Energieausweis Bedarfsausweis Verbrauchsausweis Energieberatung

1 €

Otto-Hahn-Straße 10,  52525 Nordrhein-Westfalen - Heinsberg
07.08.2024
  • Art Weitere Dienstleistungen Haus & Garten

Beschreibung

Der Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften einer Immobilie. Er beurteilt den energetischen Zustand eines Gebäudes und berechnet die Energieeffizienz auf Grundlage des bisherigen Energieverbrauchs oder der technischen Eigenschaften eines Objektes. Der Energieausweis ermöglicht die Unterscheidung von Immobilien in verschiedene Energieeffizienzklassen und lässt so eine bessere Vergleichbarkeit für potentielle Käufer bzw. Mieter zu.

Für nahezu alle Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Vorlage eines Energieausweises vor. Das gilt auch für einzelne Wohnungen. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der tatsächlichen Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Er beruht auf technischen Gebäudedaten wie zum Beispiel Abmessungen und verwendeter Technik. Witterung und Nutzungsverhalten werden standardisiert in die Berechnung einbezogen.

Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis tatsächlich gemessener Verbräuche bestimmt. Brennstoff-Verbrauchswerte der letzten drei Jahre fließen in die Berechnung ein.

Welcher Ausweis für Bestandsbauten ausgestellt werden muss, ist abhängig von der Größe, der Nutzung, dem Alter und der energetischen Qualität des Gebäudes. Bei Neubauten muss der Energieausweis immer auf Grundlage des Energiebedarfs nach Fertigstellung des Objektes angefertigt werden.

Welcher Energieausweis für Ihr Gebäude der richtige ist, erfahren Sie selbstverständlich von uns. Sprechen Sie uns gerne an!

www.ib-lisse.de

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