Einfamilienwohnhaus zu vermieten ca 160qm WARBURG STADT
1.350 €
- Wohnfläche 160 m²
- Zimmer 5
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 1.200 m²
- Verfügbar ab März 2025
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Nebenkosten 200 €
- Kaution 4.000 €
- Balkon
- Terrasse
- Einbauküche
- Keller
- Dachboden
- Badewanne
- Gäste-WC
- WG-geeignet
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
- Haustiere erlaubt
Standort
Beschreibung
Wir erwarten von den Interessenten, eine Aussage, kräftige und vollständige Bewerbung, gemäß den Fragen, die ganz unten in der Annonce stehen.
Leider hatten wir schon Anfragen in der Richtung:
"Ey, Alter, ich will mieten"
Solche und ähnliche Anfragen werden sofort ohne Antwort gelöscht
Sehr gepflegtes Einfamilienhaus in Warburg Stadt, direkt City Lage im Zentrum, aber durch die großen Gärten drumherum wohnen wie auf dem Lande
Direkt gegenüber der Falkschule am Seichenbrunnen
Gartenausrichtung SÜD OST
Das Grundstück ist circa 1200 m² groß
Es befindet sich eine sehr schönes großes Gartenhaus auf dem Grundstück
Das Erdgeschoss besteht aus Wohn- Esszimmer, Küche, Badezimmer, große im Flur, Abstellraum
Dem schließt sich die Garage an und der Werkzeugraum für Garten etc.
Das Gebäude ist vollunterkellert
Im ersten Obergeschoss haben sie vier Räume, die als Schlaf oder Wohnräume dienen können.
Im Dachgeschoss ist ein kleines Gästezimmer.
Daneben ist ein unisolierter Dachgeschoss Raum
Das Gebäude ist aktuell noch möbliert und wird auch noch genutzt
Dennoch kann eine sofortige Übergabe theoretisch stattfinden
Innen ist das Gebäude wie auf den Bildern mit Teppichboden ausgelegt, teilweise, hier steht eine Mietereigene Umgestaltungen frei
Das Gebäude wird beheizt mit einer Öl Zentralheizung. Dies ist natürlich nicht in den Nebenkosten enthalten.
Fragen an den Interessenten:
1) wer möchte mit wie viel Personen zu wann einziehen
2) wo arbeiten Sie? Einkommenshöhe?
3) Haustiere?
4) Raucher?
5) positive SCHUFA Auskunft vorliegend? Schulden oder Mietschulden?
6) grund des Umzugs
Ausschlusskriterien:
Wir können nicht an Bürgergeld Empfänger vermieten