Grundstück, Wald, Hang, Dernau, Ahrweiler, Weinberge, Ratenzhlg mgl ,
1.950 € VB
- Grundstücksart Land-/Forstwirtschaft
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 151 m²
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
Standort
Beschreibung
Flur 15 Flurstück 15/171 Gemarkung Dernau
Bestandsimmobilie. KAUFPREISZAHLUNG AUCH IN RATEN MÖGLICH
Waldfläche in Hanglage oberhalb von Weinbergen in Dernau, etwa 30 km südlich von Bonn.
Grundstück ist trapezförmig geschnitten und befindet sich im Naturraum „Eifel und Vennvorland“.
Rechtliche Angaben
Impressum
4U Immobilien GmbH
Oddernskamp 3b
22529 Hamburg
Tel.: 0171 3400554
eMail: service@4uimmobilien.de
Vertretungsberechtigt: Angela Stringa, Werner Stringa, Bjoern Stringa
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 186164
USt.-Id. Nr.: DE345230655
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier
finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Bitte nehmen Sie unsere AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Mit Ihrer Anfrage erklären
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Alle Angaben stammen vom Verkäufer, wurden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Eine
Gewähr für die Richtigkeit der Informationen kann dennoch nicht übernommen werden. Irrtümer vorbehalten.
Maßgeblich sind ausschließlich die im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen.
Anforderungen des Geldwäschegesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Geldwäschegesetz §2, Abs. 1, Nr. 10 sind wir als Immobiliendienstleister gesetzlich verpflichtet, die Identität unser Vertragspartner – genauer gesagt des wirtschaftlich Berechtigten –festzustellen. Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit dem Feststellen der Identität durch den Notar bei dem Abschluss eines Kaufvertrages. Die Pflicht müssen Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz bei allen Verträgen erfüllen, die sie mit Kunden abschließen.
Um dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, bitten wir alle unsere Kunden um
· Übersendung einer Kopie des Personalausweises, bzw.
· bei Firmen eine Kopie des Handelsregisterauszuges
per Mail an service@4uimmobilien.de oder per Post.
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Weitere Information sind auch unter
www.hamburg.de/wirtschaft/geldwaeschepraevention
einsehbar.
Wir hoffen auf Ihr Mitwirken und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung bei der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflicht.
Ihre 4U Immobilien GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Der Auftragnehmer ist vom Verkäufer, Käufer, Vermieter oder einem Dritten befugt worden, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren ausschließlich auf Informationen, die der Eigentümer, Verkäufer, Käufer oder Vermieter erteilt hat. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung / -verpachtung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt eine Weitergabe an Dritte und kommt ein Vertrag zustande, so kann der Adressat, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche, Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), so wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag erst nach der Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelnde Objekt fällig.
4. Die Provisionspflicht ist auch dann gegeben, wenn der Makler/in bei Vertragsabschluss nicht mitwirkt, jedoch die Nachweistätigkeit für das Objekt erbracht hat.
5. Angaben des Maklers über eine Vertragsabschlussgelegenheit (Kauf, Miete, Pacht), die dem Interessenten
bereits bekannt ist, wird dieser unverzüglich zurückweisen und er wird dem Makler unverzüglich mitteilen, wann und auf welche Weise er seine Vorkenntnis erlangt hat.
6. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionspflicht zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
7. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden.
8. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten. Er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zuzusenden.
9. Der Makler ist berechtigt, Adressdaten des Interessenten an den Eigentümer weiterzuleiten.
10. Unsere Provisionsregelung beträgt bis zu einem Meistgebot und/oder Kaufpreis von 9.999,-€ 17,85 % inkl.ges.MwSt., von 10.000,-€ bis 29.999,-€ 11,90 % inkl.ges.MwSt., von 30.000,-€ bis 59.999,-€ 9,52 % inkl.ges.MwSt., ab 60.000,-€ 7,14 % inkl.ges.MwSt. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Immobilienobjektes beträgt 7,14 % des Verkehrswertes oder des notariell beurkundeten Kaufpreises inkl.ges.MwSt. aus dem Provisionsbetrag. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Ersteigerung eines Objektes, Abschluss eines Kaufvertrages über ein anderes Objekt), da der Interessent erst durch Vorliegen dieser Immobilienliste Kenntnis von der Existenz und Personen der Immobilienobjekte erhalten konnte und, ohne Kenntnis der Immobilienobjekte, der Interessent mit diesen keinen Zuschlagsbeschluss/Vertrag hätte herbeiführen können. Der Provisionsanspruch ist mit Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichtes oder Abschluss des notariellen Vertrages fällig, verdient und zahlbar.
11. Der Empfänger dieser Immobilienliste oder Immobilienobjekte hat uns unverzüglich Anzeige zu machen, wann und ggf. zu welchen Bedingungen ein Zuschlagsbeschluss oder Kaufvertrag über das bezeichnete Objekt zustande kommt.
12. Wir versichern, dass wir nachweislich berechtigt und befugt sind, die Immobilienobjekte zu den genannten Bedingungen zur Kenntnis zu bringen. Wir erklären weiterhin, dass die in den Immobilienlisten gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen der Amtsgerichte oder Dritter beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben der Gerichte und Dritter keine Haftung übernehmen. Der Interessent ist darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Immobilienobjektes, dies der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen der Gesellschaft aus diesen Immobilienobjekten an den Interessenten im Falle eines Zuschlags- bzw. Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
13. Unsere Angebote sind freibleibend, Meistgebote, auch nach § 81 Abs. 3 ZVG, Zuschlagsbeschlüsse, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten.
14. Weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4U Immobilien GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Handelsregister: AG Hamburg HRB 186164 – UST-IdNr.: DE345230655