Fahrservice - Begleitservice - Mobilitätsdienst
VB
Beschreibung
- Sichere Mobilität für alle Wege -
Anzeigetext:
Fahrservice und Begleitservice – Ihr zuverlässiger Partner für Sicherheit
In einer Zeit, in der persönliche Sicherheit immer wichtiger wird, biete ich Ihnen einen Service, der über die Dienstleistungen eines herkömmlichen Taxis hinausgeht. Mein Service richtet sich an alle, die Wert auf Sicherheit und Diskretion legen, sei es für Partys, Konzerte, Arbeitswege, Arztbesuche, Einkaufsfahrten, Hochzeit, für private Unternehmungen, gewerbliche Zwecke oder Sicherheitsaufgaben.
Als geprüfte Sicherheitskraft mit uneingeschränkter Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO garantiere ich Ihnen einen sicheren, zuverlässigen und gesetzeskonformen Transport.
Egal, wo Sie hin möchten, lassen Sie sich von mir zu Ihrer nächsten Feier oder Veranstaltung bringen. Ich sorge dafür, dass Sie sicher ankommen und auch wieder nach Hause.
Meine Leistungen im Überblick:
• Sicherer Personentransport: Mit speziell ausgebildetem Sicherheitspersonal führe ich auch private und gewerbliche Personentransporte durch.
• Sicherheitsbegleitung: Wenn Sie sich in besonderen Sicherheitsbedürfnissen befinden, biete ich eine Sicherheitsbegleitung auf Ihren Weg.
• Transport für Events: Für Veranstaltungen, Partys, Hochzeit, Firmen- u. Gästefahrten oder auch private Anlässe, stehe ich Ihnen mit professionellem Fahrdienst zur Seite.
• Bundesland übergreifende Begleitung: Individuelle Betreuung auf Zugreisen, Gepäckbewachung etc., Begleitschutz zum Ziel mit dem PKW oder Kundenfahrzeug inkl. Rückführung vom Fahrzeug des Kunden (z.B. Fahrt von Freiberg zum Flughafen München).
Warum mich wählen?
• Geschultes Sicherheitspersonal: Als Inhaber der Bewachungserlaubnis u. Prüfung nach § 34a GewO, biete ich Ihnen nicht nur den Transport von Personen, sondern einen Sicherheitsservice.
• Kein Taxidienst: Bitte beachten Sie, dass mein Service ausdrücklich kein Taxidienst ist. Es handelt sich um Buchungsfahrten einer Sicherheitsdienstleistung.
• Rechtliche Grundlage: Mein Service erfüllt die rechtlichen Anforderungen für den Personentransport gemäß den relevanten Vorschriften.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine zuverlässige und sichere Beförderung!
Wichtige rechtliche Hinweise für MELDER bei kleinanzeigen:
Gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO), insbesondere § 34a GewO, darf ich als
Sicherheitsdienstleister den Personentransport mit Sicherheitsbegleitung durchführen, wenn:
• § 34a GewO (Bewachungstätigkeiten) den sicheren Transport und die Bewachung von Personen als Sicherheitsdienstleistung regelt. Diese Vorschrift erlaubt es mir, Personentransporte als Teil eines Sicherheitsauftrags durchzuführen.
• Ausschluss von Taxidiensten: Da ich als Sicherheitsdienst tätig bin, handelt es sich nicht um eine Taxifahrt im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), da es sich nicht um eine
gewerbsmäßige Personenbeförderung im klassischen Sinne handelt und ich zu Werttransporten berechtigt bin (Der Schutz von Leib und Leben fällt unter diesen Bereich, da er mit den sogenannten Bewachungstätigkeiten verbunden ist.).
• § 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) regelt den Transport von Personen mit einem Personenbeförderungsschein, der für Taxiunternehmen erforderlich ist. Dieser Schein ist
nicht notwendig, wenn der Transport im Rahmen eines Sicherheitsdienstes nach § 34a
GewO erfolgt.
Weitere relevante Paragraphen:
• § 34a GewO: Regelt die Tätigkeit als Sicherheitsdienstleister und erlaubt es mir,
Sicherheitsbegleitungen und den Transport von Personen durchzuführen.
• § 3 PBefG: Bestimmt, dass ein Personenbeförderungsschein für den gewerblichen
Transport von Personen erforderlich ist. Dieser ist nicht erforderlich, wenn der Transport
im Rahmen eines Sicherheitsdienstes und unter den genannten Bedingungen erfolgt.
• § 2 PBefG: Beschreibt die Anforderungen für den Taxiverkehr. Dieser Paragraph trifft
jedoch nicht zu, da mein Dienst nicht in den Bereich des Taxiverkehrs fällt.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Rechtliche Angaben
CarTrans & Dienstleistungen Kuss
J.-R.-Becher-Str. 20
04703 Leisnig
Geschäftsführer: Uwe Janasek-Kuss
Tel.: 0152.....
Mailadresse:
DienstleisterKuss@web.de
Insta: https://www.instagram.com/safetyzonekuss/
Es findet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, gemäß § 19 UStG, statt.
Erlaubnis nach § 34a GewO wurde erteilt durch das LRA Mittelsachsen, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg
Bewachungsunternehmen – ID: XXXXX
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