Fendt GTA 380 Geräteträger Schlepper 308 309 395
28.300 €
Beschreibung
Biete gepflegten Fendt 380 Gta
Allrad Druckluftbremse
Fronthydraulik
Frontzapfwelle
4 Steuergeräte
Große Kabine mit Sitzplatz nebeneinander
Transport deutschlandweit kann günstig organisiert werden
Rechtliche Angaben
S&S Nutzfahrzeugtechnik
Ansprechpartner: Süß Christian
Schmalzgrub 1
94255 Böbrach
s-s-nfz@gmx-topmail.de
01712955626
Allgemeine Geschäftsbedingungen der S&S Nutzfahrzeugtechnik (Süß Michael & Süß Christian GbR)
1. Allgemeines Nachstehende Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten sowohl für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, als auch für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Haupt- oder nebenberuflich tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen, sind nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes.
2. Vertragsabschlüsse und Preise
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, wobei unser Eigentums- und Urheberrecht bzw. das unserer Liefe ranten an Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (gleich ob in körperlicher oder unkörperlicher, insbesondere elektronischer Form) bestehen bleibt. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.
2.2 Abbildungen in unseren Prospekten, Anzeigen, in unserem Internet-Auftritt o. ä. sind unverbindlich.
2.3 Der Besteller ist an seine Bestellung 6 Wochen gebunden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung bei uns. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser 6-Wochen-Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausgeführt haben.
2.4 Sämtliche Vereinbarungen, insbesondere alle vertraglichen Nebenabreden und nachträglichen Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Zusicherungen sowie die Änderung und/oder Ergänzung unserer AGB.
2.5 Mehr- und Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Gesamtliefermenge sind zulässig.
2.6 Unsere Preise verstehen sich rein netto ab unserem Lager bzw. dem Herstellerwerk. Daher werden die gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackungs-, Verladungs- und Versandkosten sowie bei Exportlieferungen Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben zusätzlich berechnet.
2.7 Geringfügige, handelsübliche sowie durch technische Verbesserungen bedingte Abweichungen von unseren Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind zulässig.
2.8 Garantien werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung übernommen. Eine solche Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient nur der Beschreibung des Kaufgegenstands und stellt daher keine Garantie dar.
2.9 Zur Wahrung der in den Ziff. 2.4 und 2.8 dieser AGB vorgeschriebenen Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax; im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
3. Zahlungsbedingungen und Kreditauskunft
3.1 Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
3.2 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn wir nach Vertragsschluss Kenntnis davon erlangen, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird.
3.3 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und - unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen - stets nur erfüllungshalber angenommen. 3.4 Verzugszinsen werden gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
3.5 Der Besteller ermächtigt uns, bei allen Geschäften, bei denen der Kaufpreis nicht in bar bei der Übergabe zu entrichten ist, Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit bei Kreditinstituten einzuholen.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1 Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
4.2 Auf ein nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden Zurückbehaltungsrecht kann sich der Besteller nicht berufen.
5. Lieferung und Lieferverzögerung
5.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
5.2 Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten mit dem Besteller. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
5.3 Im Falle der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist können wir erst 4 Wochen nach Ablauf des Liefertermins bzw. der Lieferfrist durch Mahnung in Verzug (vgl. § 286 Abs. 1 BGB) gesetzt werden.
5.4 Bei Arbeitskämpfen, beim Eintritt unvorhergesehener und außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Hindernisse sowie bei vom Herstellerwerk zu verantwortender Hindernisse verlängert sich der Liefertermin bzw. die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferverzögerung. Dies gilt entsprechend, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Lieferverzugs eintreten.
5.5 Der Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines Schadens wegen Lieferverzögerung (§ 280 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. § 286 BGB) ist bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten (Netto-) Kaufpreises beschränkt. Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wegen einer Lieferverzögerung kann der Besteller bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere nicht Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 281 BGB) verlangen.
6. Gefahrenübergang sowie Versand und Entgegennahme der Kaufsache
6.1 Mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Geschäftsbetriebes oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Das gilt auch, wenn der Transport der Kaufsache durch uns durchgeführt wird. Die Gefahr geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, wenn sich der Versand der Kaufsache infolge nicht von uns zu vertretender Umstände verzögert.
6.2 Die Kaufsache wird von uns ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Transportschäden versichert.
6.3 Wir sind nicht verpflichtet, die billigste Versandart zu wählen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen falscher Versendung oder mangelhafter Verpackung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.4 Der Besteller hat, unbeschadet seiner Rechte gem. Ziff. 10 dieser AGB, angelieferte Gegenstände in Empfang zu nehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.
