Garnitur mit Federkernpolsterung | 0% Finanzierung | Arngast von sit&more | Couchlet Frankfurt
599 €
Versand möglich- Art Sofas & Sitzgarnituren
Beschreibung
Regulärer Verkaufspreis:1398 €
Artikelbezeichnung des Herstellers: Arngast Garnitur
Artikelzustand : Ausstellungsstück
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Artikelstandort :
Möbel Outlet Frankfurt
Fundgrube Frankfurt
Hugo Junkers Str 10
60386 Frankfurt
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Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 14:00 - 20:00 Uhr
Samstag:10:00 - 18:00 Uhr
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Kontakt:
- 069 - 15346982
- 069 - 15346982 (Whatsapp)
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Entdecken Sie die "Arngast" Garnitur von sit & more, die in jedem Raum eine elegante und komfortable Atmosphäre schafft. Mit ihren großzügigen Maßen von 156 cm x 93 cm bietet diese Garnitur ausreichend Platz für entspannte Stunden. Die Sitzhöhe von 48 cm und eine Sitztiefe von 51 cm garantieren optimalen Sitzkomfort, unterstützt durch die hochwertige Federkernpolsterung, die für eine langanhaltende Formstabilität und Bequemlichkeit sorgt.
Die Garnitur ist in einem ansprechenden Beigeton gehalten, der Leichtigkeit und Modernität ausstrahlt und sich mühelos in jedes Raumkonzept einfügt. Das Material, eine Luxus-Microfaser, ist nicht nur angenehm weich, sondern auch robust und pflegeleicht, ideal für den Alltag.
Ein besonderes Feature dieser Garnitur sind die manuell verstellbaren Kopfstützen, die individuellen Komfort und eine ergonomische Anpassung ermöglichen. Egal ob Sie lesen, fernsehen oder einfach entspannen möchten, die "Arngast" Garnitur von sit & more unterstützt Sie dabei mit Stil und Funktionalität. Ideal für alle, die Wert auf Komfort, Qualität und Design legen.
Maße:
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Außenmaß :
156 cm x 93 cm
Sitzhöhe :
48 cm
Sitztiefe:
51 cm
Artikelbeschreibung:
____________________________________________________
Hersteller :
sit&more
Material :
Luxus-Microfaser
Materialangabe des Herstellers:
Farbe :
beige
Farbangabe des Herstellers:
Polsterung :
Federkern
Funktionen :
Kopfstützenverstellung manuell
Besonderheiten :
Zubehör :
Hersteller :
sit&more
Beschreibung :
Entdecken Sie die "Arngast" Garnitur von sit & more, die in jedem Raum eine elegante und komfortable Atmosphäre schafft. Mit ihren großzügigen Maßen von 156 cm x 93 cm bietet diese Garnitur ausreichend Platz für entspannte Stunden. Die Sitzhöhe von 48 cm und eine Sitztiefe von 51 cm garantieren optimalen Sitzkomfort, unterstützt durch die hochwertige Federkernpolsterung, die für eine langanhaltende Formstabilität und Bequemlichkeit sorgt.
Die Garnitur ist in einem ansprechenden Beigeton gehalten, der Leichtigkeit und Modernität ausstrahlt und sich mühelos in jedes Raumkonzept einfügt. Das Material, eine Luxus-Microfaser, ist nicht nur angenehm weich, sondern auch robust und pflegeleicht, ideal für den Alltag.
Ein besonderes Feature dieser Garnitur sind die manuell verstellbaren Kopfstützen, die individuellen Komfort und eine ergonomische Anpassung ermöglichen. Egal ob Sie lesen, fernsehen oder einfach entspannen möchten, die "Arngast" Garnitur von sit & more unterstützt Sie dabei mit Stil und Funktionalität. Ideal für alle, die Wert auf Komfort, Qualität und Design legen.
FAQ:
+ Ist der Artikel sofort verfügbar?
Ja der Artikel befindet sich in unserem Ladengeschäft und ist sofort verfügbar.
Eine Abholung ist während den Geschäftszeiten oder in Ausnahmen außerhalb der Geschäftszeiten
nach Absprache möglich.
+ Was für Artikel werden verkauft ?
Es handelt sich bei den angebotenen Artikeln um Einzelstücke, die bei uns
alle ausgepackt und kontrolliert werden.
Größtenteils kommen die Artikel originalverpackt an.
Alle Artikel werden bei uns als "Ausstellungsstück" (umgangssprachlich auch 2.Wahl)
gekennzeichnet bzw. verkauft.
Wenn ein Artikel nicht mehr in der Originalverpackung ist, darf er nicht
als "Neuware" verkauft werden auch wenn er frei von Mängeln ist.
+ Woher stammen die Artikel?
- stornierte Bestellungen von Online-Portalen
- Überproduktionen des Herstellers
- Fotomuster
- Auslaufmodelle
- Retouren von Kunden (wird separat gekennzeichnet)
+ Warum sind die Artikel so günstig?
Durch den Verkauf als Ausstellungsstück sind wir nicht an die
Preisvorgaben des Herstellers gebunden.
Preisvergleiche vor Ort sind möglich.
+ Liefern Sie?
Die Lieferung, kann durch einen Möbelspediteur durchgeführt werden.
Für Frankfurt und einen Umkreis von 20 km berechnet dieser folgende Gebühren:
Bordsteinlieferung 49€
Lieferung inkl. Montage 119€
Bei entfernteren Anschriften kommen pro km ca. 1€ an kosten dazu.
Den genauen Betrag können wir Ihnen gerne ausrechnen.
Aufgeführte Firmen,Markennamen,Fotos und Warenzeichen in dem Inseratwerden ausschließlich genannt,
weil Sie Bestendteil des Artikels sind.
Alle Rechte liegen beim jeweiligen Hersteller.
Weitere Fragen?
Gerne können Sie uns hier eine Nachricht schreiben,falls Sie weitere Fragen haben.
Rechtliche Angaben
Initium GmbH
vertreten durch:
Gf.: Mustapha Boussouf
Fundgrube Frankfurt
Hugo Junkers Str. 10
60386 Frankfurt
Tel.: 069-15346982
Fax.: 069-15346980
Mail: info@fundgrube-frankfurt.de
web: www.fundgrube-frankfurt.de
Handelsregister-HRB: 109391
Ust-IDNr.: DE317645611
Inhaltlich Verantwortlicher
Mustapha Boussouf (Anschrift wie oben)
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitbeilegungsplattform bereit, die es dem Verbraucher ermöglicht, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Online-Bestellung zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. Initium GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2020)
I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware drei Wochen an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Messdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder ohne Rechtsgrund die Zahlung und/oder die Annahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 20 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
im 1. Halbjahr 40 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge,
im 2. Halbjahr 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge.
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
Im 1. Halbjahr 40 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge,
im 2. Halbjahr 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge.
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, 1. 1.Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
2. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
- Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
3. Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche.
4. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.