Grundstück mit Abrissimmobilie in Nürnberg
700.000 €
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein Grundstück mit einer Fläche von 494 m² in hervorragender Lage in Nürnberg. Das Grundstück ist bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (MFH), das jedoch aufgrund der aktuellen Planung abgerissen werden soll. Der Abbruch des bestehenden Gebäudes ist Bestandteil der geplanten Umnutzung und Entwicklung des Areals.
Neben dem leerstehenden MFH befinden sich auf dem Grundstück Nebengebäude und Stellflächen, die derzeit gewerblich vermietet sind. Diese Vermietung bietet eine jährliche Kaltmiete von 16.620 EUR und stellt somit eine solide Einkommensquelle dar. Die Mietverhältnisse sind gewerblich, wodurch eine Kündigung mit einer Frist von nur 3 Monaten möglich ist.
Zusätzlich sind auf dem Grundstück 2 Stellplätze zur Vermietung verfügbar, was die Möglichkeit bietet, zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Baugenehmigung und Entwicklungsplanung
Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung für eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes vor, einschließlich der dazugehörigen Planunterlagen. Diese wurde am 01.06.2021 erteilt und ermöglicht eine Erweiterung des Bestandsgebäudes, um insgesamt 16 Wohneinheiten zu realisieren.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der möglichen Umnutzung des Grundstücks zu einem Boardinghouse, was sich aufgrund der ausgezeichneten Lage in unmittelbarer Nähe zu wichtigen Verkehrsverbindungen und städtischer Infrastruktur besonders gut anbieten würde.
Die Baugenehmigung ist bis 2025 gültig, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere vier Jahre, die bereits beauftragt wurde. Zudem wurde bereits eine Ablöse für 2 Stellplätze durchgeführt und vertraglich gesichert.
Für das Grundstück besteht ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht auf das direkt angrenzende Flurstück im Westen, was die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit des Grundstücks zusätzlich verbessert.
# Ausstattung
Mietverhältnisse und Einkünfte
Nebengebäude: jährliche Kaltmiete von 12.720 EUR
Stellflächen: jährliche Kaltmiete von 3.900 EUR
Gesamtmieteinnahmen pro Jahr (kalt): 16.620 EUR
Die aktuellen Mietverhältnisse können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden, da es sich um gewerbliche Mietverträge handelt. Dies eröffnet Flexibilität für zukünftige Entwicklungen.
Provisionshinweis: 4,76 % Käuferprovision inkl. 19 % MwSt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis. Für ein Exposé und weitere Informationen zum Objekt sowie einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte die nachfolgenden Angaben im Kontaktformular aus:- vollständiger Name/Anschrift- E-Mail-Adresse- Telefon/Mobilnummer
# Lagebeschreibung
Das Grundstück befindet sich in einer sehr guten Lage in Nürnberg und profitiert von einer ausgezeichneten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie den Autobahnanschluss. Die Zentralität des Standorts ermöglicht sowohl eine schnelle Erreichbarkeit des Stadtzentrums als auch einen einfachen Zugang zu wichtigen Wirtschafts- und Geschäftsbereichen.
Die Lage eignet sich hervorragend für die Entwicklung von Wohneinheiten oder einem Boardinghouse, da sowohl Pendler als auch Touristen von der Nähe zu wichtigen Verkehrsknotenpunkten und der Attraktivität der Umgebung profitieren werden. Weitere infrastrukturelle Annehmlichkeiten wie Einkaufszentren, Restaurants, Freizeiteinrichtungen und Bildungseinrichtungen befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe und bieten eine hohe Lebensqualität für zukünftige Bewohner.
Durch die strategische Position des Grundstücks, das sich in einem aufstrebenden und lebendigen Stadtteil befindet, ist dieses Projekt besonders für Investoren von Interesse, die von der positiven Entwicklung des Gebiets und der zunehmenden Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum und Gewerbeflächen profitieren möchten.
# Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass nur ein VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTES Kontaktformular von uns bearbeitet werden kann.
Herr Ignazio Strigaro
Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Nelkenweg 30, 90768 Fürth
Tel.: +49 174 6896919
Email: i.strigaroiad-immobilien.eu
Aufsichtsbehörde nach § 34 c Gewerbeordnung
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Anbieter-Objekt-ID: FÜ-IS0017
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
IAD
Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Verwaltung: 0176 14148807 | E-Mail: verwaltung@iad-immobilien.de
Untere Bühlstraße 5 | 91338 Igensdorf
Benno-Strauß-Str. 7b | 90763 Fürth
Tel: 0176 14148800 | E-Mail: h.haenfling@iad-immobilien.de
www.iad-immobilien.de
Handelsregister Amtsgericht Bamberg HRB 7040
Sitz: Igensdorf
Maklererlaubnis nach 34c durch das Landratsamt Forchheim
Steuernummer 216/129/00040
Geschäftsführer: Johann Hänfling
Anmerkungen:
Alle Angaben stammen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.
