Gartenfräse Bodenfräse mieten leihen rent
50 €
- Art Garten- & Landschaftsbau
Beschreibung
Vermietung
Gartenfräse
Mit vor und rückwärtsgang
Die Leistung und die speziell aktiv arbeitenden Hackmesser sorgen sogar bei harten oder lehmigen Böden für eine effektive Bodenbearbeitung. Die Arbeitsbreite beträgt 50 cm und die Hackmesser mit einem Durchmesser von 34 cm fräsen sich 75 – 350 mm tief in den Boden hinein.
Das Gerät ist mit einem Vorwärts- und einem Rückwärtsgang ausgestattet und durch die Räder äußerst wendig. Die Abdeckung um die Messern schützt zum einen die Messern und zum anderen Sie als Betreiber des Geräts vor fliegenden Steinen, etc.
Tagesmiete :50€
Wochenende 80€
Woche: 270€
Längere Mietpreise auf anfrage
Kaution:100€
Sie erreichen uns telefonisch über WhatsApp,per Mail,Kleinanzeigen
Öffnungszeiten : nach Vereinbarung
Lieferung und Abholung ist möglich gegen geringe Gebühr
Wir unterstützen sie auch gerne bei ihrem Projekt
Bringen sie bitte zur Abholung einen gültigen Personalausweis, Mietpreis und Kaution in Bar ,
Keine Kartenzahlung möglich .
BauSA Baumaschinenverleih
Telefon: 0159/01936531
Rechtliche Angaben
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus
Mietbedingungen
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich , das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreien, betriebsfähigen, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten des Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, das das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend gem. Verwendung einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die Haftung.
Serkan Sarac
Im Emscherbruch.3
44653 Herne
S_sarac@web.de
0159/01936531