- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 460 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Herzlich Willkommen bei STREIF, Ihrem verlässlichen Partner für den Bau Ihres Traumhauses in Hallerndorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bau von hochwertigen Fertighäusern und unserer Vielfalt an Ausbaustufen, können wir sicherstellen, dass Ihr neues Zuhause Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Das projektierte Einfamilienhaus in der Ortslage von Hallerndorf bietet Ihnen auf einem großzügigen Grundstück von 460 m² die Möglichkeit, Ihren Wohntraum zu verwirklichen. Die ruhige und dennoch zentral gelegene Wohngegend garantiert Ihnen eine angenehme Nachbarschaft sowie eine gute Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten und anderen Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs.
Unser Angebot umfasst das Einfamilienhaus in der Ausbaustufe "FastFertigPlus" mit Sanitär-Grundausstattung, zu einem Preis ab 344.375 EUR. Diese Ausbaustufe eignet sich perfekt für Bauherren, die aktiv am Bau ihres Hauses teilnehmen möchten, jedoch die haustechnischen Gewerke wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Estrich von Fachbetrieben erledigt wissen möchten. Durch Ihre Eigenleistung sparen Sie bares Geld und haben gleichzeitig die Sicherheit einer professionellen Installation wichtiger technischer Komponenten.
Bevor wir mit dem Bau beginnen, steht für uns die ausführliche Beratung an erster Stelle. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche zu erfassen - angefangen vom gewünschten Dachtyp (Walmdach, Flachdach oder Satteldach) über die Entscheidung bezüglich eines Kellers bis hin zur Gestaltung der Innenräume. Nachdem alle Details geklärt sind, erfolgt die maßgeschneiderte Planung Ihres Einfamilienhauses. Erst wenn Sie mit dem entworfenen Grundriss vollkommen zufrieden sind, beginnt die Umsetzung - welche wir innerhalb weniger Monate realisieren werden.
Wir legen großen Wert darauf, Ihnen ein schlüsselfertiges Haus zu übergeben oder auch die Möglichkeit anzubieten, das Haus in einer von Ihnen gewünschten Ausbaustufe zu erhalten. So können Sie sicher sein, dass Ihr neues Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen gestaltet wird.
Mit STREIF als Ihrem Baupartner können Sie sich auf höchste Qualität, Zuverlässigkeit und Individualität verlassen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Ihren Wohntraum Wirklichkeit werden zu lassen.
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: 17052024
Käuferprovision: 4,76
Provisionshinweis: Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs-/ Nachweisprovision in Höhe von 4,76 % inklusive 19 % Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis vom Käufer fällig.
# Lagebeschreibung
Die Gemeinde Hallerndorf liegt im Mündungsbereich der Aisch und ist Grenzgemeinde der drei Landkreise Forchheim, Bamberg und Erlangen-Höchstadt.
Diese zentrale Lage und die günstige Anbindung der Gemeinde an mehrere Autobahnen und dem Rhein-Main-Donaukanal haben bestimmt schon manchen veranlasst, Hallerndorf als künftige Heimat bzw. Industriestandort auszuwählen.
Sie entstand im Zuge der Gebietsreform (1972-1978) und besteht aus den Gemeindeteilen Hallerndorf, Willersdorf, Haid, Schnaid, Stiebarlimbach, Pautzfeld, Schlammersdorf und Trailsdorf.
Anbieter-Objekt-ID: HDDW017
Rechtliche Angaben
STREIF Haus GmbH
Josef-Streif-Straße 1
D-54595 Weinsheim / Eifel
Telefon: +49 (0) 65 51.12-00
Fax: +49 (0) 65 51.12-220
E-Mail: info@streif.de
Geschäftsführer
Günter M. Mans, Oliver Brand
Eintragung im Handelsregister
HRB 40844 Amtsgericht Wittlich
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 263055468
Datenschutzhinweis
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Haftungsausschluss
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5. Schlichtungsmöglichkeiten für den Verbraucher
Für etwaige Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und STREIF hat der Bauherr die Möglichkeit, kostenfrei die Ombudsstelle der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau QDF anzurufen. Unser Unternehmen akzeptiert etwaige Entscheidungen dieser Ombudsstelle als bindend. Ausschließlich für den Fall, dass der Kunde trotz einer Entscheidung gerichtliche Schritte einleitet, entfällt die zuvor vereinbarte Verbindlichkeit. In den Fällen, in denen zur neutralen Begutachtung etwaig angezeigte Mängel die Einschaltung eines neutralen Gutachters erforderlich wird, werden diese Kosten nach Maßgabe des Gutachters auf die Parteien umgelegt. Einzelheiten zum Verfahren regelt § 2.2 der QDF-Satzung. Neben dieser fertigbauspezifischen Verbraucherschutzregelung erfolgt kein Streitbelegungsverfahren vor einer gesetzlichen Verbraucherschlichtungsstelle.