr Kulikow
Am Bahnhof 1-3,
59368 Werne,
Tel.: 02389 / 92654-62
E-Mail: werne @ grone.de
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Bildungsangebote der Stiftung Grone-Schule - gemeinnützig - und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend GRONE genannt)
Die Veranstaltungen von GRONE werden laut neuestem Angebot des jeweiligen Bildungszentrums und unter Berücksichtigung der folgenden Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
1. Anmeldung und Teilnahme
1.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für den Bereich der privaten Bildungsangebote. Die Teilnahme ist jedermann/-frau möglich.
1.2. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmer/in erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind von dem/der Teilnehmer/in selbst zu prüfen und sind den Veranstaltungsangeboten von GRONE zu entnehmen und / oder im jeweiligen GRONE-Bildungszentrum zu erfragen. GRONE berät und informiert den/die Teilnehmer/in über die Bedingungen und Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet GRONE oder die sonst zuständige Stelle.
1.3. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, behält sich GRONE den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1. Vor Teilnahme füllt der/die Teilnehmer/in eine verbindliche Anmeldung aus. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Allgemeinen Vertragsbedingungen an.
2.2. Durch die Aushändigung oder Zusendung der Anmeldebestätigung durch GRONE kommt der Vertrag zustande.
2.3. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich. Der Volljährigkeitseintritt hat auf diesen Vertrag keinen Einfluss.
3. Durchführung / Widerruf
3.1. Mit der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer/in eine Widerrufsbelehrung mit einem Widerrufsformular gemäß Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB.
3.2. GRONE behält sich vor, einen Lehrgang aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Bei einer Verschiebung des geplanten Lehrgangsbeginns um mehr als einen Monat oder bei einer Unterbrechung um mindestens vier Veranstaltungstermine besteht ein Rücktrittsrecht des/der Teilnehmer/in.
3.3. Der/die Teilnehmer/in hat keinen Anspruch auf eine/n bestimmte/n Referenten/in oder Veranstaltungsraum. GRONE behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des/der zuständigen Referenten/in die vorgesehene Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer/innen unverzüglich benachrichtigt.
4. Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
4.1. Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus der Anmeldung hervorgeht.
4.2. Sofern eine Anmeldegebühr ausgewiesen ist, ist diese in voller Höhe bei der Anmeldung fällig.
4.3. Bei Lehrgängen bis zu einer Dauer von 3 Monaten ist die gesamte Gebühr 14 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens bis zum Lehrgangsbeginn, fällig. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei GRONE.
4.4. Für Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten wird die Zahlung der Gebühren in monatlichen gleichbleibenden Beträgen (Zahlungsraten) gewährt. Die monatliche Zahlungsrate ermittelt sich wie folgt: Gebühren dividiert durch die Anzahl der vollen Veranstaltungsmonate. Die Zahlungsraten sind jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Monats fällig. GRONE hat je angefangenen Monat Anspruch auf die volle monatliche Zahlungsrate.
4.5. Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden Fälligkeitsterminen haben nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit GRONE Gültigkeit. In diesem Fall erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden.
4.6. Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien und sonstige Gebühren sind mit der Erbringung der Leistung fällig.
4.7. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung gemäß Ziffer 3.2. oder Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht des/der Teilnehmer/in. Im Fall der Unterbrechung hat der/die Teilnehmer/in die Veranstaltungsgebühren anteilig für die bereits erfolgten Veranstaltungszeiten zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
5. Rücktritt / Kündigung
5.1. Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Bei einem späteren Rücktritt kann GRONE eine Entschädigung verlangen, soweit der/die Teilnehmer/in keine/n Ersatzkandidaten/in stellt.
5.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5.3. Bei Lehrgängen, die bis zu 3 Monate dauern, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
5.4. Der/die Teilnehmer/in kann bei Veranstaltungen, die länger als 3 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der nächsten 3 Veranstaltungsmonate ordentlich kündigen.
5.5. Bei rechtmäßiger vorzeitiger Kündigung durch den/die Teilnehmer/in sind die bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Zahlungsraten zu entrichten; bei einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung nach Ziffer 4.5. sind die noch ausstehenden Veranstaltungsgebühren sofort fällig. Die Geltung des § 615 Satz 2 BGB (Anrechnung bei Annahmeverzug) wird abbedungen. Überzahlte Beträge werden von GRONE erstattet.
5.6. GRONE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Teilnehmer/in gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt und dieses Handeln auch nach schriftlicher Abmahnung durch GRONE fortsetzt. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in schuldhaft den Unterrichtsablauf massiv stört oder andere eilnehmer/innen oder Dozenten belästigt oder bedroht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der/die Teilnehmer/in mit der Zahlung der Veranstaltungsgebühren in Höhe eines Betrages von drei Monatsraten in Verzug gekommen ist. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch GRONE hat der/die Teilnehmer/in die Veranstaltungsgebühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach Ziffern 5.2 und 5.3 zu entrichten.
6. Mitwirkung
6.1.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Den Anweisungen der Leitung des Bildungszentrums sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten.
6.2. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zur Veranstaltung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
6.3. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
6.4. GRONE bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 6.1 geltend zu machen.
7. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
7.1. Jede/r Teilnehmer/in, der/die regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung.
7.2. Das Bestehen einer Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Die Abnahme von internen Prüfungen und die Ausgabe von GRONE-Zeugnissen richten sich nach den Prüfungsordnungen von GRONE in ihren jeweils geltenden Fassungen. Diese können im Bildungszentrum eingesehen werden.
7.3. Für Veranstaltungen, die auf externe Prüfungen vorbereiten, kann von GRONE ein Fachzeugnis erstellt werden. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z.B. bei der IHK) sowie für die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zulassungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt GRONE keine Haftung; für die Anmeldung zur externen Prüfung ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich. GRONE unterstützt den/die Teilnehmer/in hierbei.
8. Haftung
8.1. Gegen alle Unfälle während der Veranstaltungszeit und auf dem direkten Weg vom und zum Veranstaltungsort ist der/die Teilnehmer/in im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über GRONE versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
8.2. GRONE haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens GRONE; sie haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der Teilnehmer/in, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet GRONE nur bei einfacher Fahrlässigkeit.
8.3. GRONE haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe des/der Teilnehmer/in.
9. Verzugskosten
9.1. Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem/der Teilnehmer/in kann nach eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag von EUR 2,50 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, höchstens aber ein Gesamtbetrag von EUR 7,50, es sei denn, der/die Teilnehmer/in weist GRONE nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
9.2. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
10. Gerichtsstand bei Wohnsitz im Ausland
Hat der/die Teilnehmer/in den Wohnsitz im Ausland, ist die Freie und Hansestadt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
11. Datenschutzhinweis
Der/die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich sein/ihr Einverständnis, dass seine/ihre Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert werden. GRONE stellt sicher, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. den Datenschutzgesetzen der Länder entspricht. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber widerrufen. Hier wenden Sie sich bitte an datenschutz@grone.de.
12. Nebenabreden
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahe kommt.
Stand: August 2018