Ehemaliger Konsum in Susenburg mit Potential
83.000 € VB
- Wohnfläche 400 m²
- Baujahr 1955
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Keller
- Dachboden
- Denkmalobjekt
Standort
Beschreibung
OBJEKTBESCHREIBUNG
Zum Verkauf wird ein Sanierungsbedürftiges Wohn-/Geschäftshaus angeboten. Das Gebäude steht zum Teil unter Denkmalschutz, das heißt, die Vorderseite des Hauses muss in seiner Optik erhalten bleiben. Die Rückseite kann individuell gestaltet werden.
Das Haus befindet sich im stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Heizungsanlage ist nicht vorhanden. Das Mauerwerk ist jedoch sehr massiv und noch gut erhalten.
Zuletzt wurde es als Konsum genutzt. Im Erdgeschoss befindet sich ein, über die gesamte Gebäudelänge erstreckender ehemaliger Verkaufsraum, dahinter Lagerräume und Laderampen. Das Objekt eignet sich, um z.B. ein Cafe oder Restaurant zu betreiben. Vor dem Gebäude befindet sich eine Art hochgesetzte Terrasse, die sich über die gesamte Hausbreite erstreckt. Die perfekte Voraussetzung für die Terrasse eines Restaurants oder Cafes.
Im Obergeschoss finden auf fast 150qm zwei (Ferien-)Wohnungen platz. Aber auch der Umbau zur kleinen Pension oder betreutem Wohnen im EG ist für vorstellbar. Für kreative Köpfe bietet die Immobilie viele Nutzungsmöglichkeiten.
Es ist nicht mit einer Heizungsanlage ausgestattet, aber mehrere Schornsteinzüge sind vorhanden. Das Mauerwerk ist sehr massiv und gut erhalten.
Gesamtfläche: 400qm Wohnfläche zzgl. 220qm Keller
Erdgeschoss: ca. 250qm
Obergeschoss: ca. 150qm
Kellergeschoss: ca. 220qm
STEUERVORTEIL DENKMALSCHUTZ IMMOBILIE
Die Steuervorteile einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben sich aus den normalen Abschreibungen einer Immobilie je nach Baujahr und aus den speziellen Vorteilen (Sonder AfA, Denkmal AfA), die durch die Einstufung als Denkmal entstehen, wodurch auch die Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind. Zu beachten ist allerdings, dass die steuerliche Berücksichtigung erstmals im Jahr der Fertig- stellung erfolgt. Die gesamten Sanierungskosten sind außerdem nur dann anzusetzen, wenn der Erwerb vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgt ist. Späterer Erwerb mindert den Anteil der Sanierungskosten.
SANIERUNGSKOSTEN
Der Käufer einer Denkmalimmobilie kann durch die Denkmalschutz AfA jährlich hohe Anteile der Sanierungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. So werden bei einer denkmalgeschützten Immobilie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung angefallen sind, auf besondere Weise anerkannt.
Je nach späterer Nutzung können Selbstnutzer diese Kosten zu 90% gleichmäßig verteilt auf 10 Jahre steuerlich geltend machen, während Kapitalanleger diese Kosten sogar in voller Höhe über 12 Jahre ansetzen können. Dabei werden in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7% steuerlich berücksichtigt. Je höher der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto höher sind auch die als Werbungskosten anzusetzenden Beträge für den Käufer.
Diese im Vergleich zu Bestand- oder Neubauimmobilien sehr umfangreichen Abschreibungsmöglichkeiten machen Denkmäler zu einer lukrativen Anlage und zur letzten Möglichkeit mit Immobilien Steuern zu sparen.
Mit den derzeit sehr attraktiven zusätzlichen Fördermöglichkeiten sanierungsbedürftiger Häuser kann das Objekt als Investition sehr interessant sein.
Laage:
Susenburger Str. 44
Rechtliche Angaben
PLATIN-Haus Bauträger GmbH
Alte Büdnerei 4
18196 Griebnitz
Tel. 038208 - 82 02 22
E-Mail: k.zschorlich@platin-haus.de
Geschäftsführer: Katharina Zschorlich I Johannes Zschorlich
Amtsgericht Rostock
HRB 8350
USt-IdNr.: 081/116/00318
Hinweise:
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