Grundstück mit Halle und Weide (Bebauung möglich) in Wahrendorf zu verkaufen
185.000 €
- Grundstücksart Weitere Grundstücke & Gärten
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 1.877 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das Grundstück auf dem die Halle gebaut wurde ist ca. 1877m² groß und teilt sich wie folgt auf. Vor der Halle ist ein großer Vorhof der wie ein Hofplatz genutzt werden kann. Die Halle hat die Maße von ca. 15m x 20m und ist voll betoniert. Die Außenverkleidung ist Blech, das Dach ist mit Ethernitplatten gedeckt. Hinter der Halle erstreckt sich der Rest des Grundstücks als Wiese, angrenzend an ein Feld.
Weitere Bebauung auf dem Grundstück ist möglich,
# Lagebeschreibung
Die Gemeinde Wahrendorf gehört zum Amt Lensahn. Der Waldkurort Lensahn liegt an der Lübecker Bucht - mitten in Ostholstein Nähe der schönen Ostseebäder Dahme, Grömitz, Kellenhusen und Hohwacht und der typischen Landschaft der Holsteinischen Schweiz. Lensahn ist umgeben von Wäldern, Wiesen, Feldern und Seen, die viele Ausflugs- und Erholungsmöglichkeiten bieten. Im Ort sind sowohl diverse Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, als auch Apotheken und Ärzte vorhanden. Verschiedene Schulen und Kindergärten runden das Angebot ab.
Lensahn verfügt zudem über eine Tankstelle und eine direkte Autobahnanbindung an die A1.
# Maklercourtage
3,57 % inkl. Mehrwertsteuer
Anbieter-Objekt-ID: 7224
Rechtliche Angaben
Impressum:
Behrens Immobilien
Rantzaufelde
23738 Harmsdorf
Aufsichtsbehörde: Genehmigung gemäß
§34c GewO, Amtsgericht Oldenburg/Holstein
Str.-Nr.: DE 25 / 224 / 61799
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Die in diesen Seiten ausgewiesene Wohnfläche entspricht der nach DIN 277 ermittelten Nettogrundfläche und enthält sowohl die Grundflächen mit einer Raumhöhe über 2m als auch die gesondert ermittelten Grundflächen mit einer Raumhöhe von 1,50m und darunter. Die Größe der Grundfläche, deren Raumhöhe 1,50m oder weniger beträgt, wird auf Anfrage mitgeteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die angegebenen Außenmaße konstant und von der jeweiligen Wandkonstruktion unabhängig sind. Durch eine Änderung der Wandkonstruktion wird ggfs. eine Änderung der Nettogrundfläche (DIN 277), nicht aber eine Änderung der Außenmaße herbeigeführt.