7. Abnahme
7.1 Der Besteller hat die Kaufsache innerhalb von 8 Tagen nach dem ihm von uns schriftlich mitgeteilten Bereitstellungstermin an unserem Geschäftssitz abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
7.2 Verlangen wir Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 10 % des vereinbarten (Netto-) Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Besteller nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
8. Eigentumsvorbehalt, Verwertung und Freigabe von Sicherheiten
8.1 Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Kaufvertrag. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf unsere gesamten sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Forderungen.
8.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache mit anderen, im Alleineigentum des Bestellers stehenden Gegenstände verarbeitet oder mit diesen verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), besteht Einigkeit darüber, dass etwaiges neues Eigentum schon im Zeitpunkt des Entstehens zur Sicherung unserer noch offenen Forderungen auf uns übertragen ist und die Sache vom Besteller unentgeltlich und ohne Rückgaberecht für uns verwahrt wird. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache mit anderen, im Vorbehaltseigentum oder Sicherungseigentum Dritter stehenden Gegenstände verarbeitet oder mit diesen verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), besteht Einigkeit darüber, dass wir Miteigentümer der durch die Verarbeitung bzw. Verbindung entstehenden neuen Sache im Verhältnis des Werts unserer Vorbehaltsware zum Wert der vorher im Vorbehaltseigentum oder Sicherungseigentum Dritter stehenden Gegenstände werden.
8.3 Der Besteller hat die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Maschinenbruch, Wasser- und Feuerschäden auf seine Kosten mit der Maßgabe zu versichern, dass uns die Rechte aus den Versicherungsverträgen zustehen.
8.4 Solange unser Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache besteht, sind ausschließlich wir zum Besitz der Fahrzeugpapiere berechtigt.
8.5 Veräußert oder vermietet der Besteller mit unserer schriftlichen Zustimmung die in unserem Eigentum stehende Kaufsache, tritt er schon jetzt alle ihm hieraus zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Das gilt auch anteilig in der Höhe des Wertes unseres Miteigentums, falls die Kaufsache in andere Gegenstände verarbeitet oder mit diesen verbunden wird.
8.6 Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle ihm hieraus zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Das gilt auch anteilig in der Höhe des Wertes unseres Miteigentums, falls die Kaufsache in andere Gegenstände verarbeitet oder mit diesen verbunden wird. Der Besteller bleibt jedoch - bis auf Widerruf - zur Einziehung der vorstehend an uns abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Unsere Befugnis zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt davon jedoch unberührt. Wir verpflichten uns, die an uns abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller mit fälligen Zahlungen auf die durch seine vorstehende Forderungsabtretung gesicherten Forderungen nicht im Verzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Ver mögen gestellt ist. Im Falle des Zahlungsverzugs werden wir dem Besteller die Einziehung der von ihm an uns abgetretenen Forderungen mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich androhen. Sobald wir zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt sind, hat uns der Besteller sämtliche zur Durchsetzung dieser Forderungen erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen, uns insbesondere die vollständigen Namen und Anschriften der Schuldner der von ihm an uns abgetretenen Forderungen bekannt zu geben.
8.7 Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen, der ganz oder teilweise in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, hat uns der Besteller sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Besteller hat die Kosten einer Drittwiderspruchsklage sowie aller sonstigen Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung unserer Ware erforderlich sind.
8.8 Der Besteller hat die Kaufsache während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
8.9 Wir sind auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller unserer Sicherheiten den Gesamtbetrag aller unserer Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Auswahl der von uns freizugebenden Sicherheiten werden wir auf die berechtigten Belange des Bestellers Rücksicht nehmen.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht des Bestellers
9.1 Der Besteller hat die Kaufsache unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese schriftliche Anzeige, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
9.2 Zeigt sich später ein Mangel der Kaufsache, so muss uns der Besteller diesen Mangel unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzeigen; anderenfalls gilt die Kaufsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9.3 Zur Wahrung der in den Ziff. 9.1 und 9.2 dieser AGB vorgeschriebenen Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax; im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
10. Sachmangel
10.1 Beim Verkauf von gebrauchten Kaufsachen ist jegliche Sachmangelhaftung und damit jede Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ziff. 10.1 Satz 1 dieser AGB findet ebenfalls keine Anwendung, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben.
10.2 Beim Verkauf von neuen Kaufsachen gilt Folgendes: - Die Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels der Kaufsache - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren in 12 Monaten ab deren Ablieferung. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ziff. 10.2.1 Satz 1 dieser AGB findet ebenfalls keine Anwendung, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. - Die Ansprüche des Bestellers wegen eines bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandenen Sachmangels der Kaufsache sind - sofern wir nicht den Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben - nach unserer Wahl auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Kaufsache beschränkt. Bei Fehlschlagen der von uns gewählten Form der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Kaufsache) ist der Besteller nach seiner Wahl zur Minderung des Kaufpreises der Kaufsache oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
10.3 Es wird keine Gewähr übernommen für natürlichen Verschleiß, Einsatz unter außergewöhnlichen Verhältnissen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie zweckfremden Gebrauch der Kaufsache.
10.4 Der Besteller ist mit Ansprüchen wegen Sachmängeln ausgeschlossen, wenn - abgesehen von Notfällen - eine Reparatur, Veränderung oder Ersatz einzelner Teile an der Kaufsache von einer hierzu von uns nicht ausdrücklich autorisierten Person vorgenommen wird. Die durch solche - zum Verlust der Sachmängelhaftungsansprüche führenden - Maßnahmen anfallenden Kosten hat der Besteller zu tragen.
11. Haftung
11.1 Für durch einen Sachmangel der Kaufsache verursachte, nicht an der Kaufsache selbst entstehende Schäden des Bestellers haften wir nur - bei grobem Verschulden, - bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, - bei der schuldhaften, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich des bei Vertragsschluss voraussehbaren typischen Schadens; - in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der Kaufsache für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, - bei Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften der Kaufsache, wenn die Zusicherung gerade den Zweck hatte, den Besteller gegen nicht an der Kaufsache entstehende Schäden abzusichern sowie - bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
11.2 Für nicht durch einen Sachmangel der Kaufsache verursachte und nicht an der Kaufsache selbst entstehende Schäden des Bestellers gilt Ziff. 11.1 dieser AGB entsprechend.
11.3 Unsere Haftung für durch Lieferverzögerung verursachte Schäden des Bestellers ist in Ziff. 5.0 dieser AGB abschließend geregelt.
11.4 Ziff. 11.1 und Ziff. 11.2 dieser AGB gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche gegen unsere gesetzlichen Vertreter sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
12. Softwarenutzung
12.1 Soweit wir mit der Kaufsache Software ausliefern, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Software im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine Nutzung der Software außer halb der dafür bestimmten Kaufsache und/oder über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist untersagt. Ziff. 12.1 Satz 1 und Satz 2 dieser AGB gelten entsprechend für etwaige von uns dem Besteller mit der Software überlassene (Software-) Dokumentationen.
12.2 Alle Rechte an der von uns mit der Kaufsache ausgelieferten Software bleiben bei uns bzw. bei unserem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig. Ziff. 12.2 Satz 1 und Satz 2 dieser AGB gelten entsprechend für etwaige von uns dem Besteller mit der Software überlassene (Software-) Dokumentationen.
13. Mietkauf
13.1 Mietet der Besteller einen Gegenstand mit der Berechtigung oder Verpflichtung zum Kauf des Mietgegen stands am Ende der Mietzeit unter Anrechnung der von ihm gezahlten Mietzinsen, so hat er ab dessen Übernahme den uns durch Untergang, Abhandenkommen oder Beschädigung des Mietgegenstands entstehenden Schaden auch ohne Verschulden zu ersetzen. Uns aus dem Untergang, Abhandenkommen oder der Beschädigung des Mietgegenstands erwachsende Schadensersatzansprüche gegen Dritte treten wir schon heute an den Besteller ab. Im Falle des Untergangs, Abhandenkommens oder einer Beschädigung des Mietgegenstands im Umfang von mindestens 50 % seines Zeitwerts ist der Besteller zur fristlosen Kündigung des Mietkaufvertrags berechtigt.
13.2 Wir werden dem Besteller den Mietgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben. Dagegen hat der Besteller den Mietgegenstand während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand zu halten. Die dadurch verursachten Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten hat er zu tragen.
13.3 Im Übrigen finden auf einen Mietkaufvertrag sämtliche Bestimmungen dieser AGB entsprechende Anwendung. Dies gilt insbesondere für die unsere Sachmangel- und sonstige Haftung betreffenden Regelungen dieser AGB.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel
14.1 Erfüllungsort für die Lieferung der Kaufsache ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Landgericht.
14.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag ist bei Klagen mit Streitwerten bis einschließlich 5.000,00 EUR das für unseren Sitz örtlich zuständige Amtsgericht und bei Klagen mit höheren Streitwerten das für unseren Sitz örtlich zuständige Landgericht. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG bzw. UN-Kaufrechts.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2021