Heizungsrohr 14x2mm Fußbodenheizung
35 €
Nur AbholungBeschreibung
Biete zwei Rollen PE-RT 5-Schichtrohr 14 x 2 mm an. Einmal ca. 30 Meter und einmal ca. 38 Meter
Einsatzgebiete:
Fußbodenheizung
Wandheizungen
Kühldecken
nicht für die Anschlussleitungen von Sonnenkollektoren und Holz-Wärmeerzeugern (Festbrennstoffkessel, Kamin- und Kachelöfen mit Wärmetauscher) geeignet
Privatauktion daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme möglich.
Nur komplettabnahme!!!
Rechtliche Angaben
Selbst ist der Manu - Mietwerkstatt
Inh. Manuel Skinkat
Rufenried 15
93176 Beratzhausen
Mail: selbstistdermanu.mietwerkstatt@gmail.com
Allgemeine Mietbedingungen der Selbst ist der Man(n)u Mietwerkstatt
1. Allgemeines:
Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen und Maschinen (nachfolgend „Mietgeräte“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen.
2. Mietgegenstand:
Das vorstehend genannte Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Mietgerät mit Bedienungsanleitung ordnungsgemäß, unbeschädigt und funktionsfähig erhalten hat, die Handhabung des Gerätes erklärt bekam und auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen wie es steht und liegt. Verbrauchsmaterialien wie Bohrer, Schleifscheiben etc. gehören nicht zum Mietumfang.
Erkennbare Mängel oder Beschädigungen des Mietgerätes bei Übergabe, auch wenn sie nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet dem Vermieter für Beschädigung des Mietgerätes nach den gesetzlichen Vorschriften und hat sich ggf. selbst um eine Versicherung der Mietsache gegen Diebstahl oder Beschädigung zu kümmern.
Für die Überlassung des Mietgerätes ist eine Mietkaution entsprechend der vorher vereinbarten Summe, mindestens jedoch 50 EUR zu zahlen.
3. Rückgabe:
Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt bei der Selbst ist der Man(n)u Mietwerkstatt zurückzugeben.
Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt die Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandsetzungs- und Reinigungskosten auch die der Instandsetzung und Reinigung anteilig zu berechnen, soweit die Haftung des Mieters nicht gemäß §2 ausgeschlossen ist.
Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe für den Zeitraum der Mietüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 120 % der anteiligen Miete zu zahlen. Unabhängig hiervon kann die Selbst ist der Man(n)u Mietwerkstatt das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.
4. Pflichten des Mieters:
Der Mieter ist verpflichtet,
- das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
- das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen - das Mietgerät vor Überbeanspruchung zu schützen.
- Das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe, etc.) zu betrieben
- Das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personals, bzw. von Kindern zu schützen
- Das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
- Den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeistelle zu erstatten.
5. Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls er eine vertragswidrige Pflicht verletzt hat. In letzterem Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzet, der Vertrags typischerweise vorhersehbar ist.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetztes. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entstehen.
6. Instandhaltung;
Die Kosten für die Instandhaltung der Maschinen trägt der Vermieter, sofern diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder übermäßige Beanspruchung durch den Mieter verursacht worden sind. Die Kosten der weiteren Instandhaltung trägt während der Mietzeit der Mieter. Die Vornahme der Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt jedoch durch den Vermieter.
7. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist der Sitz der Selbst ist der Man(n)u Mietwerkstatt mit Sitz in Beratzhausen, falls der Mieter Unternehmer ist.
8. Beendigung des Mietverhältnisses:
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und des Schriftformerfordernisses selbst bedürfen der Schriftform.