- Wohnfläche 100 m²
- Zimmer 3
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Verfügbar ab Februar 2025
- Nebenkosten 300 €
- Möbliert/Teilmöbliert
- Badewanne
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Ausstattung
Großzügige 3-Raumwohnung in Stützerbach im 1.EG eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Die Wohnung wurde gerade komplett renoviert für die neuen Mieter.
Ruhig gelegen mit 2 Stellplätzen. In der Tageslicht- Wohnküche und dem großem lichtdurchfluteten Wohnzimmer ist Platz für die ganze Familie.Im Schlafzimmer bietet ein Einbauschrank viel Stauraum. Ein separater Hauswirtschaftsraum dient als Abstellraum und Waschmaschinenraum. Ebenfalls mit Einbauschränken.Es gibt bereits ein großes Kinderzimmer ,selbst ein Einbau / Erstellung eines 2.Kinderzimmers ist im Zuge der Renovierung möglich . Das große Tageslicht-Bad lässt keine Wellnesswünsche offen, mit Badewanne, Dusche und Doppelwaschtisch.
Vor dem Haus trifft man sich zum Entspannen und in wenigen Minuten ist man mitten in der Natur. Von Stützerbach nach Ilmenau fährt man 10-15 min. mit dem Auto und es besteht auch eine Busanbindung. Im Ort gibt es Grundschule und Kindergarten. Bis zur Autobahn -Anbindung Ilmenau West sind es ca.15 min mit dem Auto.
Also nichts wie ab, ins Leben auf dem Land.Die Wohnung ist ab 01.02.25 für die neuen Mieter bezugsbereit.
Ist Ihr Interesse geweckt ? Gern plane ich für Sie einen Besichtigungstermin.
Die Objektangebotsangaben basieren auf die uns erteilten Informationen.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 2
Garagen/Stellplätze: 2
Verfügbar ab: 01.02.25
Objektzustand: vollständig renoviert
Bodenbelag: Fliesen
Garagen/Stellplatzmiete: 30,00 €
# Energie
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: M1008
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vorbemerkung
Die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen, Verpachtungen, sowie Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen.
Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR erteilt und zur Verfügung gestellt wurden. Die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR ist bemüht, über Vertragspartner oder die jeweiligen Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
1. Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 5,95% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
3. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
4. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 5,95 % des gezahlten Versteigerungserlöses inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
§ 5 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 6 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR zu zahlen.
§ 7 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 8 Mitteilungs- und Auskunftspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariell beurkundeten Kaufvertrages oder eines Mietvertrages. In jedem Fall wird der Auftraggeber der Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis oder die vereinbarte Miete mitteilen. Auf Anforderung wird er der Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR eine Ablichtung des Kauf- oder Mietvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR, Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Die Bevollmächtigung gilt analog auch für die Einsichtnahme des Mietvertrages beim Vertragspartner. Die Firma Wolf & Fabig Immobilien GbR macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.
§ 9 Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.a. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Für die Bearbeitung und das Porto wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet.
§ 10 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der AGB entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ilmenau vereinbart.