Hein Gericke Cruise II GORE-TEX® Jacke grau-schwarz Gr.50
20 €
+ Versand ab 7,69 €Beschreibung
Letzte Chance!
Biete hier meine treue Textil-Motorradjacke zum Kauf an. Diese ist vollständig sturzfrei und weist keine Beschädigungen auf. Sie ist gepflegt und wurde regelmäßig fachgerecht gereinigt. Die Protektoren sind kürzlich auf Level 2 erneuert worden.
Grund der Abgabe ist der Wechsel zu einem anderen Hersteller von Motorradbekleidung, dessen Kollektion sich farblich anders darstellt.
Die Konstruktion der Jacke setzt sich zusammen aus einem 3 Lagen GORE-TEX Z-Liner, entwickelt für Tragekomfort und dauerhaften Schutz vor Nässe und Wind. Die „Wet Weather“ Konstruktion funktioniert auch bei extremen Wetterbedingungen, am eigenen Leib erfahren bei div. Sturzregen. Bei Hein Gericke sparte man nicht an teuren, bewährten Stoffen wie Gore-Tex, Cordura, Dynax oder Schoeller Dynatec und spendierte der »Cruise« zudem eine Vollausstattung an Protektoren.
Features:
Weiteneinstellung an Taille und Jackenbund ·
2-fach Ärmelweitenverstellung ·
Taillengürtel zur Weitenregulierung ·
verschließbare Ventilationsöffnungen auf der Brust, im Rücken und an den Armen ·
Materialdopplungen an Schultern und Ellbogen ·
3M Scotchlite® Reflektoren ·
rundumlaufender Verbindungsreißverschluss ·
Sitzsteg verhindert Hochrutschen der Jacke ·
herausnehmbares Thermofutter ·
abnehmbarer Sturmkragen ·
4 Außentaschen, 3 Innentaschen ·
Material
SuperFabric® zur Verstärkung des Ellbogen- und Schulterbereiches
Membrane 100 % (GORE-TEX®)
herausnehmbares Futter 100 % Polyester
Isolierung 100 % Polyester (3M Thinsulate)
SAFE® Sicherheitsnahtkonstruktion
Mein Haushalt: Nichtraucher & Haustierfrei
Abholung bevorzugt (wg. Anprobe); Versicherter Versand 7,69€ (Vom Käufer zu tragen)
Kein Paypal !
Solange die Anzeige online ist, steht der Artikel zum Verkauf.
Ich muss darauf hinweisen, das der Artikel privat als „gebraucht“ unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft wird.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
§ 447 BGB: Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.