Flüssiggastank unterirdisch
VB
Nur AbholungBeschreibung
Oberirdische oder unterirdische Flüssiggastanks zur Miete
Wir sind ein leistungsstarker Partner in Sachen Flüssiggas und bieten Ihnen ober- oder unterirdische Flüssiggastanks in den verschiedensten Größen.
Sie sind bei uns genau richtig, denn wir versorgen Sie mit Flüssiggas über unserer firmeneigenen Spedition schnell, flexibel und zuverlässig. In Notfällen versorgen wir Sie auch innerhalb von 24 Stunden. Unsere 110 Mitarbeiter in vier Niederlassungen von Sachsen bis Schleswig-Holstein stehen Ihnen gern zur Seite.
Die Aufstellung einer Flüssiggasversorgungsanlage ist an umfangreiche, gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft. Als Eigentümer müssen Sie sich um die vorgeschriebenen Prüfungen und Reparaturen, aber auch um die rechtzeitige Versorgung und Belieferung selbst kümmern.
Die einfache Lösung mieten Sie sich Ihren Flüssiggastank bei uns!
Ihre Vorteile:
- Unabhängig vom Netzbetreiber
- Versorgungssicherheit durch hohe Lagerkapazitäten
- Zuverlässig durch firmeneigene Spedition
- Praktisch, ober- oder unterirdischen Tank außerhalb des Eigenheims
- Umweltfreundlich durch geringe Emissionen
- Keine Anschlussgebühren
- Auf Wunsch monatlich zahlbare Abschlagszahlungen
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter beraten Sie kostenfrei und
professionell vor Ort.
Service-Hotline: 04204 998-0 (Mo – Fr 7:30 – 16:30 Uhr)
Oder rufen Sie uns direkt an:
THEDINGHAUSEN (bei Bremen)
Dibberser Bahnhof 5
27321 Thedinghausen
Telefon: 04204 998-0
HAMBURG
Ruhrstraße 36
22761 Hamburg
Telefon:040 851736-0
ILBERSTEDT (bei Bernburg)
Am Bahnhof 4
06408 Ilberstedt
Telefon: 03471 3617-0
RÖVERSHAGEN (bei Rostock)
Waldweg 17
18182 Rövershagen
Telefon: 038202 406-0
Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren.
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Produkte:
YouTube: # Schröder Gas
www.schroeder-gas.de
Rechtliche Angaben
Schröder Gas GmbH & Co. KG
Dibberser Bahnhof 5
27321 Thedinghausen
Vertreten durch:
Klaus Schröder
Peter Schröder
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 4204 998 0
Telefax: +49 (0) 4204 998 199
E-Mail: info@schroeder-gas.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Waldsrode
Registernummer: HRA 120127
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 116737198
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
(Tank- und Flaschengas DIN 51622 oder DIN EN 589)
Verwendungsbeschränkung
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen liegen die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) zugrunde. Sie gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Schröder Gas GmbH & Co. KG („SG“ genannt), wenn nichts Anderes vereinbart wurde. Andere AGB werden nur anerkannt, soweit sich die gesetzlichen Rechte des Kunden („KD“ genannt) nicht erweitern und diesen AGB nicht widersprechen oder einschränken. Abweichende Bedingungen des KD sind nur wirksam, wenn sie durch SG schriftlich bestätigt werden.
2. Beschaffenheit der Ware
Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Kunden als solche vereinbart haben.
Die Mengenangaben m³ oder Liter oder kg bezieht sich auf einen Gaszustand bei +15 Grad Celsius und 1 bar. Etwaige Restinhalte zurückgenommener Behälter werden nicht vergütet.
3. Angebot/Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Preise sind Tagespreise und gelten ab Werk/Auslieferungslager ausschließlich Verpackung und werden in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet. Bei der Erstellung von Anlagen/Montage erfolgt die endgültige Berechnung nach Aufmaß und aufgewendeter Arbeits- und Anfahrtszeit zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
4. Transport und Umgang mit Gasen
Der Transport der Gase einschließlich der Behälter und Paletten ab Rampe der Lieferstelle (Werk oder Lager) sowie die Beförderung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgen auf Kosten und Gefahren des KD. Für die beförderungssichere Verladung ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Sofern Ladehilfe geleistet wird, geschieht dieses auf Gefahr des Fahrzeugführers. Der KD wird für den Umgang mit Gasen und insbesondere dem Transport gem. Gefahrengutverordnung/Straße (GGVS) sowie die maßgeblichen Vorschriften über Unfallverhütung beachten. SG hält die entsprechenden Vorschriften in ihren Lieferstellen zur Einsicht bereit. Bei Abholung bzw. Lieferung wird ein Zuschlag für Maßnahmen gem. GGVS/ADR in gültiger Höhe erhoben.
