Gabelstapler Elektrostapler EP EFL181 Neu
16.500 € VB
Beschreibung
Wir als Meisterbetrieb führen jegliche Wartung und Instandsetzung an Ihren Flurförderzeugen aller Art durch und verbauen nur Komponenten in Erstausrüsterqualität. Unser Schwerpunkt liegt auf deutschen Premiummarken. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können Standzeiten minimiert, Lebensdauer Ihrer Geräte verlängert und im Vergleich zum Werkskundendienst gleichzeitig Kosten signifikant reduziert werden.
***‼ EP Equipment EFL181 Li-ion Batterie ‼***
*Minimieren Sie noch Heute Ihre Ausgaben.
* Wir als EP Equipment Händler stehen Ihnen selbstverständlich bei Fragen auch nach dem Kauf gerne zur Verfügung.
* Werksgarantie 6 Monate
* Gesamtzustand Neuwertig
* Antriebsart: Elektro LI-ION Batterie
* Betriebsstunden 0h
* Baujahr 2023
* Tragfähigkeit 1800kg
* Bauhöhe 2150mm
* Gesamtlänge 2250mm, zzgl. Gabelzinken
* Gesamtbreite 1100mm
* Gesamthöhe 2150mm
* Gesamtgewicht 3210kg
* FEM4.004 Prüfung neu (ehemalige UVV Prüfung)
* Triplexmast inkl. Freihub
* Hubhöhe 4480mm
* Vollkabine
* Dachschutzgitter
* Fahrersitz Kunstleder Komfort Gewichtseinstellung
* Fahrparameter wechseln per Knopfdruck
* Panorama - Rückspiegel
* Hydrauliksteuerblock 4 Ventil - heben, senken, vor- und zurückneigen, Seitenschieberfunktion, vierte Funktion frei wählbar
* Anbaugerät interner Seitenschieber
* Gabelzinkenlänge 1150mm
* Arbeitsscheinwerfer vorne 2 Stück
* Rückleuchten StVZO
* Blinker vorne und hinten
* Bluespot Personenschutz hinten
* Rundumleuchte
* Li-ion Batterie System 48Volt 150Ah
* Internes Ladegerät 230Volt 50A
* Ladestecker 230Volt Steckdose
* Batterieaufladung in nur 3 Stunden
* Die Maschine kann sofort eingesetzt werden
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und kümmern uns natürlich um den schnellen Transport, damit Sie so schnell wie möglich mit Ihrer neuen Maschine arbeiten können.
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Gebäude, Anlage und Geräten sichert Ihren unternehmerischen Erfolg. MH Fördertechnik ist Ihr zuverlässiger Partner für die Prüfung von Flurförderzeugen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Matthias Heil
Petunienweg 17
50127 Bergheim
Kontakt
Telefon: +49 (0) 2271 4824108
E-Mail: info@mhfoerdertechnik.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE325369658
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Die Europäische Kommission hat eine Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereitzustellen. Die OS-Plattform ist im Internet unter der Internet-Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.
Quellenangaben
Verwendete Bilder und Grafiken, Videos etc.
Hersteller- oder Partnerfirmen deren Produkte oder Services angeboten werden
Eigene Erstellung
Sonstige [ Quellenangaben als PDF ]
Webseite
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Des Unternehmens MH Fördertechnik, Inhaber Herr Matthias Heil, Petunienweg 17, 50127
Bergheim , nachstehend als „MH Fördertechnik“ bezeichnet.
§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
(1) MH Fördertechnik bietet gewerblichen Kunden Materialien Dienstleistungen wie Instandset-
zung und Wartung in dem Bereich der Flurförderfahrzeuge an. Die folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen MH Fördertechnik
und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich natürliche oder juristische Perso-
nen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer
i. S. d. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehen-
de oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Waren auf der Webseite von MH Fördertechnik bzw. Prospekten
und/oder in sonstigen Medien wie Flyern, Zeitschriften stellt kein Angebot im Rechtssinne
dar, sondern lediglich eine allgemeine Information über die von MH Fördertechnik angebote-
nen Leistungen.
(2) Auf Anfrage des Kunden hin, wird MH Fördertechnik dem Kunden ein entsprechendes Ange-
bot unterbreiten. Dieses stellt ebenfalls kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich
eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.
(3) Die Übersendung der Auftragserteilung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. MH Fördertechnik kann dieses innerhalb ei-
ner Frist von 2 Wochen annehmen.
(4) Erklärungen (Aufträge durch den Kunden sowie die Annahme dieser durch MH Fördertechnik)
bzgl. des Vertragsabschlusses - im folgenden „Aufträge“ - bedürfen der Textform (z.B. Brief,
Fax, E-Mail).
§ 3 Vertragsgegenstand / Inhalt der Leistungen
(1) Vertragsgegenstand können insbesondere sein:
• Instandhaltung bzw. Wartung von Maschinen
• Prüfung von Maschinen
• Reparatur von Maschinen
• Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen
(2) MH Fördertechnik hat die für die jeweils beauftragte Leistung vereinbarte Anzahl an Mitarbei-
tern bereitzustellen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden diese allein von MH För-
dertechnik ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch
bestimmte Mitarbeiter.
(3) Die Art und Weise der Leistungserbringung wird durch MH Fördertechnik bestimmt.
ERSTELLT DURCH ANWALTSKANZLEI HILD & KOLLEGEN; VERSION 1.0 – STAND: 05.08.2019
(4) MH Fördertechnik ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen
Dritte (Unterauftragnehmer, freie Mitarbeiter o.ä.) einzusetzen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) MH Fördertechnik behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Be-
gleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvor-
behalt nach S.1gilt nicht für eingebaute Zubehör- und Ersatzteile, die wesentliche Bestandtei-
le der Maschine des Kunden geworden sind.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen
Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des In-
solvenzverfahrens gestellt wird, ist MH Fördertechnik - gegebenenfalls nach Fristsetzung -
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde
die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er
tritt MH Fördertechnik bereits jetzt alle Forderungen i. H. d. Rechnungsbetrags ab, die ihm
durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. MH Fördertechnik nimmt die
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
MH Fördertechnik behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(4) MH Fördertechnik verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde
Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
dabei MH Fördertechnik.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Sie gelten
jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. im Angebot nicht ausnahmsweise die ge-
setzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, stellen sämtliche Preise Nettopreise ohne die ge-
setzliche Mehrwertsteuer dar.
(3) Zusatzleistungen und Änderungen des Auftrages bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Sofern nicht ausnahmsweise etwas anders im jeweiligen Auftrag vereinbart worden ist, sind
diese Zusatzleistungen bzw. der durch Änderungen anfallende Mehraufwand gesondert zu
entlohnen.
(4) Die Höhe der abrechenbaren Reisekosten für Leistungen, die vereinbarungsgemäß beim
Kunden vor Ort zu erbringen sind, wird im jeweiligen Angebot entsprechend angegeben.
(5) Kostenvoranschläge sind - sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde -
stets unverbindlich. Die Angebotskalkulationen basieren auf den Werten bzw. den Angaben
des Kunden.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung den vereinbar-
ten Preis zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Er schuldet
bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Eu-
ro. Dies gilt auch, wenn sich der Unternehmer mit einer Abschlagszahlung oder einer sonsti-
gen Ratenzahlung in Verzug befindet. Gegenüber dem Kunden behält sich MH Fördertechnik
vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 3 wird auf
einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der
Rechtsverfolgung begründet ist.
ERSTELLT DURCH ANWALTSKANZLEI HILD & KOLLEGEN; VERSION 1.0 – STAND: 05.08.2019
(8) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, anerkannt oder durch MH Fördertechnik nicht bestritten wurden. Das Recht des
Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung o-
der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsver-
hältnis beruht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge tragen, dass er alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen recht-
zeitig und in dem erforderlichen Umfang erbringt. Insbesondere hat er sicher zu stellen, dass
die Liefergegenstände ordnungsgemäß abgeholt werden bzw. abgeliefert werden können.
(2) Sofern mit MH Fördertechnik die Erbringung von Servicedienstleistungen (wie Wartung, Re-
paraturen) vereinbart worden ist, ist der Kunde verpflichtet, MH Fördertechnik während der
üblichen Geschäftszeiten den Zugang zu den entsprechenden Maschinen bzw. Räumlichkei-
ten und Anlagen zu ermöglichen.
Sofern zwischen den Parteien kein konkreter Termin vereinbart worden ist, wird MH Förder-
technik die Durchführung der vereinbarten Servicedienstleistungen mindestens 24 Stunden
vorher in Textform ankündigen.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer bestellten
Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Per-
son oder Anstalt auf den Kunden über.
(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
(3) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Käufers.
(1) Stimmt MH Fördertechnikeiner Rücknahme der von ihm gelieferten Ware aus Kulanz zu, so
hat diese in einwandfreiem Zustand zu sein. Für die Bearbeitung werden dem Kunden Kosten
in Höhe von 10% des Rechnungswerts in Anrechnung gebracht. In jedem Fall trägt die Gefahr
für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware der Kunde, bis die Ware bei MH Fördertech-
nik eintrifft. Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden. § 7 Ziffer 4 gilt nicht, sofern die von
MH Fördertechnik gelieferte Ware mangelhaft ist.
§ 8 Gewährleistung
(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches nach den §§ 8, 9 die-
ser AGB modifiziert wird.
(2) Bestellte Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet abgebil-
deten Waren abweichen. Es wird auf § 2 Abs. 1 dieser AGB verwiesen.
(3) MH Fördertechnik leistet für Mängel der Sache zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grds. nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen; dane-
ben kann er Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln
steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktritts-
recht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz ver-
geblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den
Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadenser-
satz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 Abs. 1 dieser AGB.
ERSTELLT DURCH ANWALTSKANZLEI HILD & KOLLEGEN; VERSION 1.0 – STAND: 05.08.2019
(5) Der Kunde muss MH Fördertechnik offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb ei-
ner Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
(6) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von MH Förder-
technik als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware.. Die einjährige Gewährleis-
tungsfrist bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht, wenn MH Fördertechnik gro-
bes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von MH Fördertechnik zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Ga-
rantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB. Die Haftung von MH
Fördertechnik nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(8) Abweichend von Abs. 7 gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, wenn MH Fördertechnik einen
Mangel arglistig verschwiegen hat.
(9) MH Fördertechnik gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unbe-
rührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahr-
lässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsge-
hilfen von MH Fördertechnik. MH Fördertechnik haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher
Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der
Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. MH Fördertechnik
haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen darf.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Ga-
rantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist,
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei MH Fördertechnik zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung. §§ 19 Abs.1, 4 S. 4 und 7 TDSG bleiben unberührt.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Matthias Heil, Petunienweg 17, 50127 Bergheim, Telefon: +49 (0) 2271 4824108, E-Mail: info@mhfoerdertechnik.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
• Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
• Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
• Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
• Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
• Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können