Fahrer/ Kurier /Paketzusteller FedEx
Beschreibung
Fahrer/Auslieferungsfahrer/Paketzusteller (m/w/d)
Wir suchen Paketzusteller/Fahrer FedEx
Wir suchen mehrere Paketzusteller zur Verstärkung unseres Teams.
Ihre Aufgaben:
Ordnungsgemäßer Umgang mit einem Transporter
Ordentlicher Umgang mit den gestellten Arbeitsmaterialien
Vernünftiger Umgang mit den Paketen
Selbstständige, vorausschauende Fahrweise
Voraussetzungen:
- Führerscheinklasse B
- Deutschkenntnisse/Englischkenntnisse
- Aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
Treffen Sie auf eine abwechslungsreiche Position mit spannenden Aufgaben und freundlichen Kollegen/innen.
Wir bieten Ihnen:
-Einen langfristig gesicherten Arbeitsplatz
- Ansprechendes Festgehalt
- Als Lohnzuschlag darf das Auto zur Anfahrt und Rückfahrt zur Arbeit benutzt werden
- 30 Jahre Erfahrung im KEP-Bereich
- Individuelles Einarbeitungsprogramm
- Freundliches Arbeitsklima
- Eine feste Tour
- Maximum von 50 Stopps am Tag
- Bezahlter Urlaub: 24 Tage
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann ergreifen Sie Ihre Chance!
Rechtliche Angaben
Sameday Parcel Service GmbH
Kelsterbacher Straße 20
65479 Raunheim
Inhaber / Geschäftsführer: Karim Nasseh
TEL.: +49 157 34477559
E-Mail: info@samedayparcelservice.de
Sitz der Gesellschaft: Raunheim
Registergericht Darmstadt HRB 91016
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE282554471
Steuernummer: 2124305889
Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber,
8.
bei audiovisuellen Mediendiensteanbietern die Angabe
a)
des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
b)
der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.