Familienparadies in Leonberg-Gebersheim: Geräumige Doppelhaushälfte mit viel Platz zum Wohlfühlen
499.000 €
- Wohnfläche 135 m²
- Zimmer 7
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 302 m²
- Haustyp Doppelhaushälfte
- Baujahr 1967
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Terrasse
- Badewanne
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Willkommen in dieser großzügigen Doppelhaushälfte in Leonberg-Gebersheim.
Mit einer Wohnfläche von ca. 135 m² und einer Grundstücksfläche von ca. 302 m² bietet dieses Haus ausreichend Platz für Ihre Familie. Die Doppelhaushälfte verfügt über eine große abschließbare Einzelgarage sowie zwei Stellplätze davor, was Ihnen ausreichend Parkmöglichkeiten bietet.
Insgesamt verfügt das Haus über sieben Zimmer und zwei Badezimmer, was Ihnen viel Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Die letzten Renovierungen wurden 2009 durchgeführt, wobei der Anbau fertiggestellt und die Fenster erneuert wurden.
Die Doppelhaushälfte liegt in einer ruhigen und schönen Lage, ideal für Familien, und ist ab sofort verfügbar. Nutzen Sie die Gelegenheit, dieses Haus als Ihr neues Zuhause zu gestalten.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von diesem charmanten Haus begeistern. Von
# Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Garten
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 3
Verfügbar ab: sofort
Kaufpreis pro m²: 3.696,30 €
Käuferprovision: 4,165 % inkl. gesetzl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 302 m²
# Lagebeschreibung
Gebersheim ist ein Teilort von Leonberg und liegt verkehrsgünstig am Schnittpunkt der beiden Autobahnen A8 und A81 und bietet eine optimale Anbindung in die Region und darüber hinaus. Wer öffentliche Verkehrsmittel vorzieht, profitiert vom S-Bahn-Anschluss in Leonberg, der von zwei Linien angefahren wird und deshalb in kurzem Takt für eine gute Verbindung nach Stuttgart sorgt.
Leonberg: städtisch und naturnah, ideal für Beruf und Freizeit.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Wesentliche Energieträger: Gas
Endenergiebedarf: 221,85 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: G
Ausstellungsdatum: 03.09.2024
Gültig bis: 2034-09-03
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1967
Letzte Modernisierung: 2009
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 7404
Rechtliche Angaben
Firma: Kreissparkasse Böblingen
Vertretungsberechtigter: Michael Fritz (Vorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Strasse: Wolfgang-Brumme-Allee 1
PLZ/Ort: D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Homepage: www.kskbb.de
Handelsregister: HRA 242351
Handelsregisternummer: Amtsgericht Stuttgart
Berufsaufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20
60314 Frankfurt am Main
www.ecb.europa.eu
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 145047408
Online-Streitbeilegung: https://www.sv-bw.de/schlichtung
Schlichtungsstelle: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart.
Verbraucherinformationen
a) Allgemeine Informationen zum Vertragspartner
Name und unsere Anschrift:
Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Gesetzliche Vertretungsberechtigte:
Vorstand
Michael Fritz (Vorstandsvorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart
HRA 24 23 51
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 145047408
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den ihm angeschlossenen Sparkassen und Verbundunternehmen und deren Kunden eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Schlichtungsstelle zu richten:
Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
b) Informationen zu Ihrem Maklervertrag
Wesentliche Leistungsmerkmale:
Die Sparkasse wird mit dem Nachweis von Kauf-/Miet-Interessenten oder zur Vermittlung eines Kauf-/Miet-Vertrags für das in der Vertragsurkunde bezeichnetet Objekt beauftragt. Die Sparkasse darf auch für Kauf-/Miet-Interessenten entgeltlich tätig werden.
Preise:
Der Auftraggeber zahlt beim Zustandekommen eines Kauf-/Miet-Vertrages eine Provision, die sich nach der Höhe des Kauf-/Miet-Preises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte einen Kauf-/Miet-Vertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten:
Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten:
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrags:
Die Sparkasse erfüllt Ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag, indem sie dem Auftraggeber Kauf-/Miet-Interessenten nachweist oder einen Kauf-/Miet-Vertrag für das in der Vertragsurkunde bezeichnete Objekt vermittelt. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Mindestlaufzeit des Vertrags und Kündigungsregeln:
Die Mindestlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (314 BGB).