Hallenkomplex mit Büros, 2 Wohneinheiten, Bruttogesamtfläche 2731 m² und EFH mit 400 m² WF

VB

  • Art Kaufen
  • Fläche 11.000 m²
  • Objektart Lager, Hallen & Produktion
  • Etage 2
  • Etagen 2
  • Verfügbar ab November 2024
  • Baujahr 1995
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
  • Provision Mit Provision
  • Starkstrom
  • DV-Verkabelung
  • Parkplätze vorhanden
  • Stufenloser Zugang
  • Küche
  • Fußbodenheizung

Standort

37130 Niedersachsen - Gleichen

Beschreibung

# Achtung Musterbild! Entspricht nicht dem zu verkaufenden Objekt!

**Der Standort liegt im PLZ-Gebiet 37434**

Es steht ein Hallenkomplex mit einer Nutzfläche von 2731 m² zum Verkauf. Die Nutzfläche besteht Büros und Sozialräumen mit dazugehörigen PKW Stellplätzen, 2 Wohneinheiten jeweils mit Balkon(ca. 350 m³ Wohnfläche) mit PKW Stellplätzen. Die Wohnfläche des exklusiven Einfamilienhaus beträgt 404 m² Wohnfläche.

Das Ganze steht auf einem ca. 11.000 m² großen arrondierten Grundstück.

Aktuell sind alle Flächen vermietet, bzw. ein Teil wird selber genutzt. Das Wohnhaus wird vom Eigentümer ebenfalls selber genutzt.

# Die monatlichen Mieteinnahmen betragen aktuell ohne die selbst genutzten Flächen und ohne die möglichen Stellplätze für PKW + LKW ca. 17.700 €.

**Die beiden Wohneinheiten werden im Frühjahr frei und könnten dann entweder auch selber genutzt werden, sodass das exklusive EFH vermietet werden könnte.**

Um den Komplex herum ist der Boden gepflastert. Von der Zufahrt bis zur gepflasterten Fläche entweder geteert oder geschottert. Die Flächen dienen aktuell zum Abstellen von eigenen PKWs und LKWs sowie die der Mieter.

Es wäre auch möglich die übrige freie Fläche für Stellplätze für PKW und LKW (Minimum jeweils 50 Stück) extern zu vermieten.

Das Gewerbeobjekt muss zusammen mit dem Wohnhaus gekauft werden und es muss zumindest ein Zweitwohnsitz dort angemeldet werden. Das exklusive Wohnhaus und der Hallenkomplex liegen Luftlinie ca. 100 m auseinander. Das ganze Areal ist arondiert und liegt am Ortsrand.

**Beide Immobilien werden mittels einer Hackschnitzelheizung sehr kostengünstig mit Heizungswämre und Warmwasser versorgt. Sehen sich hierzu die Werte laut Energieausweis an.**

Dazu wird mit einer 95 kwp PV-Anlage Strom erzeugt. Die Vergütung hierfür beträgt jährlich 21.250 €

Ausführliche Informationen und Details sowie die genaue Objektadresse bzw. Lage des Objektes können Sie wie gewohnt per Mail anfordern.

Wesentlicher Energieträger für Heizung sind Holzhackschnitzel

Wesentlicher Energieträger für Warmwasser sind Holzhackschnitzel

Endenergieverbrauch Wärme: 65,0 kWh(m²\*a)

Endenergieverbrauch Strom: 37,4,9 kWh(m²\*a)

**Mit der Anforderung von Unterlagen und Zusendung der Selbigen per Mail geht der Interessent automatisch einen Maklervertrag mit der Fa. Andreas Abrill ein.**

Die Verkaufsnebenkosten trägt der Käufer.

Die Provision mit Unterschrift des Kaufvertrages fällig.

# Es gelten im Folgendem die AGB Immobilienmakler Andreas Abrill.

Verbraucher¬informationen

# Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Fa. Andreas Abrill nimmt an einer Streitbeilegung nicht teil.

Sie befinden sich auf dem Anbieterprofil der Firma Andreas Abrill aus 37130 Gleichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen und Ladenlokale. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertungen benannter Objekte.