Bitte bedenken Sie, dass auch die beste Beschreibung keinen Besichtigungstermin ersetzen kann.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz(GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet,
bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung
ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Gerne sind wir Ihnen auch bei Fragen zur Finanzierung unter verwaltung@imagde.de behilflich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger*
anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer
Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot. *Der besseren Lesbarkeit wird
die männliche Form benutzt, ohne dass hierdurch eine Diskriminierung erfolgen soll.
1. Angebote:
Das Angebot unserer Lizenzpartner* erfolgt aufgrund der den Lizenzpartnern vom Auftraggeber erteilten Auskünfte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung
bleiben vorbehalten.
2. Angebotsweitergabe an Dritte
Die Angebote der Lizenzpartner sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere
schriftliche Einwilligung des jeweiligen Lizenzpartners nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe -
auch auszugsweise - an Dritte ohne Zustimmung des jeweiligen Lizenzpartners haftet der Weitergebende für
die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Unsere Lizenzpartner sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/ anderes Geschäft
Der Provisionsanspruch unserer Lizenzpartner wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten
Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt
Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt,
wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte
zustande kommt.
5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet,
dies dem Lizenzpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines
Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Provision
Der Provisionsanspruch der Lizenzpartner besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung
des Lizenzpartners bezüglich des vom Lizenzpartner benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet
worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Lizenzpartners ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug, sofort nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für
die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a.
über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt
oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat.
Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (den Kunden des Lizenzpartners) ausgeübt, welches nicht
durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches
des Lizenzpartners ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den vom Lizenzpartner ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt
er über ein anderes Objekt des vom Lizenzpartner nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies
den Provisionsanspruch des Lizenzpartners nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem vom Lizenzpartner
angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen
Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer
Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB als vereinbart.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Lizenzpartner ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist dem Lizenzpartner daher
rechtzeitig mitzuteilen. Der Lizenzpartner hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages
und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss
ohne Anwesenheit des Lizenzpartners, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch
die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können die Lizenzpartner schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerverträgen besteht grundsätzlich
seitens des Lizenzpartners keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen
die schriftliche Zustimmung des Lizenzpartners der Firma IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH.
10. Lizenzpartner
Die als Lizenzpartner der Firma IAD Deutschland GmbH tätigen Makler arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können
gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH abgeben.
Vereinbarungen, die zwischen dem Lizenzpartner und dem Kunden getroffen werden, sind nur zwischen dem Lizenzpartner
und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber) vertraglich verbindlich.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Erlangen, ansonsten der Wohnsitz des Kunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften.
13. Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr
14. Widerruf durch Verbraucher/Widerrufsbelehrung
Im Falle eines zu Stande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Ausübung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Lizenzpartnern über die IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH,
Untere Bühlstr. 5 in 91338 Igensdorf, Telefon 0911-5071699
E-Mail: verwaltung@iad-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. per Telefon,
ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular:
https://www.iad-immobilien.de/muster-widerrufsormular.xhtml
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleitung vollständig erbracht haben.
Erlöschen des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie eine Anfrage zu dem beworbenen Objekt an den Lizenzpartner
der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH senden und dieser die Dienstleistung vollständig erbracht und mit
der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher Ihre ausdrückliche Zustimmung
zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht
bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Lizenzpartner verlieren.
Mir ist bekannt, dass ich bei einer vollständigen Vertragserfüllung durch den von mir beauftragten Makler mein Widerrufsrecht verliere.
Lizenzpartner
der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, sollten Sie eine Anfrage zu diesem Objekt an uns senden,
beauftragen Sie uns für Sie tätig zu werden. Wir wollen Ihre Anfrage und Ihr Anliegen umgehend beantworten
und wenn Sie wünschen auch kurzfristig einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wir weisen darauf hin,
dass gemäß Fernabsatzgesetz hiermit ein Vertragsverhältnis nachgewiesen werden kann, und dass bei
Vertragsabschlüssen von Kaufverträgen die im Expose ausgewiesene Courtage zu zahlen ist. Widerrufsbelehrung:
Sie können dieses Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt mit Versenden Ihrer Anfrage. Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig,
wenn ein Kaufvertrag von beiden Seiten, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wird, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben (§ 312d Absatz 3 BGB).