5. Lieferung
Die Festlegung von Liefer- und Ausführfristen erfolgt aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vereinbarte Lieferfristen sind keine Fixtermine. SG wird nach den gegebenen Möglichkeiten diese einhalten. Der KD ist zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt, wenn SG von dem KD in Verzug gesetzt wurde und die eingeräumte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wurde. Ausgeschlossen ist auch ein Schadensersatzanspruch des KD gemäß §§ 440, 326 BGB.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SG. Diese gelten als Hersteller gemäß § 950 BGB. Eine Weiterveräußerung durch den KD kann nur im ordentlichen Geschäftsgang erfolgen. Der KD tritt schon mit Auftragserteilung an diese ab. Von einer etwaigen Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist dem Verkäufer unverzüglich Mitteilung zu machen.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Als termingerecht gelten nur Zahlungen, über die SG am Tage der Fälligkeit verfügt. Verspätet sich der KD mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Tage, ist der KD auf Verlangen von SG zur Herausgabe der Lieferung verpflichtet, ohne dass SG zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss. Die mit der Rücklieferung verbundenen Kosten trägt der KD. Hält der KD die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, berechnet SG ab Fälligkeit Zinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Wird die Gefährdung der Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des KD erkennbar, ist SG berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum KD sofort fällig zu stellen, sofern die Leistungen bereits erbracht wurden. Für zukünftige, noch nicht geleistete Lieferungen kann SG Vorauskasse verlangen. Eine Gefährdung im Sinne dieser Regelung liegt beispielsweise vor, wenn eine Auskunft einer Bank die Kreditwürdigkeit des KD nahelegt. Der KD hat das Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen den SG Zahlungsanspruch nur, wenn dieses schriftlich und rechtskräftig bestätigt ist.
8. Beanstandungen
Einwendungen wegen offensichtlicher Mängel oder zu geringer Menge der Lieferungen müssen SG unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung durch den KD schriftlich mitgeteilt werden. Bei begründeten Beanstandungen hat der KD nur einen Anspruch auf Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den KD nicht, die Erfüllung des gesamten Vertrages abzulehnen. SG ist berechtigt, den gerügten Mangel an Ort und Stellen festzustellen.
9. Gewährleistung
Die von SG bereitgestellte Ware ist unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Unterlässt der KD die Anzeige, so gilt die Ware als einwandfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später so ein Mangel, so muss die Anzeige unmittelbar nach Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Ist ein erheblicher Mangel vorhanden und dieser wurde unverzüglich angezeigt, so erfolgen Nachbesserungen oder Ersatz nach Wahl von SG. Der KD darf schadhaft erscheinende Behälter/Paletten nicht benutzen und hat sie unverzüglich auffällig zu kennzeichnen und zurück zuliefern. SG ist berechtigt, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Rücklieferungen müssen kostenfrei für SG erfolgen. Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferung nicht möglich sind oder innerhalb einer von dem KD gesetzten angemessenen Nachfrist durch SG schuldhaft nicht erfolgen, hat de KD Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung. Weitere Ansprüche, wie z. B. Schadensersatz aus Folgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Veränderung oder Reparatur der Ware durch den KD erlischt die Gewährleistung. Mängelansprüche verjähren in einer Gefahrübergang beginnenden Frist von 1 Jahr, sofern das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt.
10. Mietbehälter und Mietpaletten
Werden Mietbehälter und Mietpaletten ohne Mietrechnung an den KD übergeben, so sind diese unmittelbar nach der Entleerung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung an SG zurückzugeben.
Behälter/Paletten von SG werden dem KD mietweise gegen Berechnung einer Miete, die sich nach den jeweils gültigen Sätzen der SG-Preislisten richtet, zum eigenen Verbrauch der bei SG bezogenen Gase überlassen. Die aktuellen Preislisten liegen in den SG Lieferstellen zur Einsicht und werden dem KD auf Anforderung übersandt. Die mietweise überlassenen Behälter/Paletten hat der KD nach Entleerung unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an die SG-Lieferstelle zurückzugeben. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie gegen schriftliche Quittung der SG-Lieferstelle erfolgt. Die Rückgabe gilt als durch den KD erfolgt, der die Behälter/Paletten durch SG bezogen hat. Nimmt SG andere Behälter/Paletten entgegen, befreit dies den KD nicht von der Verpflichtung zur Rückgabe der Behälter/Paletten, die er von SG erhalten hat. Die in der Mietrechnung/Kontoauszug ausgewiesen Bestände an SG-Behältern und SG-Paletten beim KD hat dieser auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung/Kontoauszuges bei SG zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom KD anerkannt. Der KD haftet für Schäden, Verunreinigungen an den oder Verlust der ihm von SG überlassenen Behältern/Paletten. Der KD ist außerdem dazu verpflichtet genannte Schäden, Verunreinigungen und Verluste unverzüglich bei SG zu melden.
11. Schadensersatz/Haftung
Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungserstattungsansprüche des KD für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrages sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. SG haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit SG vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen hat oder es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Ein Haftungsausschuss findet weiter keine Anwendung bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragte/Erfüllungsgehilfen von SG. Ansprüche des KD verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung zu einer anderen Verjährungsfrist führen. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
12. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Liefer-/Leistung-/Abnahmepflichten, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. Dies gilt auch, wenn ein solcher Umstand bei einen unserer Vorlieferanten eintritt.
13. Zurückbehaltung/Aufrechnung
Der KD hat das Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen den SG Zahlungsanspruch nur, wenn dieses schriftlich oder rechtskräftig bestätigt ist.
14. Rechtsnachfolge
SG ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Der KD ist nicht berechtigt, Rechte und Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit SG auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
5. Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
Sofern der Gerichtsstand nicht gesetzlich bestimmt ist, ist dieser Achim. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch der Bestand der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt und ist durch solche zu ersetzen, die dem Inhalt und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Datenschutzerklärung
Wir weisen darauf hin, dass die Daten gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.
17. Schlussbestimmung
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.