Mit der Anforderung von Unterlagen per Mail über die jeweiligen Angebotsportale und die entsprechende Antwort per Mail kommt automatisch ein Maklervertrag mit Verkäufern und Interessent/Käufer zu Stande.

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.

Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten/erteilen.

Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages ist vom Verkäufer und Käufer für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen und Reihenhäuser eine Provision in Höhe von jeweils 3,57% (inkl. gesetzlicher MwSt.) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Kauf statt Miete o.ä. zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages, ist vom Käufer für Einfamilienhäuser mit Nebengelass (Hof), Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte eine Provision in Höhe von jeweils 7,14% (inkl. gesetzlicher MwSt.) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Miete und/oder Pacht mit Kaufoption o.ä. zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % (inkl. gesetzlicher MwSt.) vom Kaufpreis. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechts.

Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 2 Nettomonatsmieten/Kaltmieten oder Bruttopacht zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision von 3 Nettomonatsmieten/Kaltmieten und /oder Bruttomonatspacht zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Optionsrechte gelten als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts auf Vertragsverlängerung. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.

Bei Kombination aus einem Miet- und/oder Pachtvertrag in Verbindung mit einem Kauf, oder Vorkaufs – bzw. Ankaufsrecht, egal ob mit oder ohne notariellen Vertrag, ist analog die Provision auf die Gesamtpreissumme fällig.

Bei erfolgreicher Vermietung von nicht gewerblichem Wohnraum erhalten wir vom Auftraggeber eine Provision von 2 Nettomonatsmieten zzgl. Umsatzsteuer.

Für die Vermittlung eines Verkaufs-Ankaufsrechts erhalten wir bei Ausübung des Vorkaufs- Ankaufsrechts vom Berechtigten eine Provision in Höhe von 6 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes zzgl. Umsatzsteuer.

Für die Reservierung (ruhen aller Verkaufsaktivitäten des Maklers) für ein Objekt wird eine Gebühr in Höhe von 10% der vermeintlich zu erzielen Courtage gegen eine ordentliche Rechnung mit Unterschrift der Vereinbarung fällig.

Die Gebühr wird bei zu Stande kommen des Kaufes mit der zu zahlenden Verkaufsprovision verrechnet.

Die Reservierungsgebühr wird bei nicht zu Stande kommen des Kaufes in jedem Fall mit ordentlicher Gutschrift erstattet. Entstandene Kosten durch die Reservierung sind zu erstatten.

Uns steht auch dann Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges Geschäft zustande kommt.

Uns steht ferner die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten ohne unsere Zustimmung weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenen Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.

Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des Abschlusses mit Unterschrift im Notartermin des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts, auch dann, wenn der Vertrag nachgenehmigt werden muss oder eine aufschiebende Wirkung beinhaltet.

Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages, neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.

Hinsichtlich des Objektes ist der Makler Andreas Abrill auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.

Die Erhebung und Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.

Erfüllungsort für die beidseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Sitz der Fa. Andreas Abrill, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zu den in § 1 Abs. 2, 2. Halbsatz des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mehrfachtätigkeit: Der Makler Andreas Abrill darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.

Kündigt der Auftraggeber, entweder Verkäufer oder Käufer, den schriftlichen oder mündlichen Maklerauftrag, so sind bis dahin entstandene Kosten für die bis dahin geleistete Arbeit zu erstatten. Der Stundensatz beträgt 80,00 € netto. Gerechnet wird An- und Abfahrtszeit plus die Termindauer. Jeder km wird mit 1,00 € berechnet. Für Sachwertermittlungen wird ein Gebührt je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad von 0,5 % – 1,5 % des Sachwertes berechnet.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung

innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (zum Beispiel mittels Briefs, Mail) gegenüber der Fa. Andreas Abrill zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Fa. Andreas Abrill. Dabei ist der Widerruf zu richten an:

Andreas Abrill , Obertor 1, 37130 Gleichen

E-Mail: unter www.alarmanlagen-abrill.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangener Leistungen sind zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bereits vom Verbraucher erbrachte Leistungen werden von der Fa. Andreas Abrill an ihn zurückerstattet.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Fa. Andreas Abrill mit der Ausführung der Dienstleistung/en mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat oder der Verbraucher dieses selbst mündlich oder schriftlich veranlasst hat.

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