eine kleibe Hündin Candy
450 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
Candy ist eine kleine aufgeweckte junge Hündin, die überall dabei sein will.
Candy lernt unglaublich schnell: Sie ist bereits stubenrein und läuft gut an der Leine, wobei hier noch etwas Feinschliff nötig ist. Sie ist 9 Monate alt, etwa 40 cm groß und wird voraussichtlich eine Endgröße von ca. 45 cm erreichen.
Leider versteht sich meine Ersthündin nicht mit Candy, weshalb ich dringend ein liebevolles Für-immer-Zuhause für sie suche.
Mit anderen Hunden ist sie bestens verträglich, und auch mit Kindern kommt sie prima zurecht. Katzen sollten aufgrund ihres jungen Alters ebenfalls kein Problem sein.
Haben Sie Interesse, Candy kennenzulernen? Dann schreiben Sie mir gern für ein persönliches Treffen!
Vermittlungshilfe
Kontakt bitte Bei Yvonne 0176 60010683
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Hope - Verlassene Seelen e.V.
Vereinssitz: Augsburgerstr. 39, 86554 Pöttmes
Telefon: +49 151 44941984
E-Mail: hopeverlssseneseelen@gmail.com
Frau Birgit Freund 1. Vorsitzende
Frau Julia Both, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht Augsburg.
Tag der Eintragung: 10.06.2024
VR 202878
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Veterinäramt Aichach-Friedberg, Schlossplatz 5, 86551 Aichach
Der Verein „Hope-Verlassenen Seelen e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Augsburg -Land mit Bescheid als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewe