Fingerhut Royal Copenhagen - Dänemark
6 €
+ Versand ab 3,00 €- Art Porzellan
- Zustand In Ordnung
Beschreibung
0147
Royal Copenhagen - Dänemark
Dieses Design wir von jedem Porzellankenner weltweit sofort erkannt. Die drei gewellten Linien stehen für die Firma, die 1775 gegründet wurde. Die heraldische Krone darf mit Genehmigung des Königshauses verwendet werden.
Ich löse meine Fingerhutsammlung der Firma Franklin Mint auf. Diese limitierte Sammlung stammt aus dem Jahr 1980 und wurde von mir monatsweise gesammelt. Es handelt sich um insgesamt 25 Hütchen. Es handelt sich stets um Nachbildungen der Originale.
Ich hatte die komplette Sammlung bereits einige Male in ebay eingestellt, aber für die Gesamtsammlung keinen Interessenten gefunden. Also biete ich die Fingerhüte hier und jetzt einzeln an. Vielleicht gibt es ja Sammler, die nach Motiv oder Manufaktur / Land sammeln. Das 2 Eurostück wird nicht mitgeliefert und dient lediglich zur Größendarstellung. Die Fingerhüte sind unterschiedlich, aber ungefähr 2,5 cm hoch.
Ich gebe zu 24 Fingerhüten eine dazugehörige Beschreibung mit. Eine Beschreibung ist mir abhanden gekommen. Dazu habe ich etwas über die Manufaktur im Internet gefunden. Insgesamt siehe Fotos der einzelnen Hütchen.
Das Echtheitszeugnis wird nur bei Komplettabnahme der Fingerhüte mitgeliefert. Ansonsten soll es lediglich zeigen, was die Firma Franklin Mint bestätigt hat. Eine Fotokopie lege ich gerne bei.
Im Echtheitszeugnis wird bestätigt, dass jeder Fingerhut jeweils aus einer weltberühmten Manufaktur für diese Sammlung geschaffen wurden. Ferner bestätigt die Firma Franklin Mint die begrenzte Auflage der Sammlung. Ab November 1980 kam die Sammlung in den Verkauf.
HINWEIS: Ab sofort schreibt das neue EU-Gesetz vor, nachfolgenden Vermerk aufzuführen:
"Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware, sofern nicht anders beschrieben. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung und keine Rücknahme übernehme. Mit dem Kauf/Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten."